Bauen & Wohnen mit Raiffeisen Mieten & Vermieten
Alles rund ums Mieten und Vermieten in Wien und Niederösterreich: Mietwohnung finden, Haus oder Wohnung vermieten, Mietrecht, Mietvertrag und Steuern – inklusive persönlicher Beratung durch Raiffeisen.
Warum mieten & vermieten mit Raiffeisen?
Raiffeisen begleitet Sie beim Mieten und Vermieten mit regionaler Marktkenntnis, persönlicher Beratung und einem starken Immobilien‑Netzwerk in Wien und Niederösterreich.
Regionale Expertise
Wir kennen Preisniveau, Nachfrage und rechtliche Rahmenbedingungen in Wien und Niederösterreich und beraten Sie auf Basis regionaler Erfahrung.
Persönliche Begleitung
Ob Wohnungssuche oder Vermietung: Raiffeisen Berater:innen und Immobilienmakler:innen begleiten Sie persönlich – von der ersten Frage bis zum Vertragsabschluss.
Alles aus einer Hand
Immobiliensuche, Vermietung, rechtliche Orientierung, Steuerfragen und Finanzierung greifen bei Raiffeisen sinnvoll und koordiniert ineinander.
Vermieten & Mieten – Themen im Überblick
Die folgenden Themen helfen Ihnen – ob als Vermieter:in oder Mieter:in – bei allen wichtigen Fragen rund um die Vermietung und Anmietung von Immobilien in Wien und Niederösterreich.
Was Vermieter:innen wissen sollten
Mieteinnahmen & Steuern
Bei Verlusten aus Vermietung können diese unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften gegengerechnet werden (Verlustausgleich).
Achtung: Bei dauerhaften Verlusten aus einer Vermietung kann das Finanzamt „Liebhaberei" vermuten – dann werden die Verluste steuerlich nicht anerkannt. Eine realistische Prognoserechnung ist daher wichtig.
Die steuerliche Situation ist individuell – Raiffeisen empfiehlt, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wohnung vermieten in Wien & Niederösterreich
Die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ist eine langfristige Entscheidung. Ob Vorsorgewohnung, geerbte Immobilie oder selbst genutztes Objekt – als Vermieter:in in Wien oder Niederösterreich sollten Sie folgende Punkte kennen.
Die Raiffeisen Immobilienmakler:innen begleiten Sie bei der Vermietung professionell – von der Mietersuche bis zum Mietvertrag.
Worauf Mieter:innen achten sollten
Ob erste eigene Wohnung, Familienwohnung oder Umzug innerhalb von Wien oder Niederösterreich – bei der Wohnungssuche gibt es einiges zu beachten.
Mietvertrag prüfen
Kaution
Üblicherweise 3–6 Monatsmieten. Die Kaution muss vom Vermieter getrennt veranlagt werden und ist bei Auszug (abzüglich etwaiger Schäden) zurückzuzahlen.
Betriebskosten
Prüfen Sie, welche Kosten in der Miete enthalten sind und welche zusätzlich anfallen (Heizung, Strom, Internet).
Wohnungsübergabe
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos. Dokumentieren Sie den Zustand bei Ein- und Auszug.
Mietrecht kennen
Im Vollanwendungsbereich des MRG gibt es Obergrenzen für den Mietzins (Richtwertmietzins). Im Teilanwendungsbereich und ABGB-Bereich ist der Mietzins frei vereinbar.
Die Raiffeisen Immobilienmakler:innen unterstützen Sie bei der Wohnungssuche in Wien und Niederösterreich und beraten Sie kompetent bei allen Mietfragen.
Die wichtigsten Grundlagen Mietrecht in Österreich
Ob Vermieter:in oder Mieter:in: Das österreichische Mietrecht bildet den Rahmen für jedes Mietverhältnis. Je nach Art der Immobilie gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Bei Wohnungen, die ganz oder teilweise unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, gibt es detaillierte Bestimmungen zur Mietzinshöhe (Richtwertmietzins im Vollanwendungsbereich) und zum Kündigungsschutz.
In den Vollanwendungsbereich fallen insbesondere Altbauwohnungen (Baubewilligung vor 1945 bzw. 1953) in Gebäuden mit mehr als zwei Mietgegenständen.
Für Neubauwohnungen (ab 2001) gilt der Teilanwendungsbereich.
Einfamilienhäuser mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten sind vom MRG komplett ausgenommen. Auch Zweit- und Ferienwohnungen sowie Dienstwohnungen fallen nicht unter das MRG.
Hier gilt das ABGB, das weniger detaillierte Regelungen vorsieht – der Mietvertrag selbst ist das zentrale Dokument.
- Kaution: Die Höhe ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Laut Höchstgericht gelten 3–6 Monatsmieten als angemessen. Die Kaution muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen veranlagt werden.
- Befristung: Im MRG-Bereich beträgt die Mindestbefristung drei Jahre. Befristungen können beliebig oft verlängert werden. Im ABGB-Bereich sind auch kürzere Befristungen möglich.
- Kündigung: Unbefristete MRG-Mietverträge können nur bei schweren Verstößen (Zahlungsrückstand) oder Eigenbedarf gekündigt werden. Eine einvernehmliche Beendigung ist immer möglich.
Die wesentlichste Pflicht ist die Erhaltung der Immobilie: allgemeine Hausteile, schwerwiegende Schäden, gesundheitsgefährdende Mängel. Bei MRG-Wohnungen sind auch mitvermietete Heizthermen eingeschlossen.
Förderungen und steuerliche Vorteile beim Mieten & Vermieten
Sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen können unter bestimmten Voraussetzungen von Förderungen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Raiffeisen Niederösterreich-Wien berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Steuerliche Vorteile für Vermieter:innen
Vermieter:innen können Instandhaltungskosten, Abschreibungen (AfA), Finanzierungskosten und Verwaltungsausgaben steuerlich geltend machen.
Bei Vorsorgewohnungen kommen zusätzliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzu – etwa der Vorsteuerabzug bei gewerblicher Vermietung.
Wohnbeihilfe & Förderungen für Mieter:innen
In Wien und Niederösterreich gibt es Wohnbeihilfen für Mieter:innen, deren Wohnkosten in einem ungünstigen Verhältnis zum Einkommen stehen. Die Voraussetzungen und Höhen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Informieren Sie sich bei der zuständigen Landesregierung.
Beratung bei Raiffeisen
Welche steuerlichen Regelungen und Förderungen für Ihre Situation relevant sind, hängt davon ab, ob Sie vermieten oder mieten, welche Art von Immobilie es betrifft und in welchem Bundesland Sie leben.
Unsere Berater:innen und Makler:innen kennen die aktuellen Regelungen und unterstützen Sie individuell.
Raiffeisen Makler:innen – Ihr Partner beim Mieten & Vermieten
Die Raiffeisen Immobilienmakler:innen begleiten Vermieter:innen und Mieter:innen in Wien und Niederösterreich professionell – von der Mieter‑ oder Wohnungssuche über die Vertragsgestaltung bis zur Übergabe.
Aktuelle Mietobjekte & Immobilienprojekte
Raiffeisen Niederösterreich-Wien begleitet Wohnbauprojekte in Wien und Niederösterreich – darunter auch Mietwohnungen und Vorsorgewohnungen. Entdecken Sie unsere aktuellen Projekte und verfügbaren Mietobjekte.
Bestens informiert Raiffeisen Immobilien Magazin
Aktuelle Trends, Marktinformationen und Hintergründe zum österreichischen Immobilienmarkt – sowie eine große Auswahl an attraktiven Immobilien.
Kontakt Persönliche Beratung für Mieten & Vermieten
Ob Sie vermieten, mieten oder eine Vorsorgewohnung finanzieren möchten – unsere Immobilienmakler:innen und Wohntraumberater:innen in Wien und Niederösterreich sind persönlich für Sie da. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch. Wir richten uns beim Termin ganz nach Ihnen.
Wohntraumcenter
Unsere Wohnexpert:innen sind in unserem Wohntraumcenter in Wien für Sie da.
Service Hotline
Unser Raiffeisen Kund:innenservice ist für Sie da.
Mo – Fr 7:00 – 21:00 Uhr
Sa 9:00 – 17:00 Uhr
Häufige Fragen zum Mieten & Vermieten
Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Mieten & Vermieten.
Mieteinnahmen sind in Österreich einkommensteuerpflichtig. Die Einnahmen werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert.
Abzugsfähig sind unter anderem:
- Abschreibung (AfA) von 1,5 % des Gebäudewerts
- Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten
- Maklergebühren und Finanzierungskosten.
- Bei Verlusten ist ein Verlustausgleich möglich.
Das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt für die meisten Mietwohnungen in Mehrparteienhäusern – insbesondere Altbauwohnungen. Es regelt Mietzinsobergrenzen (Richtwertmietzins), Kündigungsschutz und Mindestbefristung (3 Jahre).
Das ABGB gilt für Einfamilienhäuser (max. 2 Wohneinheiten), Ferienwohnungen und Neubauwohnungen in bestimmten Konstellationen. Hier ist der Mietvertrag selbst das zentrale Dokument.
Die Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. Laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung gelten 3–6 Monatsmieten als angemessen. Die Kaution muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen veranlagt werden und ist bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung zurückzuzahlen.
Ja, als Vermieter:in können Sie zahlreiche Kosten steuerlich geltend machen:
- Abschreibung (AfA)
- Instandhaltung
- Verwaltung
- Maklergebühren und Finanzierungskosten (Kreditzinsen).
Bei Vorsorgewohnungen kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Vorsteuerabzug hinzu. Eine steuerliche Beratung wird empfohlen.
Prüfen Sie folgende Punkte:
- Befristung – befristet oder unbefristet?
- Mietzins – liegt er im Rahmen des Richtwertmietzinses (bei MRG-Wohnungen)?
- Betriebskosten – welche sind inkludiert?
- Kaution – Höhe und Veranlagung.
- Indexklausel – gibt es eine automatische Mietanpassung?
- Übergabeprotokoll – Zustand der Wohnung dokumentieren.