Wissenswertes zur Abfertigung
Wann bekomme ich eine Abfertigung? Kann ich mir diese schon vor der Pension auszahlen lassen und kann die Abfertigung auch "verlorengehen"? Informieren Sie sich über diese und weitere Fragen.
Wann bekommen Sie eine Abfertigung?
Der wesentlichste Vorteil der so genannten Abfertigung neu ist, dass das angesparte Kapital bei allen Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, unabhängig auch von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, erhalten bleibt und ausgezahlt wird.
Anspruch auf Abfertigung haben Sie nach 36 Beitragsmonaten
- bei der Kündigung durch den Arbeitgeber
- bei einer unverschuldeten Entlassung
- bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt
- bei einer Kündigung während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutz- oder dem Väterkarenzgesetz
- bei einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses.
Anspruch auf die Abfertigung haben Sie naturgemäß auch zum Pensionsantritt.
Wechsel von "alter" zu "neuer" Abfertigung
Die derzeit gültigen Abfertigungsbestimmungen ("Abfertigung neu") gelten für alle Dienstverhältnisse seit Anfang 2002. Wenn Sie schon länger berufstätig sind und noch nicht in die Abfertigung neu gewechselt sind, dann können Sie das nachholen.
Vollübertritt – Teilübertritt
Einerseits gibt es den so genannten Vollübertritt, bei dem Sie zur Gänze in die neue Mitarbeitervorsorge wechseln. Beim so genannten Teilübertritt bleiben die alten Abfertigungsansprüche bis zu einem vereinbarten Stichtag erhalten. Ab dem vereinbarten Stichtag zahlt Ihr Arbeitgeber in die neue Mitarbeitervorsorge ein. Voraussetzung für den Übertritt ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
Anlagetipps für Ihre Abfertigung
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