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Meine Risikoabsicherung bei Auslandsgeschäften

Mit meiner Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien kann ich mich beim Export gegen Produkutions- und Zahlungsausfallsrisiken absichern.

Exportabsicherung der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien

Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien bietet Ihnen den optimalen Mix an Absicherungsinstrumenten für Ihr individuelles Risikoprofil. Holen Sie sich die wesentlichsten Informationen zu Akkreditiven und Garantien.

Sicher

Verringern Sie das Zahlungsausfallsrisiko bei Ihren Exportgeschäften.

Persönlich

Persönliche Beratung durch spezialisierte Expert:innen.

Individuell

Optimaler Mix an Instrumenten passend zum individuellen Risikoprofil.

Gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken absichern

Exportgeschäfte sind oft mit Risiken verbunden. Der Exporterfolg hängt daher nicht zuletzt von der Absicherung dieser Risiken ab. Selbst das gesündeste Unternehmen kann aufgrund politischer und wirtschaftlicher Unwägbarkeiten durch Produktions- und/oder Zahlungsausfallsrisiken im Auslandsgeschäft bedroht werden.

Wir beraten Sie bei der Absicherung potenziell auftretender Risiken, wie Zahlungsausfall des ausländischen Abnehmers, politische Probleme im Abnehmerland, Annahmeverweigerung der Waren etc., unabhängig davon, ob Sie Einzelgeschäfte, Ihre Beteiligung im Ausland oder laufende Lieferungen absichern wollen.

Jedes Exportgeschäft hat sein individuelles Risikoprofil – daher stellen die Experten der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien Ihnen einen optimalen Mix an Absicherungsinstrumenten zusammen.

Dokumentenakkreditive

Ihr Bedarf: Sie wollen die Risiken Ihres Auslandsgeschäfts absichern bzw. Ihr Export-, Import- oder Transitgeschäft finanzieren?

Unsere Lösung: Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien bietet mit dem Dokumentenakkreditiv ein abstraktes Zahlungsversprechen, gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung oder Akzept zu leisten. Es ist ein Zug-um-Zug-Geschäft, das die Rechte und Pflichten der Beteiligten in den Akkreditivbedingungen festlegt. Das Dokumentenakkreditiv basiert auf den „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive der Internationalen Handelskammer" und ist daher weltweit anwendbar.
 

Dokumentenakkreditive

Gerne bieten wir auch Unterstützung bei Finanzierungen und Sonderformen von Akkreditiven an:

  • Back-to-back-Akkreditiv
  • Übertragung eines Akkreditivs
  • Abtretung von Akkreditiverlösen
  • Forderungsankauf unter Akkreditiven
  • Standby Letters of Credit   

Vorteile als Importeur (Käufer):

  • keine Vorauszahlung
  • Nachweis der Bonitätsstärke gegenüber dem Verkäufer
  • Liefer- bzw. Leistungsnachweis
  • Zahlung/Akzeptierung erst nach Vorlage akkreditivkonformer Dokumente

Vorteile als Exporteur (Verkäufer):

  • Zahlungsversprechen einer Bank vor Liefer- bzw. Produktionsbeginn
  • kein Bonitätsrisiko im Hinblick auf den Käufer
  • kein Transferrisiko (bei bestätigtem Akkreditiv)
  • Akkreditiv kann Basis für Absicherung und/oder Finanzierung des Einkaufs bilden

Auslandsbankgarantie

Ihr Bedarf: Sie wollen Ihre Auslandsgeschäfte bestmöglich absichern?

Unsere Lösung: Die Bankgarantie der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien dient als Absicherungsinstrument für den Fall, dass der Garantiebegünstigte bei Nichterfüllung der vereinbarten Leistung durch seinen Geschäftspartner die Garantiesumme erhält. Wir erstellen im Auftrag unserer Kunden zugunsten ihrer ausländischen Vertragspartner die erforderlichen Garantien. Wenn es das lokale Recht des Begünstigten erfordert, eröffnen wir auch sogenannte "indirekte" Garantien.

Auslandsbankgarantie

In der Praxis sind vorwiegend folgende Garantiearten üblich:

  • Anzahlungsgarantie
  • Bietgarantie
  • Haftrücklassgarantie
  • Liefergarantie
  • Vertragserfüllungsgarantie
  • Zahlungsgarantie
  • Kreditbesicherungsgarantie

Ihre Vorteile:

  • Sie verfügen über eine Absicherung bzw. zeigen Ihrem Kunden Ihre Bonitätsstärke
  • Abstraktheit (Garantie besteht losgelöst vom Grundgeschäft)
  • Formulierung von Garantietexten, maßgeschneidert für Ihr Geschäft. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bereits in der Vertragsverhandlungsphase und können so vielleicht den entscheidenden Zusatznutzen für
    Sie oder Ihren Kunden erbringen.

Dokumenteninkasso

Ihr Bedarf: Sie suchen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit für eine strukturierte Zahlungsabwicklung bei Ihren Auslandsgeschäften?

Unsere Lösung: Das Dokumenteninkasso der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien ist eine Form der Zahlungsabwicklung im internationalen Handel, der zumeist ein Warengeschäft zugrunde liegt. Der Exporteur führt die Warenlieferung durch und übermittelt die entsprechenden Dokumente (z. B. Rechnung, Transportnachweis, Versicherungsnachweis, usw.) an seine Bank zum Inkasso. Diese werden von ihr an die Bank des Importeurs mit der Weisung weitergeleitet, die Dokumente nur gegen Zahlung (documents against payment/DAP bzw. CAD) oder Akzeptierung (documents against acceptance/DAA) auszufolgen.

Dokumenteninkasso

Ihre Vorteile:

  • kostengünstige Variante im Dokumentengeschäft
  • als Verkäufer: das Dokumenteninkasso ist das „Kompromissprodukt“, wenn Sie einerseits aus konkurrenz-politischen Gründen auf die Bezahlung durch Akkreditiv verzichten, andererseits jedoch nicht gegen offene Rechnung liefern möchten
  • als Käufer: das Dokumenteninkasso reflektiert den Warenfluss - Sie übernehmen die Zahlungsverpflichtung erst bei Annahme der Lieferdokumente
  • als Käufer: Sie können die Annahme des Inkassos verweigern

Schon die passende Finanzierung?

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Finanzierungsvarianten und übernehmen für Sie die komplette Abwicklung mit den Förderstellen.

Bankgarantien

Geht man vertragliche Verpflichtungen ein, ist es sinnvoll, diese durch eine Bankgarantie besichern zu lassen. Zu Ihrem Schutz – und zum Schutz Ihres:Ihrer Kund:innen.

Die Raiffeisen Bankengruppe unterstützt Ihr Unternehmen bei der Formulierung bzw. Überprüfung von Garantietexten sowie deren Abwicklung.

Garantien anzeigen

Zahlungsgarantie

Die Zahlungsgarantie deckt die Erfüllung einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung. In der Regel wird sie im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag erstellt und besichert den Anspruch des Verkäufers auf Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer bei Fälligkeit. Da die Zahlungsgarantie erst nach dem Fälligkeitsdatum des Kaufpreises gezogen werden kann, ist darauf zu achten, dass die Gültigkeit der Garantie eine angemessene Frist (ca. 14 Tage) für die Garantiezahlung offen lässt.
 
Liefer- und Leistungsgarantie

Die Liefer- bzw. Leistungsgarantie besichert die Erbringung einer vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung. In der Regel umfasst die Garantie die Erfüllung einer Lieferverpflichtung, aber auch Leistungen wie die Montage, Schulung etc. können so abgesichert werden. Die Liefer- bzw. Leistungsgarantie lautet üblicherweise auf 5 bis 10 %  des Auftragswertes.
 
Anzahlungsgarantie

Sie deckt ähnliche Verpflichtungen wie die Liefer- und Leistungsgarantie, nur lautet der besicherte Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung im Falle der Nichterfüllung der vertraglichen Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung. Häufig werden in einem Geschäft sowohl Anzahlungsgarantie wie auch Liefer- bzw. Leistungsgarantie vereinbart. 
 
Bietgarantie

Diese Garantie wird oft bei internationalen Ausschreibungen von der ausschreibenden Stelle verlangt. Damit soll abgesichert werden, dass der Anbieter seine mit dem Angebot verbundenen Verpflichtungen erfüllt. Die Bietgarantie umfasst einerseits die Aufrechterhaltung des Angebots in der vorgesehenen Frist und die Unterzeichnung des Vertrags im Zuschlagsfall. Andererseits beinhaltet sie die Möglichkeit der Erstellung der üblicherweise geforderten Liefer- bzw. Leistungsgarantie.
Für den Fall, dass die in den Ausschreibungsbedingungen veranlagte Erstellung der Liefer- oder Leistungsgarantie fristgerecht erfolgt, wird die Bietgarantie im Gegenzug unausgenützt retourniert. Erfolgt die Erstellung der Liefer- bzw. Leistungsgarantie nicht bzw. nicht fristgerecht, ist der Begünstigte der Bietgarantie berechtigt, die Bietgarantie in Anspruch zu nehmen.
 
Gewährleistungsgarantie

Die Gewährleistungsgarantie besichert die Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen. Sie ist in der Regel nach der Lieferung zu erstellen und dient als "Fortsetzung" der Liefer- bzw. Leistungsgarantie. Die Gültigkeit der Garantie endet mit Ablauf der Gewährleistungspflicht.
 
Haftrücklassgarantie

Diese besichert die Rückzahlung des bereits im Voraus ausbezahlten Haftrücklassbetrags im Falle der Nichterfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen. Besonders bei Bauvorhaben ist oft vertraglich vereinbart, die letzte Kaufpreisrate (der Haftrücklass) erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu bezahlen. Gegen Beibringung einer Garantie wird diese Rate schon vorab freigegeben.
 
Direkte und indirekte Garantie

Die Garantie kann von der Bank direkt an den Begünstigten oder indirekt an eine Bank erstellt werden. Bei einer indirekten Garantie beauftragt die Erstbank (Bank des Auftraggebers) eine zweite Bank im Land des Begünstigten, die Garantie zu erstellen und übernimmt der Zweitbank gegenüber eine Rückgarantie. Die Rückgarantie ist eine abstrakte Garantie der Erstbank, die von der Zweitbank in Anspruch genommen wird, wenn diese aus der lokalen Garantie auszahlen muss. Ob eine direkte oder indirekte Garantie erstellt werden soll, hängt zum einen von den gesetzlichen Vorschriften im Land des Begünstigten ab wie auch davon, ob der Begünstigte eine öffentlich-rechtliche Stelle oder ein staatliches Unternehmen ist. Zum anderen bedingt die vertragliche Vereinbarung die Festlegung auf eine direkte oder indirekte Garantie.
Zu beachten ist jedenfalls, dass die eigenständige Garantie der Zweitbank dem Recht des Landes der Zweitbank unterliegt. 
 
Stand-by Letter of Credit

Der Stand-by Letter of Credit dient wie die Garantie als Sicherungsinstrument, entspricht aber in der Struktur einem Akkreditiv.

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