Wer zahlt bei einem Unfall im Homeoffice?
Mit der Pandemie kam das Homeoffice in Mode. Und es ist gekommen, um zu bleiben. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, ihre eigenen vier Wände zum Büro zu machen. Damit wird auch die Frage nach dem Versicherungsschutz zum Thema. Was passiert, wenn etwas im Homeoffice passiert?
Tipps fürs Homeoffice
Arbeitsunfall oder nicht?
Bei einem Unfall zu Hause stellt sich natürlich die Frage, ob dies als Arbeits- oder als Freizeitunfall zu werten ist. Grundsätzlich gilt: Es muss ein örtlicher, zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit Ihrer Arbeit vorliegen. Wenn etwa Ihre Homeoffice-Arbeitszeiten zwischen 9 Uhr und 15 Uhr liegen, Ihr Unfall aber um 18 Uhr passiert, dann ist dies eindeutig ein Freizeitunfall.
Gesetzlich versichert sind Sie auch, wenn es um lebensnotwendige Bedürfnisse (Essen, Trinken, WC) geht. Das betrifft etwa Wege außerhalb der eigenen vier Wände: Wenn Sie z.B. während der Homeoffice-Pause beim Fleischer eine Wurstsemmel kaufen, dann greift auch in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung.
Das leistet die Raiffeisen Unfallversicherung
Versicherungsberatung mit Mehrwert
Sie haben sich bis jetzt mit der Frage eines Unfall-Versicherungsschutzes noch nicht beschäftigt? Oder Sie wollen wissen, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist? Ihr:e Raiffeisenberater:in steht Ihnen für diese und alle weiteren Fragen zum Thema Versichern und Vorsorgen gerne zur Verfügung. Wenn Sie wollen, dann können Sie Ihre Frage auch online stellen oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.