Der Zieleinlauf für Ihre Finanzen
Wenn das Jahresende langsam aber stetig näher rückt, dann lohnt es sich, Bilanz zu ziehen, um eventuell Versäumtes nachholen zu können. Das gilt auch für das Thema Finanzen. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, welche finanziellen Angelegenheiten Sie in den letzten Wochen des laufenden Jahres noch erledigen sollten und wie Sie dabei so manchen Euro lukrieren können.
Bausparprämie für 2021 sichern
Wenn Sie noch bis Jahresende einen Bausparvertrag abschließen, so können Sie sich die staatliche Bausparprämie für das Jahr 2021 holen. Der Staat fördert Einzahlungen von bis zu EUR 1.200.- jährlich. Die Bausparprämie beträgt aktuell 1,5 % der maximal förderbaren Einzahlung - somit im besten Fall EUR 18,- . Bei einer Einzahlung von EUR 600,- beträgt die Prämie EUR 9,- , bei EUR 1.000,- kommen Sie auf EUR 15,- .
Die Bausparprämie gibt es zusätzlich zu den Bausparzinsen - beim klassischen Bausparen sind das 1,25 % fix für ein ganzes Jahr. Die Bausparprämie ist durch die Befreiung von der Kapitalertragsteuer (KESt) steuerlich begünstigt.
Arbeitnehmerveranlagung nachholen
Auch steuerlich können Sie bis zum Jahreswechsel noch aktiv werden. Seit 2017 gibt es die automatische Arbeitnehmerveranlagung. Wenn Sie aber den "Steuerausgleich" für die Jahre davor vergessen haben, so können Sie die Arbeitnehmerveranlagung noch bis zu fünf Jahre später durchführen.
Bis zum Jahresende können Sie also Ihren Steuerausgleich noch bis zum Jahr 2016 nachholen. Sollten Sie mit den Ergebnissen der "automatischen Arbeitnehmerveranlagung" in den vergangenen Jahren nicht einverstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit, für die betreffenden Jahre selbst eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Auch dafür haben Sie fünf Jahre Zeit.
Gutes tun und Steuern sparen
Hilfsorganisationen brauchen gerade in schwierigen Zeiten Geld. Wenn Sie einer Hilfsorganisation Geld spenden, so können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen noch heuer von der Steuer absetzen:
Voraussetzungen:
- Die Organisation ist in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Finanzministeriums eingetragen.
- Absetzbar sind Spenden in einem Ausmaß von bis zu 10 Prozent Ihres Jahreseinkommens.
Online spenden:
In Mein ELBA können Sie Ihre Spenden an Hilfsorganisationen einfach und unkompliziert online überweisen.
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