Mit Ausgaben Steuern sparen
Wer zahlt schon gerne Steuern? Bestimmte Ausgaben helfen Ihnen, die Steuerlast zu verringern. Was müssen Sie dabei beachten und welche Ausgaben können Sie heuer zum letzten Mal von der Steuer absetzen? Informieren Sie sich in unserem Überblick.
Topf-Sonderausgaben: Ein letztes Mal
Die häufig genutzten "Topf-Sonderausgaben" (Ausgaben für freiwillige Personenversicherungen und Ausgaben für Wohnraumschaffung und Sanierung) wurden im Rahmen der Steuerreform 2016 eigentlich abgeschafft. Bei den Topf-Sonderausgaben gab es insgesamt einen Höchstbetrag von EUR 2.920,- von dem ein Viertel steuerwirksam wurde.
Tipp: Es gibt allerdings eine Übergangsfrist. Die Ausgaben für alte Versicherungs- oder Kreditverträge, die vor 2016 abgeschlossen wurden, können Sie heuer noch – letztmalig – in der Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer absetzen.
Weitere Absetzmöglichkeiten
- Versicherungsprämien: Sie können Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in vollem Umfang und ohne Höchstbetragsbeschränkung von der Steuer absetzen.
- Spenden und Kirchenbeiträge: Kirchenbeiträge können bis zu einem Betrag von EUR 400,- jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Spenden können bis zu einem Ausmaß von 10 % der Jahreseinkünfte in der Steuer berücksichtigt werden.
Für Kirchenbeiträge und Spenden gibt es eine Automatik: Diese Beträge werden vom Empfänger direkt an die Finanzverwaltung gemeldet.
Werbungskosten
Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer stehen.
Die Werbungskosten reduzieren Ihre Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.
- Neue Möglichkeiten: Bei den Werbungskosten kann es in den aktuellen Corona-bedingten Zeiten für Sie als Steuerzahler neue Möglichkeiten geben, wenn Sie etwa im Homeoffice Ihren eigenen Privat-PC nutzen (müssen). Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Steuerberater informieren.
- ABC der Werbungskosten: Eine Auflistung aller in Frage kommenden Ausgaben hat das Finanzministerium im "ABC der Werbungskosten" zusammengestellt.
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