Infos zur Steuergutschrift
Seit drei Jahren gibt es eine automatische Steuergutschrift für all jene, die keine Arbeitnehmerveranlagung machen. Was passiert eigentlich, wenn bestimmte Absetzposten dabei nicht berücksichtigt wurden?
Wann überweist Ihnen das Finanzamt Geld?
Das Finanzamt wird dann tätig, wenn Sie selbst bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Jahr gemacht haben und wenn anzunehmen ist, dass Sie in den Genuss einer Steuergutschrift kommen werden.
In der zweiten Jahreshälfte informiert die Finanzverwaltung all jene, bei denen dies zutrifft. Wenn Sie auch zu diesen Personen gehören, dann werden Sie in einem Schreiben um Überprüfung Ihrer Kontodaten ersucht und die Steuergutschrift wird dann auf Ihr Konto überwiesen.
Sie haben zu wenig bekommen?
Wenn Sie mit der Steuergutschrift nicht einverstanden sind, dann führen Sie die Arbeitnehmerveranlagung einfach selbst durch. Sie haben dafür fünf Jahre Zeit, können also die Arbeitnehmerveranlagung für das abgelaufene Jahr 2019 noch bis Ende des Jahres 2024 nachholen.
Das werden Sie vor allem dann machen, wenn Sie zusätzliche Absetzposten (Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die nicht berücksichtigt wurden) geltend machen wollen. Das Finanzamt hebt dann seinen eigenen Bescheid auf und stellt einen neuen Steuerbescheid auf Basis Ihrer Angaben aus.
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