Auslandszahlungsverkehr - besondere Bestimmungen
Der Auslandszahlungsverkehr (AZV) gewinnt im Zuge der Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Für Überweisungen in bestimmte Länder gibt es spezielle Anforderungen. Informieren Sie sich dazu im folgenden Überblick.
AZV-Überweisungen: Erforderliche Daten
Auftraggeber:in
Empfänger:in
Verwendungszweck
Länderbestimmungen im Überblick
Aufgrund von behördlichen Vorgaben muss bei Zahlungen nach Sri Lanka immer ein Verwendungszweck angegeben werden.
Wird kein Verwendungszweck angeführt, kann es zu kostenpflichtigen Datenanforderungen und Verzögerungen kommen.
Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in der Türkei und Sie wollen von Ihrem österreichischen Raiffeisenkonto eine Überweisung in die Türkei erfassen, so muss im Verwendungszweck /BNF/ + ein aussagekräftiger Verwendungszweck angeführt werden.
Um den ukrainischen Zahlungsmarkt auf der Grundlage internationaler Standards und der Weiterentwicklung des elektronischen Zahlungssystems zu entwickeln, wurde die Internationale Bankkontonummer in der Ukraine gemäß den IBAN-Standards eingeführt.
Alle Geldtransfers in die / aus der Ukraine werden nur dann ausgeführt, wenn das Konto des:der Absender:in / Begünstigten gemäß den IBAN-Standards gefüllt ist.
Zahlungen in die Vereinigten Staaten sind im Normalfall nur in USD möglich. Euro-Überweisungen können jedoch in Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Vor der Erfassung von Euro-Aufträgen sollte dennoch abgeklärt werden, ob der:die Begünstigte tatsächlich ein Euro-Konto besitzt.
Die Angabe des Purpose Codes (Verwendungszweck) ist - unabhängig von der Währung - für alle Zahlungen mit Empfängerland AE verpflichtend.
Sollte der Purpose Code bei Zahlungen fehlen, kann es zu gebührenpflichtigen Datenanforderungen oder auch zu Rückleitungen von Zahlungen kommen.
Purpose Codes
Hierbei handelt es sich um Codes, die bei Überweisungen in bestimmte Länder im Verwendungszweck angeführt werden müssen. Eine Liste der betroffenen Länder und die Auflistung der verschiedenen Codes finden Sie hier: