Sanierungsbonus 2026

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Sanierungsbonus 2026. Detaillierte Informationen sowie die Registrierung und Beantragung unter https://www.sanierungsoffensive.gv.at.

Was wird gefördert?

Diese Maßnahmen werden gefördert

Mit dem Sanierungsbonus werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) gefördert. Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Wird neben der thermischen Gebäudesanierung auch das fossile Heizungssystems durch ein klimafreundliches ersetzt, kann ein separater Antrag für den Kesseltausch gestellt werden.

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke beziehungsweise des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke beziehungsweise des Kellerbodens
  • Tausch der Fenster und Außentüren

Wissenswertes zum Sanierungsbonus auf einen Blick

Icon Sanierung

Wer kann den Sanierungsbonus einreichen?

  • Privatpersonen
  • Für Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
  • Kein Hauptwohnsitz am Wohnobjekt erforderlich
  • Gebäudealter mindestens 15 Jahre

Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt (Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Reihenhäuser, bei denen die gesamte Wohnanlage saniert wird, gelten besondere Förderungskriterien.

Icon Geld

Wie sieht die Förderung aus?

  • Die Förderung wird in Form einer Pauschale als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt. Sie ist auf max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
  • Die förderfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für Material sowie für Planung und Montage zusammen.  Es müssen Montagerechnungen von befugten Professionist:innen vorgelegt werden. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von ihr bezahlt worden sein.
Icon Kalender

Für welchen Zeitraum gilt die Förderung?

Anträge und Registrierungen sind seit 24.11.2025 möglich und können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.12.2026.

 

Ab der Registrierung haben Sie 9 Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

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