Wenn der Kredit abbezahlt ist
Es ist ein schönes Gefühl: Der Kredit ist getilgt, Sie sind an Ihrem Finanzierungsziel angelangt. Nun werden Sie das Pfandrecht im Grundbuch löschen lassen. Wie gehen Sie dabei vor und welche Möglichkeiten bietet Ihnen Ihr nunmehr größerer finanzieller Spielraum?
So löschen Sie das Pfandrecht
Professioneller Beistand: Wenn Sie bei der Löschung auf Nummer sicher gehen wollen, dann engagieren Sie am besten zur fachkundigen Beratung einen Rechtsbeistand (Notar oder Rechtsanwalt).
Antrag selbst stellen: Seit einiger Zeit ist es in "einfachen Fällen" möglich, Grundbucheinträge beim zuständigen Gericht mündlich vorzubringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die notwendigen Unterlagen ("in der gesetzlich vorgeschriebenen Form") verfügen und die Aufnahme des Protokolls für das Gericht nur mit "einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden" ist.
Kosten und Unterlagen
Das wesentlichste Dokument ist die Löschungsquittung, die Sie von Ihrer Bank erhalten. Mit der Löschungsquittung gibt Ihre Bank das Einverständnis zur Löschung der Hypothek. Sie muss in beglaubigter Form vorliegen. Darüber hinaus müssen Sie natürlich die Grundbuchdaten (Grundbuchauszug) vorweisen.
Kosten:
- Antragstellung im Elektronischen Rechtsverkehr: 47,- Euro
- Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr: 66,- Euro