Tipps zur Vermögensweitergabe
Sie haben sich ein kleines oder größeres Vermögen geschaffen und überlegen, was damit in Zukunft geschehen soll? Wollen Sie bereits jetzt Teile Ihres Vermögens weitergeben oder überlassen Sie das alles Ihrem Testament? Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.
Testament
Mit einem Testament können Sie die Aufteilung Ihres Vermögens ganz gezielt steuern.
- Sie können die gesetzliche Erbfolge ändern, zum Beispiel wenn Personen erben sollen, die vom Gesetz her nichts erben würden.
- Aufteilungsquoten festlegen: Mit einem Testament können Sie bestimmte Aufteilungsquoten Ihrer Hinterlassenschaft festlegen.
- Vermögenswerte zuordnen: Wenn Sie einzelne Vermögenswerte einzelnen Personen zuordnen wollen, benötigen Sie ebenfalls ein Testament.
- Sie können ein Testament mit Bedingungen, Auflagen und Befristungen versehen.
Schenkung und Übergabe
Grundsätzlich können Sie Vermögen zu Lebzeiten natürlich auch verschenken – bei einer Schenkung erfolgt durch den Beschenkten keine Gegenleistung. Gerade wenn es um eine Immobilie geht, Ihre Wohnung oder Ihr Haus, werden in aller Regel Gegenleistungen vereinbart. Dabei spricht man von Übergabe.
Die naheliegende Gegenleistung ist, dass Sie in Ihrer bisherigen Immobilie wohnen bleiben und Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert wird. Darüber hinaus wird auch meistens ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbart, das bis zu Ihrem Lebensende gilt.
Lebensversicherungen
Mit einer Lebensversicherung können Sie die Vermögensweitergabe abseits der gesetzlichen Erbfolge steuern und Ihren Nachlass individuell definieren.
Die Lebensversicherung fällt nicht in die Verlassenschaft, wenn ein Begünstigter namentlich genannt ist. Auf diese Art kann daher auch jemand bedacht werden, der nicht automatisch zu den Erben gehört. Mit Ableben des Erblassers tritt der Versicherungsfall ein und es entsteht der Leistungsanspruch. Der Begünstigte kann dann die Versicherungssumme mit der Sterbeurkunde und der Polizze bei der Versicherung beheben.
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