Niederösterreichische Landschaft
Basiswissen Genossenschaften

Alles funktioniert einfacher in einer unterstützenden Gemeinschaft. Ganz nach diesem Gedanken sind auch alle Vorgänge in einer Genossenschaft aufgebaut.

Wie funktionieren Genossenschaften?

Eine Genossenschaft ist eine besondere Rechtsform. Denn der Förderauftrag ist ihr Alleinstellungsmerkmal. Als Gemeinschaft von Personen mit gleichen  wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen steht nicht die Maximierung des Gewinns im Fokus, sondern die Erbringung von Leistungen für die Mitglieder. Trotzdem ist wirtschaftlicher Erfolg notwendig, denn nur dann kann die Mitgliederförderung erbracht und können Investitionen getätigt werden.

Mann am Laptop auf dem Sofa

Genossenschaften einfach erklärt

Frau recherchiert am Küchentisch

Welche Organe gibt es in einer Genossenschaft?

Die Mitglieder einer Genossenschaft bilden die Generalversammlung. Diese ist das oberste Entscheidungsorgan und wird mindestens einmal pro Jahr einberufen.

Die Generalversammlung wählt einen Vorstand als geschäftsführendes Organ und, wenn rechtlich erforderlich, einen Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Der Vorstand trifft die operativen Entscheidungen und kann bei Bedarf einen oder mehrere Geschäftsführer einsetzen. Über die Geschäftstätigkeit und die Gebarung der Genossenschaft hat der Vorstand der Generalversammlung jedes Jahr Bericht zu erstatten.

Sie haben Fragen zu Genossenschaften?
Sie haben Fragen rund um Genossenschaften?

Sie möchten selbst eine Genossenschaft gründen? Oder mehr über die Vorteile der Rechtsform erfahren? Lassen Sie sich von den Raiffeisen Revisionsverbänden persönlich beraten.

Wie sicher ist die Genossenschaft?

Die strenge Prüfung der Genossenschaft, die der zuständige Revisionsverband regelmäßig vornimmt, dient dazu, sowohl die Mitglieder als auch die Geschäftspartner vor einem finanziellen Schaden zu bewahren. Dadurch ist die Genossenschaft die mit Abstand sicherste Rechtsform in Österreich.

Im Fall einer Insolvenz haften die Mitglieder mit einem, in der Satzung festgelegten Mehrfachen ihres eingezahlten Geschäftsanteils. Jedes Mitglied weiß also bereits beim Beitritt über das kalkulierbare und überschaubare Risiko Bescheid.

Wie werde ich Mitglied?

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Einzahlung eines Geschäftsanteils anerkennt das neue Mitglied die Bestimmungen der Satzung. Die Zahl der Mitglieder ist durch keine Vorgaben begrenzt.

Wie sieht das Stimmrecht aus?

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Hier gilt das sogenannte Kopfstimmrecht. Denn eine Genossenschaft lebt davon, dass ihre Mitglieder gleichberechtigt ihre Kräfte bündeln. In seltenen Ausnahmefällen kann es abweichende Regelungen zum Stimmrecht geben.