Steuern

Aktuelle Regelung der Wertpapierbesteuerung und Verlustausgleich für österreichische Privatanleger.

Die aktuellen Regelungen der Wertpapier-Besteuerung sehen vor, dass neben Wertpapier-Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Fondserträge auch Kursgewinne von Kapitalvermögen (z.B. aus Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten (z.B. Zertifikate) der KESt in Höhe von 27,5 Prozent unterliegen. Der automatische KESt-Abzug auf Kursgewinne erfolgt seit 1. April 2012 und wird nur für realisierte Kursgewinne aus (Wertpapier-)Neubestand abgezogen.

Wertpapiere aus Altbestand unterliegen nicht der Kursgewinnbesteuerung

Bei Altbestand handelt es sich um Aktien und Fondsanteile, die vor dem 1. Jänner 2011, sowie Anleihen und Derivate (z.B. Zertifikate), die vor dem 1. April 2012 erworben wurden.

Wertpapiere aus Neubestand sind:

  • Aktien und Fondsanteile, die ab dem 1. Jänner 2011 erworben wurden und ab dem 1. April 2012 veräußert werden und
  • Forderungswertpapiere und Derivate, die ab dem 1. April 2012 erworben wurden und wieder veräußert werden.

Unterschiedliche Kategorisierung Neubestand

Bei Neubestand ist es möglich, dass die Anschaffungskosten nicht vorhanden sind. Dies kann bei Depotüberträgen und Lieferungen von Wertpapieren der Fall sein, wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten von der übertragenden Bank nicht mitgegeben werden bzw. die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können. In diesen Fällen wird der abgeleitete gemeine Wert gemäß § 93 Abs. 4 EStG angesetzt, welcher erheblich vom tatsächlichen Anschaffungswert abweichen kann. Korrekturen sind mittels Entnahmebescheinigung möglich. Ist allerdings kein aktueller Marktpreis, aus dem der abgeleitete gemeine Wert ermittelt werden kann vorhanden, werden die Anschaffungskosten erst bei Verkauf der Wertpapiere vom Verkaufserlös abgeleitet (Neubestand ohne Kurs). In beiden Konstellationen wird bei der Realisierung von Gewinnen die KESt auf Kursgewinne abgezogen. Dieser KESt-Abzug bewirkt allerdings keine Endbesteuerung. Im Zuge der Veranlagung beim Finanzamt sind die tatsächlichen Anschaffungskosten nachzuweisen.

Es kann daher sein, dass zum selben Wertpapier bis zu vier unterschiedliche Steuerpositionen vorhanden sind:

  1. Neubestand mit Ersatzbemessung
  2. Neubestand ohne Kurs
  3. Neubestand
  4. Altbestand

Bei Verkaufsaufträgen kann individuell festgelegt werden, welcher Bestand verkauft werden soll. Gibt es keinen gesonderten Auftrag, wird der Verkauf anhand der oben angeführten Reihenfolge durchgeführt.

Berechnung der Kursgewinnsteuer

Die Kursgewinnsteuer in Höhe von 27,5 Prozent wird auf den Kursgewinn – die positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten (Kaufkurs) und Verkaufskurs – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wird ein Wertpapier in mehreren Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, dann werden alle Anschaffungskosten zusammengerechnet und ein Durchschnittspreis gebildet. Mögliche Spesen und Serviceentgelte beim Kauf oder beim Verkauf zählen nicht zu den Anschaffungskosten bzw. werden nicht vom Verkaufserlös abgezogen

BESTEUERUNG VON WERTPAPIEREN AUF EINEN BLICK

Aktien Aktuelle Regellung
Dividenden 27,5% KESt
Realisierte Kursgewinne 27,5% KESt
Fonds                                                                                                                                   Aktuelle Regellung
Inländische Fonds - im Fonds                             Abfrage OEKB - Daten zu Meldefonds
Besteuerung der Kursgewinne 60% der thasaurierten, realisierten Kursgewinne mit 27,5% (ab Geschäftsjahr 01.1.2014)
KMU
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KMU Förderungsgesetz

Der Gewinn eines Unternehmens kann durch die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter gemindert werden, und zwar durch den Kauf von:

  • abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Maschinen) und
  • Wertpapieren iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG
Verlustausgleich
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Verlustausgleich

Zusätzliche Regelung für Anleihen, Zertifikate und Derivate, die zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 gekauft und nach dem 1. April 2012 verkauft werden.

RECHTLICHE HINWEISE

 

Dieses Dokument wurde vom Raiffeisenverband Salzburg ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Die Wertentwicklung von Fonds wird entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf den veröffentlichten Fondspreisen, ermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ändern kann. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Prospekte sowie allfällige Nachträge von Emissionen des RVS, welche auf Grund des KMG aufzulegen sind, liegen beim RVS auf. Im Falle von anderen Emissionen liegt der Prospekt samt allfälligen Nachträgen beim jeweiligen Emittenten auf. Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann überwiegend in Investmentfonds, Bankeinlagen und Derivate investiert oder die Nachbildung eines Index angestrebt werden. Fonds können erhöhte Wertschwankungen (Volatilität) aufweisen. In durch die FMA bewilligten Fondsbestimmungen können Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet sein können. Der aktuelle Prospekt (in deutscher und englischer Sprache) sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen - Kundeninformationsdokument (KID - in deutscher Sprache) liegen bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft, der Zahl- bzw. Vertriebsstelle oder beim steuerlichen Vertreter in Österreich auf. Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unterwww.boerse-live.at/disclaimer