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Sie wollen Ihr Haus verkaufen

Beim Verkauf leisten die Immobilienmakler:innen unschätzbare Dienste. Raiffeisen Immobilienmakler:innen gibt es direkt in Ihrer Nähe und in ganz Österreich.

Immobilien verkaufen mit Raiffeisen

Was sind die wesentlichsten Schritte beim Immobilienverkauf? Wie wird der Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks abgewickelt und was ist steuerlich zu beachten?

Vorbereitungen für den Immobilienverkauf

Unterlagen/Exposé: Stellen Sie eine Mappe mit den wesentlichsten Informationen für potenzielle Käufer zusammen:

  • Grundbuchauszug
  • Baupläne
  • Betriebskostenabrechnung: Durch die Betriebskostenabrechnung sieht der:die potenzielle Käufer:in auch die Rücklagen, die für die Immobilie gebildet wurden. Diese Rücklagen bilden die Grundlage für allfällige Sanierungen. 
  • Belege über die letzten Strom- und Gasrechnungen

Energieausweis: Beim Verkauf (aber auch bei der Vermietung oder Verpachtung) eines Objektes müssen Sie den Energieausweis Ihres Gebäudes vorlegen. Der Energieausweis gibt die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes an. Er darf maximal zehn Jahre alt sein. Wird er nicht vorgelegt, so kann der:die Käufer:in die Erstellung des Ausweises auch selbst beauftragen und Ihnen dafür die Kosten in Rechnung stellen. Achtung: Wenn Sie Ihr Objekt in einer Anzeige zum Verkauf anbieten, dann müssen Sie bereits in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenenergieeffizienzfaktor angeben. Andernfalls kann es eine Verwaltungsstrafe geben.

Bewohnbar: Ihre Immobilie sollte in bewohnbarem Zustand präsentiert werden. So sollten der Strom nicht abgeschaltet und, wenn es draußen kalt ist, die Heizung eingeschaltet sein. Vermeiden Sie, wenn dies möglich ist, gänzlich leere Räume. Aber lassen Sie auch nicht zu viel Persönliches zurück.

Wohnungsputz: Dass Sie Ihre Wohnung nur in geputztem, aufgeräumtem und gelüftetem Zustand präsentieren, ist eine Selbstverständlichkeit. Aber überlegen Sie, ob Sie nicht mit relativ einfachen Mitteln den optischen Eindruck weiter verbessern können. Uralte, abgenutzte Teppichböden zu erneuern oder die Wände auszumalen sind zwei Beispiele dafür. Wenn Sie Gartenbesitzer:in sind, denken Sie auch daran, wie sich dieser präsentiert: Ist der Rasen geschnitten, sind die Hecken gestutzt, ist das Laub weggerecht?

Besichtigung: Überlassen Sie die Besichtigung Ihrem:ihrer Immobilienmakler:in. Immobilienmakler:innen sind Profis und haben im Umgang mit Kunden:innen lange Erfahrung. Viele potenzielle Käufer:innen haben darüber hinaus Hemmungen, in Gegenwart von Verkäufer:innen über Vor- und Nachteile der Immobilie zu sprechen.

Abwicklung des Verkaufs

Eine zentrale Rolle beim Kauf/Verkauf einer Immobilie spielt der:die Treuhänder:in (Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Notar:in). Diese:r gewährleistet, dass der:die Käufer:in tatsächlich Eigentümer:in der Immobilie wird und diese schuldenfrei übernommen wird. Der:die Treuhänder:in vertritt die Interessen beider Seiten, also sowohl von Verkäufer:innen als auch von Käufer:innen.

In den meisten Fällen wird der:die Treuhänder:in darüber hinaus auch mit den steuerlichen Abwicklungen betraut: Das heißt, er:sie führt die voraussichtliche Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr ab.

Kosten des Immobilienverkaufs

Allfällige Kosten für die Lastenfreistellung: Um das Haus oder die Wohnung so gut wie möglich verkaufen zu können, sollte es von Lasten und Verbindlichkeiten befreit sein. Grundsätzlich werden diese Angelegenheiten von einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Notar:in durchgeführt. Wenn Sie das Darlehen für Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch nicht zurückgezahlt haben, dann erfolgt diese Lastenfreistellung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Der:die mit der Abwicklung beauftragte Treuhänder:in erhält den Kaufpreis, nimmt anschließend die Lastenfreistellung vor (bezahlt also die Schulden bei der Bank) und überweist den verbliebenen Rest dann an Sie als Verkäufer:in.

Rückzahlung Förderungsdarlehen: Wenn Sie ein Förderdarlehen auf Ihrer Immobilie haben, so kann es sein, dass Sie dieses vor dem Verkauf zurückzahlen müssen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Eventuell kann das Förderdarlehen aber unter gewissen Voraussetzungen vom:von der Käufer:in übernommen werden.

Maklergebühr: Diese wird im Erfolgsfall und nur im Erfolgsfall fällig. Wenn Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen können, dann müssen Sie auch keine Makler:in-Gebühr zahlen. Die Makler:in-Gebühr ist nach der Höhe des Kaufpreises gestaffelt und beträgt zwischen drei und vier Prozent (plus jeweils Mehrwertsteuer in der Höhe von 20 Prozent). Diese Provisionssätze sind Höchstgrenzen, aber keine "amtlichen Fixpreise".

Kosten für Vertragserrichtung, Treuhandschaft, Grunderwerbsteuer: Alle weiteren Ausgaben sind in der Regel vom:von der Käufer:in zu bezahlen.

Immobilienertragsteuer sparen beim Hauptwohnsitz

Grundsätzlich müssen Sie den Verkaufserlös versteuern (Immobilienertragsteuer) – mit einer wesentlichen Ausnahme: Sie müssen keine Steuer bezahlen, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf durchgehend mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genützt haben.

Eine so genannte Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung das Haus oder die Wohnung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben. Steuerbefreit sind auch selbst hergestellte Immobilien.

Die richtige Unterstützung beim Immobilienverkauf

Eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus zu verkaufen zählt nicht gerade zu den alltäglichen Tätigkeiten. Vertrauen Sie beim Immobilienverkauf auf die Kompetenz und Erfahrung der Raiffeisen Immobilienmakler:innen – auch in Ihrer Nähe.

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