Verfügungsberechtigung ist das Recht, über ein Bankkonto oder -depot verfügen zu können. Prinzipiell sind Sie als Kontoinhaber:in verfügungsberechtigt. Wenn eine weitere Person verfügungsberechtigt sein soll, so hat diese die gleichen Rechte und Pflichten wie Sie.
- Hier kommt das Gemeinschaftskonto ins Spiel. Dabei sind mehrere Personen zeichnungsberechtigt. Einen Unterschied gibt es, ob eine Person alleine Transaktionen durchführen darf (Oder-Konto) oder ob dies nur zwei Personen gemeinsam möglich ist (Und-Konto).
- Bankvollmacht: Mit dieser können Sie als Kontoinhaber:in genau bestimmen, wer für Sie im Fall der Fälle die Geldgeschäfte übernimmt und auf das Konto zugreifen darf. Sie können die Vollmacht jederzeit erteilen, aber auch jederzeit wieder widerrufen.