Fremdwährungen

KAUF/VERKAUF

Bei Fremdwährungsgeschäften (Wertpapier-Aufträge bei denen ein Unterschied zwischen der Handelswährung des Wertpapiers und der Abrechnungswährung besteht – z. B. US-Aktie Börse in USA wird über ein Euro-Konto abgewickelt) kann KEINE Sofort-Abrechnung erfolgen, da der Devisenkurs, der bei der Abrechnung zur Geltung kommt, zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht.

Verwendeter Devisenkurs: Zwischen 11:30 und 13:00 Uhr fixierter allgemein gültiger Devisenkurs der Bank (bzw. Ausführungen über Broker Raiffeisen Bank International AG der allgemein gültige Devisenkurs der Raiffeisen Bank International AG) zwei Werktage vor Valuta. Für Ausführungen, die bei uns später als zwei Werktage vor Valuta um 11:00 Uhr eingehen, kommt jeweils der Devisenkurs der nächsten Fixierung (vom nächsten Werktag) zur Anwendung.

Bei einem Wertpapier-Kauf kommt der fixierte Devisenverkaufskurs (Devisenbriefkurs) und bei einem Wertpapier-Verkauf der Devisenankaufskurs (Devisengeldkurs) zur Handelswährung des Wertpapiers zur Anwendung.

Die Abrechnung erfolgt an diesem Tag um ca. 16:00 Uhr - ab diesem Zeitpunkt kann die Abrechnung unter „Aufträge & Umsätze“ abgerufen werden (zuvor ist das Belegsymbol nicht vorhanden). Diese Regelung ist notwendig, da vor Abrechnung die Beschaffung der nötigen Devisen erfolgt sein muss.

Die „Haben“-Vormerkung wird allerdings mit dem zuletzt festgestellten Devisenkurs zum Zeitpunkt der Auftrags-durchführung (= Schlusstag) generiert – dadurch kann es beim Abrechnungsbetrag und den vorgemerkten „Ha-ben“-Beträgen (Differenz zwischen Kontostand und verfügbaren Betrag) zu Abweichungen kommen.

 

ERTRAG/TILGUNG

Bei Ertrag und Tilgung als Fremdwährungsgeschäfte (Währung Kundenverrechnungskonto entspricht nicht der Währung der Zahlung – z. B. Tilgung eines US-Wertpapiers wird über ein Euro-Konto abgewickelt) kommt der von der Bank allgemeine Devisenkurs zur Anwendung.

Verwendeter Devisenkurs: Allgemein täglich fixierter Devisenankaufskurs (Devisengeldkurs) der Bank zur Zahlungswährung des Wertpapiers, zwei Werktage vor dem Zahlbarkeitstag (in der Regel ist Zahlbarkeitstag ident mit Valutatag). Sofern es zu Verzögerungen bei der Zahlung zum Wertpapier kommt bzw. keine gesicherten Informa-tionen über die Zahlung oder den Zeitpunkt dieser gibt, kommt der Devisenkurs vom Tag der Gutschrift zur An-wendung.

Disclaimer

Marketingmitteilung. Es handelt sich nicht um ein Anbot oder eine Empfehlung zum Abschluss von Finanzinstrumenten. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko (auch mit dem des Totalverlusts) verbunden. Die Marketingmitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.