Zum Hauptinhalt wechseln

Ein Baby kommt: Was kostet Familienzuwachs in Österreich?

Familiengründung ist ein spannendes Kapitel im Leben. Mit der Vorfreude kommen häufig auch viele Fragen: Was passiert mit dem Einkommen, wenn man in Karenz geht? Was bekommt man vom Staat? Und was kostet ein Baby eigentlich wirklich?Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alles, was sich finanziell verändert, wenn Sie Familienzuwachs erwarten – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Was sich mit einem Baby in Ihren Finanzen verändert

Nachwuchs zu bekommen, ist eine große Umstellung in vielen Bereichen, vor allem auch finanziell. Zusätzlich zu den Kosten, die durch ein Baby entstehen, muss man sich auf ein geringeres Einkommen einstellen.

Mutterschutz und Karenz – was ist der Unterschied?

Der Mutterschutz ist eine Schutzfrist um die Geburt herum, in der Mütter von der Arbeit freigestellt sind. In den letzten acht Wochen vor dem Geburtstermin dürfen Sie als werdende Mutter nicht mehr arbeiten. Auch eine frühere Freistellung ist möglich, wenn sie ärztlich begründet ist.
Nach der Entbindung dauert der Mutterschutz weitere acht Wochen (bei Kaiserschnitt, Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten mindestens zwölf Wochen). In dieser Zeit erhalten Mütter kein Entgelt von ihrem Arbeitgeber, sondern Wochengeld von der Krankenkasse.

Nach dem Mutterschutz beginnt die freiwillige Karenz. Sie können bis zum Ende des 22. Lebensmonats Ihres Kindes zu Hause bleiben, wenn Sie als einziger Elternteil in Karenz gehen. Nehmen beide Elternteile die Elternkarenz in Anspruch oder sind Sie alleinerziehend, endet die Karenz am Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes. Wie lange Sie planen, in Karenz zu gehen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen – dafür gibt es genaue Meldefristen.

Außerdem haben Sie unabhängig davon als Eltern die Möglichkeit, Elternteilzeit zu nehmen. So geben Sie Ihr Einkommen nicht vollständig auf.

Was bedeutet Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ihr Arbeitsplatz ist während Mutterschutz und Karenz geschützt: Sie haben das Recht, zu Ihrem Job oder einer gleichwertigen Stelle zurückzukommen. Das Einkommen in dieser Zeit kommt aber nicht vom Arbeitgeber, sondern aus dem Kinderbetreuungsgeld. Wie viel Sie bekommen, hängt vom Modell ab, das Sie wählen. Wir gehen im nächsten Abschnitt näher darauf ein.

Ein genauer Blick auf die Zahlen hilft: Wenn beide Elternteile berufstätig sind und einer in Karenz geht, fällt ein Einkommen weg. Staatliche Leistungen unterstützen, sind in vielen Fällen aber deutlich unter dem Einkommen davor. Daher ist es wichtig, früh genug zu planen.

Kinderbetreuungsgeld in Österreich: Die wichtigste Entscheidung

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist die zentrale staatliche Unterstützung in der Karenzzeit – geleistet von der Gesundheitskasse. Sie haben die Wahl zwischen zwei sehr unterschiedlichen Modellen:

  1. Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem)
  2. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Es lohnt sich, diese Entscheidung gut zu durchdenken, denn nach der Antragstellung haben Sie nur 14 Tage Zeit, um das System zu wechseln. Danach ist der Wechsel gesetzlich ausgeschlossen – für beide Elternteile.

Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Sie müssen folgende Voraussetzung erfüllen, um Anspruch zu haben:   

  • Lebensmittelpunkt in Österreich
  • Familienbeihilfe für Ihr Kind beziehen
  • Gemeinsamer Hauptwohnsitz mit Ihrem Kind
  • Unter der Zuverdienstgrenze
  • Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen vollständig

Die zwei KBG-Modelle im Vergleich

Kategorie

Pauschales KBG-Konto

Einkommensabhängiges KBG

Betrag pro Tag

17,65 – 41,14 € (je nach gewähltem Zeitraum)

80 % der Letzteinkünfte, max. 80,12 € (~2.400 €/Monat)

Bezugsdauer (eine Person)

365 bis 851 Tage

Bis max. 365 Tage

Bezugsdauer (beide Elternteile)

456 bis 1.063 Tage

Bis max. 426 Tage

Voraussetzung

Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

182 Tage ununterbrochene Erwerbstätigkeit vor der Geburt

Gut für

Längere Karenz, niedrigeres Einkommen

Kürzere Karenz, höheres Einkommen

Quelle: Kinderbetreuungsgeld – Übersicht der Systeme 

Wenn Sie also möglichst lange in Karenz bleiben möchten, könnte das pauschale KBG-Konto ideal sein – bei niedrigerem Tagessatz, aber längerer Bezugsdauer. Wenn Sie ein höheres Einkommen hatten und relativ schnell ins Arbeitsleben zurückkehren möchten, ist das einkommensabhängige Modell geeigneter.

Es können auch beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenn sie sich abwechseln. Der Partnerschaftsbonus gilt für beide KBG-Modelle.

Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich der offizielle KBG-Online-Rechner des Bundeskanzleramts.

Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag & Familienzeitbonus

Neben dem Kinderbetreuungsgeld gibt es weitere Leistungen, die ab der Geburt Ihres Kindes fließen – manche automatisch, manche auf Antrag. 

  • Familienbeihilfe: Für Kinder unter drei Jahren beträgt die Familienbeihilfe 138,40 € pro Monat (Stand 2026–2027). Der Betrag steigt mit dem Alter Ihres Kindes. Sie müssen die Familienbeihilfe bei der Geburt Ihres Kindes nicht beantragen, das geschieht automatisch (antraglose Familienbeihilfe).
  • Kinderabsetzbetrag: Diese Steuergutschrift erhalten Sie automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe. Der Kinderabsetzbetrag ist aktuell 70,90 € pro Monat (ab 2025) pro Kind.

Direkt ab der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie somit 209,30 € monatlich – unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld.

Familienzeitbonus und Papamonat

Der Papamonat gilt nicht nur für Väter, sondern auch für Mütter, deren Partnerin ein Kind bekommt. Sie können direkt nach der Geburt einen Monat zu Hause bleiben, wenn sie mit ihrem Kind im selben Haushalt leben.

In dieser Zeit muss der Arbeitgeber kein Entgelt bezahlen. Sie haben also Anspruch auf den Familienzeitbonus. Er beträgt 54,87€ pro Tag (seit 1. Jänner 2025) – das sind rund 1.700 € für die gesamte Familienzeit. Den Antrag müssen Sie innerhalb von 121 Tagen ab der Geburt beim Sozialversicherungsträger stellen.

Was kostet ein Baby wirklich? Erstausstattung & laufende Kosten

Die Kosten für ein Baby lassen sich in zwei Blöcke unterteilen: die einmalige Erstausstattung und die laufenden monatlichen Mehrkosten

Die Erstausstattung

Checkliste: Was brauchen Sie zuerst, wenn Sie ein Baby erwarten?

  • Kinderwagen
  • Babybett
  • Wickelausstattung
  • Babyschale für das Auto
  • Babykleidung
  • Badeutensilien
  • Babyphone
  • Kleinzubehör

Je nach Ausstattung bewegen sich die Gesamtkosten zwischen 700 und 3.000 €. Sie können viel sparen, wenn Sie gute gebrauchte Produkte kaufen (z. B. Kinderwagen) oder sich Utensilien schenken lassen.
Babykleidung wird ohnehin schnell zu klein – gebrauchte Ware aus dem Bekanntenkreis oder von Flohmärkten ist hier eine praktische und umweltfreundliche Wahl.

Monatliche Kosten im ersten Jahr

Windeln kosten je nach Marke und Packungsgröße 60–100 € monatlich. Dazu kommen Säuglingsnahrung (ca. 80–150 €), Pflegeprodukte, Kleidung und die ersten Babykurse oder Aktivitäten. Sie sollten mit rund 200–500 € monatlichen Mehrausgaben in den ersten Lebensmonaten rechnen.

Diese Kosten stehen Ihrem verringerten Einkommen in der Karenz gegenüber. Deshalb lohnt es sich, schon vor der Geburt eine klare Vorstellung von der eigenen Haushaltssituation zu entwickeln.

So planen Sie Ihre Finanzen für die Karenzzeit

Sie können bereits in der Schwangerschaft eine gute Grundlage für die Karenzzeit schaffen. Diese Schritte helfen:

Rücklagen aufbauen: Wir empfehlen drei bis sechs Monatsentgelte als finanzielle Reserve. Gerade in der Karenz, wenn das Haushaltseinkommen sinkt, gibt dieser Puffer Sicherheit.

Fixkosten überprüfen: Miete, Versicherungen, Abos – ein ehrlicher Kassensturz vor der Geburt zeigt, wo sich dauerhaft Geld sparen lässt. Viele Verträge lassen sich günstig anpassen oder kündigen.

Haushaltsbuch führen: In der Karenz lohnt sich ein einfaches Haushaltsbuch. Es macht sichtbar, wohin das Geld fließt – und hilft, bewusste Entscheidungen zu treffen.

Vorsorge fürs Kind: Die Karenz ist auch ein guter Moment, um über die Zukunft nachzudenken. Wenn Sie schon früh ein Sparbuch oder einen Fondssparplan für Ihr Kind beginnen, ist später besser vorgesorgt.

Sich beraten lassen: Bei komplexen Fragen – zum Beispiel beim KBG-Modell oder bei der Frage, wie Sie Ihr Budget am besten planen – lohnt sich ein persönliches Gespräch mit Ihrem:Ihrer Raiffeisenberater:in.

 

Häufig gestellte Fragen zu Babykosten in Österreich

Das hängt davon ab, welches KBG-Modell Sie wählen. Das pauschale KBG-Konto zahlt zwischen 17,65 und 41,14 € täglich (je nach gewähltem Bezugszeitraum). Das einkommensabhängige KBG zahlt 80 % Ihres letzten Einkommens – maximal 80,12 € pro Tag, also rund 2.400 € im Monat. Für einen genauen Vergleich gibt es den offiziellen KBG-Rechner des Bundeskanzleramts.

Das kommt auf Ihre Situation an. Das einkommensabhängige Modell lohnt sich vor allem für Personen mit höherem Einkommen, die eher kurz in Karenz gehen. Das pauschale Konto bietet mehr Flexibilität und eine längere Bezugsdauer – ideal für einen längeren Karenzwunsch oder bei niedrigerem Einkommen. Wichtig: Nach der Antragstellung haben Sie nur 14 Tage Zeit, um das System zu wechseln.

Seit 2015 gibt es die antraglose Familienbeihilfe: Bei Geburt Ihres Kindes müssen Sie die Familienbeihilfe nicht mehr beantragen. Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist auf ein Konto der Eltern, sofern alle Daten hinterlegt sind.

Sie können als Partner:in direkt nach der Geburt Ihres Kindes 28 bis 31 Tage Familienzeit nehmen. Ihnen steht dann der Familienzeitbonus zu. Der Bonus beträgt 54,87 € pro Tag (seit 1. Jänner 2025) – rund 1.700 € gesamt. Voraussetzung: gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und fristgerechte Meldung an den Arbeitgeber. Antrag: innerhalb von 121 Tagen nach der Geburt beim Sozialversicherungsträger.

Mit der Erstausstattung (700–3.000 €, je nach Ausstattung und ob gebraucht oder neu) und laufenden Mehrkosten von etwa 200–500 € pro Monat ergeben sich im ersten Jahr Gesamtkosten von rund 3.000–9.000 €. Vieles davon lässt sich durch kluges Planen und gebrauchte Babyausstattung erheblich reduzieren.

Nein – Kindererziehungszeiten werden in Österreich für die Pension angerechnet, und zwar bis zu vier Jahre pro Kind. Der Staat zieht dafür eine gesetzlich festgelegte Beitragsgrundlage heran. Die Karenz hat also keine negativen Auswirkungen auf Ihre spätere Pension.