Bekannte Einschränkungen bei Instant Payments und Empfängerüberprüfungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu bekannten Einschränkungen im Zusammenhang mit der Instant Payment Verordnung (IP), der Empfängerüberprüfung (VOP) und der EBICS-Migration in Raiffeisen INFINITY.

Alle beteiligten Teams arbeiten intensiv daran, die aktuellen Einschränkungen so schnell wie möglich zu beheben.

UniCredit / Bank Austria

Bekannte Einschränkungen

  • Mit Inkrafttreten der Instant Payment Verordnung wird bei UniCredit / Bank Austria keine Beauftragung von Instant Payments über EBICS ermöglicht.
  • SEPA-Überweisungen und -Lastschriften funktionieren wie gewohnt.
  • Dringende, einzelne Zahlungsaufträge können aktuell über EBICS nur via Eilüberweisung durchgeführt werden.
  • Beauftragung über alle Online-Channels der Bank sind wie gewohnt möglich.
  • Zahlungsverkehr möglich, Express Überweisungen stehen jedoch nicht zur Verfügung.

Auswirkungen für Raiffeisen Firmenkund:innen

  • Raiffeisen INFINITY-Kund:innen mit eingebundenem UniCredit-Konto: Instant Payment-Aufträge werden vom UniCredit-Bankrechner abgelehnt.
  • Kund:innen mit UniCredit EBICS-Client und eingebundenem Raiffeisen-Konto: Instant Payments von Raiffeisen sind möglich.

BAWAG

Bekannte Einschränkungen

  • Mit Inkrafttreten der Instant-Payment-Verordnung sind seitens der BAWAG Instant Payments und Empfängerüberprüfungen nicht möglich. Dieser Service wird seitens BAWAG voraussichtlich Ende Oktober zur Verfügung gestellt.
  • Aktuell gibt es keine Empfängerüberprüfung (VOP). Zahlungen sind jedoch möglich. Express Überweisungen stehen nicht zur Verfügung.

Liechtensteiner Bank

Bekannte Einschränkungen

  • Sendet keine VOP-Auftragsarten, daher sind aktuell keine Zahlungen möglich.

Oberbank

Bekannte Einschränkungen

  • Aufgrund laufender Stabilitätsprobleme bei der Oberbank ist EBICS nicht durchgehend erreichbar. Dadurch kann es bei Oberbank-Konten zu Problemen bei der Durchführung von Zahlungsaufträgen bzw. bei der Datenabholung kommen.