Vorsorge: Ein Fall für zwei

Sind Sie verheiratet, verpartnert oder leben Sie in einer Lebensgemeinschaft? Vorsorge zu zweit hat ihre speziellen Herausforderungen. Welche Vorsorgemöglichkeiten bietet Ihnen Raiffeisen und was ist bei der Vorsorge im Paarlauf zu beachten?

Wissenswertes zum Testament

Ein wichtiges Vorsorgeinstrument ist das Testament. Dies gilt besonders dann, wenn Sie nicht verheiratet sind. Denn Lebensgefährten fallen nicht unter den Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

 

Seit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2017 haben Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen zumindest ein außerordentliches Erbrecht - falls es keine gesetzlichen Erben gibt. Die Abfassung eines Testaments zum Zweck der Vorsorge ist also nach wie vor anzuraten. Ziehen Sie dazu aber jedenfalls einen juristischen Profi bei.

 

Falls Sie Bedenken haben, sich mit der Abfassung eines Testaments immer und ewig zu binden, dann seien Sie unbesorgt: Ein Testament kann natürlich jederzeit geändert werden.

Unterschied Ehe und Lebensgemeinschaft

Trotz aller rechtlichen Weiterentwicklungen gibt es noch immer Unterschiede zwischen einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft und einer Lebensgemeinschaft. Bei der Lebensgemeinschaft gibt es sozusagen automatisch Gütertrennung.

Das heißt, beide Partner bleiben im Besitz dessen, was sie sich während der Zeit der Partnerschaft angespart haben. Dies sollten Sie bei allen Fragen der Vorsorge bedenken.

 

Junges Paar beim Wandern im Wald mit Wanderkarte und Rucksack
© Kzenon