WAS KANN EIN GEMEINSCHAFTSKONTO?

Gemeinschaftskonten leisten nicht nur im geschäftlichen, sondern auch im privaten Bereich gute Dienste: etwa dann, wenn es darum geht, die Ausgaben für den gemeinsamen Haushalt zu bezahlen.

Das Gemeinschaftskonto ist gleichzeitig Buchhaltung und Haushaltskasse. Bei der Verfügungsberechtigung wird zwischen Und-Konten (alle Kontoverfüger müssen gemeinsam unterschreiben) und Oder-Konten (jeder kann alleine Abhebungen oder Überweisungen durchführen) unterschieden.

 

Oder-Konto / Und-Konto

  • Oder-Konto: Hinsichtlich der Handhabung ist ein Oder-Konto vorzuziehen. Jeder der Kontoinhaber kann rasch und ohne besondere Formalitäten Geld abheben oder Überweisungen tätigen. Einen wesentlichen Vorteil haben Oder-Konten im Todesfall oder wenn einer der beiden Partner nicht mehr handlungsfähig ist: Denn der verbliebene Kontoverfüger hat nach wie vor vollen Zugriff auf das Konto. Alle Abbuchungen werden plangemäß vorgenommen.
  • Und-Konto: Die Handhabung ist beim Und-Konto umständlicher. Hier müssen alle Beteiligten unterschreiben. Aus diesem Grund kommen Und-Konten im privaten Bereich praktisch nicht zum Einsatz.