Sicherheit für Ihre Finanzierung
Planen Sie Ihre Finanzierung gründlich: Schließlich wollen Sie sich an der mit einem Kredit finanzierten Anschaffung lange erfreuen. Zur gründlichen Planung gehört auch die Beschäftigung mit der Frage der passenden Besicherung.
Die wichtigsten Tipps für eine solide Kalkulation
Eigenmittel als sicheres Fundament
Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie einen gewissen Anteil selbst finanzieren können. Diese Eigenmittel sind das solide Fundament Ihrer Finanzierung. Behalten Sie aber einen finanziellen Reservepolster von rund drei Nettomonatsgehältern.
Ihr Raiffeisenberater sagt Ihnen, wie hoch der Eigenmittelanteil bei der Immobilienfinanzierung sein sollte. Die Höhe der notwendigen Eigenmittel bezieht sich übrigens auf die gesamte Finanzierung, also nicht nur auf den eigentlichen Kaufpreis, sondern auch auf die damit verbundenen Nebenkosten.
Zu den Eigenmitteln zählen etwa Ansparleistungen bei Bausparverträgen, darüber hinaus sämtliche Guthaben auf Sparbüchern, Wertpapiere, Goldmünzen bzw. Immobilienbesitz. Finanzielle Hilfe von Eltern und Verwandten und Ihr Barkapital sind ebenfalls Eigenmittel. Auch den zu erwartenden Verkaufserlös aus Ihrer bisherigen Wohnung können Sie als Eigenmittel verbuchen.
Die richtige Besicherung
Bei einer langfristigen Finanzierung ist es erforderlich, eine Vorsorge für ungeplante Ereignisse zu treffen. Die passende Kreditbesicherung sorgt für die notwendige Sicherheit.
- Hypothek: Im Bereich der Immobilienfinanzierung stellt die Hypothek die wesentlichste Besicherung dar. Sie erfolgt durch die Eintragung des Pfandrechtes für die Bank ins Grundbuch.
- Lebensversicherung: Mit einer Lebensversicherung können Sie die Finanzierung und damit Ihr Eigentum und Ihre Angehörigen entsprechend absichern. "Meine Ablebensversicherung" der Raiffeisen Versicherung stellt sicher, dass Ihre Angehörigen auch im Fall des Falles finanziell gut versorgt sind. Die klassische Anwendung findet die Ablebensversicherung in der Kreditbesicherung bei der Finanzierung von Immobilien. Sie sorgt dafür, dass im Todesfall eines Versicherten der Kredit getilgt wird und so die Angehörigen die Wohnung oder das Haus behalten können.
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