Die Refundierung erfolgt jedenfalls auf das betroffene Konto, sofern dieses noch nicht gelöscht ist.
Voraussetzung für die Refundierung von Sollzinsen sind die Einkommensausfälle während der Kreditstundungen wegen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie aufgrund derer Ihnen die vertragsmäßige Zahlung der Raten nicht zumutbar war.
Bitte uploaden Sie im nachstehenden Feld Ihren entsprechenden Nachweis beziehungsweise Ihre Nachweise.
Wenn diese Voraussetzungen für Sie nicht gegeben sind, bitten wir Sie den Prozess an dieser Stelle abzubrechen.