Wissenswertes zur Bürgschaft
Sie haben einen guten Freund, der einen Bürgen braucht? Ihr Sohn benötigt eine Finanzierung und fragt Sie: Würdest du für mich bürgen? Was kommt da auf Sie zu? Was sollten Sie zum Thema Bürgschaft wissen?
Eine Bürgschaft gehört zu den gängigen Sicherstellungen bei einem Kredit. Es geht dabei darum, dass der Bürge die Verbindlichkeiten des Schuldners übernimmt, falls dieser nicht zahlen kann.
Nach der Art der Haftung wird zwischen Ausfallsbürgschaft und Haftung als Bürge und Zahler unterschieden.
- Die Ausfallsbürgschaft ist eine eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Hier kann der Kreditgeber erst dann auf den Ausfallsbürgen zugreifen, wenn die Eintreibung der Schulden beim Hauptschuldner erfolglos war.
- Bei der Bürgschaft als "Bürge und Zahler", die am häufigsten bei der Besicherung von Bankkrediten verwendet wird, haftet der Bürge als Mitschuldner für die gesamte Schuld. Der Gläubiger kann sich aussuchen, bei wem er die aushaftende Schuld eintreibt.
Ausgewählte Fragen zum Thema Bürgschaft
Wann erlischt die Bürgschaft?
- Die Bürgschaftsverpflichtung endet, wenn
- die Hauptschuld (der Kredit) getilgt wird,
- die Bank den Bürgen "entlässt",
- die Zeit, für die eine befristete Bürgschaft abgeschlossen wurde, abläuft bzw.
- der Bürge verstirbt (und der Gläubiger innerhalb von drei Jahren die Erben nicht verständigt).
Welchen Umfang hat die Bürgschaft?
Die Bürgschaft muss nicht unbedingt die gesamte Schuld umfassen. Sie kann auch nur einen Teil der übernommenen Schuld betreffen. Zudem kann sie mit einem Höchstbetrag begrenzt werden.
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