Sicher und unfallfrei durch Herbst und Winter
Herbst und Winter stellen Sie nicht nur als Autofahrer vor viele Herausforderungen. Auch als Besitzer oder Mieter eines Hauses bzw. als Miteigentümer in einer Wohnhausanlage müssen Sie in den kalten Jahreszeiten einiges beachten.
Sicherheit rund ums Haus
Egal ob Herbstlaub oder Schnee auf der Straße: Gehwege können schnell rutschig werden. Wenn sich jemand deshalb auf dem Gehsteig vor Ihrem Grundstück verletzt, dann haften Sie als Eigentümer bzw. wenn Sie der Mieter eines Einfamilienhauses sind.
Ihre Pflichten
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Sie dafür sorgen, dass Gehsteige vor Ihrem Grundstück frei von Verunreinigungen bzw. etwa Schnee sind. Wenn kein Gehsteig vor der Liegenschaft ist, dann muss der Straßenrand in einer Breite von einem Meter geräumt werden. Diese Verpflichtung gilt freilich nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Bei Schnee oder Glatteis müssen Gehsteige nicht nur gesäubert, sondern auch gestreut werden.
Wichtige Infos für den Schadenfall
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist keine eigene Versicherung, sondern Bestandteil der Raiffeisen Wohnungsversicherung. Diese enthält sowohl Privat- als auch Sporthaftpflicht.
Rechtsschutzversicherung
Sind Sie selbst im Zusammenhang mit einem Sach- oder Personenschaden mit einer Klage konfrontiert, leistet die Raiffeisen Rechtsschutzversicherung gute Dienste.
Ein Schaden ist passiert: Was tun?
Sie haben einen Schadenfall zu beklagen? Das Glück im Unglück: Sie sind versichert. Wie gehen Sie jetzt am besten vor? Informieren Sie sich, wie Sie den Schaden möglichst genau dokumentieren und wie die Schadenmeldung abläuft.