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Vorsorge für den Todesfall: Konto und Erbe regeln

Der Verlust von nahen Angehörigen ist emotional belastend und bringt zudem viele organisatorische Aufgaben mit sich. Neben dem persönlichen Abschied müssen sich die Hinterbliebenen auch um rechtliche und finanzielle Themen kümmern.

Was ist ein gemeinsames Konto – und wie funktioniert es?

Eine der wichtigsten Vorkehrungen ist das Einrichten eines sogenannten Oder-Kontos. Das ist ein Gemeinschaftskonto, bei dem beide Kontoinhaber:innen gleichberechtigt auf das Konto zugreifen können.

Im Gegensatz zu einem Und-Konto, bei dem beide Inhaber:innen eine Transaktion gemeinsam freigeben müssen, kann bei einem Oder-Konto jede:r der Kontoinhaber:innen unabhängig handeln.

Wann sperrt die Bank ein Konto nach einem Todesfall?

Im Todesfall wird ein Einzelkonto in der Regel sofort gesperrt, sobald die Bank vom Tod des:der Kontoinhaber:in erfährt. Das bedeutet, dass Hinterbliebene zunächst keinen Zugriff mehr auf das Konto haben – auch nicht für wichtige Zahlungen wie Miete, laufende Rechnungen oder Begräbniskosten.

Warum ist ein Oder-Konto im Todesfall sinnvoll?

Ein Oder-Konto verhindert genau diese Situation, da der:die verbleibende Kontoinhaber:in weiterhin vollen Zugriff hat, selbst wenn die andere berechtigte Person verstirbt. Das ist besonders praktisch, um laufende finanzielle Verpflichtungen sofort weiterführen zu können.

Vorsorge für Begräbniskosten bei Todesfall

Eine häufig unterschätzte Vorkehrung ist die Begräbniskostenvorsorge. Ein Begräbnis kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Deshalb ist es ratsam, schon zu Lebzeiten Rücklagen dafür zu schaffen oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Was ist zu beachten?

  • Sterbegeldversicherung: Diese spezielle Versicherung sichert genau diesen Fall ab. Mit einer festgelegten Summe können Sie die Kosten des Begräbnisses abdecken, ohne dass die Hinterbliebenen sofort mit hohen Ausgaben belastet werden.
  • Rücklagen auf einem Konto: Sie können auch bewusst Geld für die Begräbniskosten auf einem Konto hinterlegen. Hier bietet sich ein separates Konto an, damit die Erbberechtigten wissen, dass dieses Geld für die Bestattung vorgesehen ist. Wichtig ist, dass dieses Konto nicht gesperrt wird – hier wäre ebenfalls ein Oder-Konto sinnvoll, auf das eine andere Person unabhängig zugreifen kann. 

Testament oder Erbvertrag: Klare Regeln schaffen

Ein Testament oder Erbvertrag schafft klare Regelungen, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Für Paare, insbesondere unverheiratete Paare, ist ein Testament unerlässlich, da der:die Partner:in sonst nicht automatisch erbberechtigt ist.

Testament oder gesetzliche Erbfolge?

  • Mit Testament: Sie bestimmen genau, wer was erbt. Sie können auch bestimmen, dass Ihr:e Partner:in besonders abgesichert ist, indem diese:r z.B. das gemeinsame Haus oder bestimmte Vermögenswerte erhält. Ein Testament gibt Ihnen die volle Kontrolle über Ihren Nachlass.
  • Ohne Testament: Die gesetzliche Erbfolge greift. Das bedeutet, dass Ihr:e Partner:in nur dann erbt, wenn Sie verheiratet sind. Ansonsten erben in erster Linie die Kinder oder, falls keine vorhanden sind, die Eltern und Geschwister. 

Was tun, wenn eine angehörige Person verstirbt? Wichtige Schritte bei der Bank

Wenn ein:e Angehörige:r verstirbt, gibt es einige Dinge, die Sie bei der Bank melden müssen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Schritte:

Todesfall der Bank melden

Sobald der Todesfall eingetreten ist, sollten Sie die Bank so schnell wie möglich informieren. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage der Sterbeurkunde. Die Bank wird dann das Konto der verstorbenen Person sperren, um zu verhindern, dass Unberechtigte auf das Geld zugreifen.

Kontoart klären: Oder- oder Und-Konto?

Bei einem Oder-Konto bleibt der:die hinterbliebene Kontoinhaber:in weiter handlungsfähig. Fragen Sie die Bank explizit nach der vertraglichen Vereinbarung – sie entscheidet über den weiteren Zugriff.

Erbnachweis vorlegen

Um auf die Konten der verstorbenen Person zugreifen zu können, müssen Sie der Bank nachweisen, dass Sie erbberechtigt sind. Dies geschieht üblicherweise durch einen Erbschein, den man beim Nachlassgericht beantragt, oder durch Vorlage des Testaments, das bereits durch das Gericht eröffnet wurde.

Freigabe des Nachlasses

Sobald die Bank den Nachweis der Erbberechtigung erhalten hat, wird das Konto wieder freigegeben. Die Nachlassberechtigten können dann über das Geld verfügen, Schulden der verstorbenen Person begleichen oder die Auszahlung veranlassen.

Zusätzliche Tipps zum Konto:

  • Daueraufträge und Abbuchungen prüfen: Gibt es Zahlungen, die weiter bestehen bleiben müssen, z. B. gemeinsame Fixkosten?
  • Kontoauszüge sichern: Dokumentieren Sie den Stand zum Zeitpunkt des Todesfalls, falls es für die Nachlassregelung erforderlich ist.

Frühzeitige Vorsorge schützt Sie und Ihre Lieben

Der Tod eines geliebten Menschen bringt viele Herausforderungen mit sich. Finanzielle Engpässe können in einer ohnehin schwierigen Zeit zusätzlichen Stress verursachen. Mit den richtigen Vorkehrungen – wie einem Oder-Konto, einer Begräbniskostenvorsorge und einem Testament – können Sie dafür sorgen, dass Ihre Lieben im Ernstfall abgesichert sind und nicht erst auf die Freigabe des Nachlasses warten müssen. Außerdem helfen Vollmachten dabei, dass auch im Krankheitsfall wichtige Entscheidungen schnell und sicher getroffen werden können.

Es lohnt sich, frühzeitig darüber nachzudenken, wie Sie Ihren Nachlass gestalten und Ihre Angehörigen finanziell schützen möchten. Auf diese Weise lässt sich in schwierigen Zeiten zumindest die finanzielle Belastung geringhalten, sodass Raum für den persönlichen Abschied bleibt.

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