Gemeinschaftskonto: die Lösung für gemeinsame Ausgaben im Alltag
Mehr Klarheit & Fairness - weniger Abstimmung für WGs, Paare und Familien.
Ein Gemeinschaftskonto hilft, gemeinsame Ausgaben an einem Ort zu bündeln - übersichtlich & passend zu eurer Situation. Und das zum halben Preis.
Gemeinsames Geld wird oft erst zum Thema, wenn's kompliziert wird
- Wer hat den Wocheneinkauf bezahlt?
- Wer überweist die Internetrechnung?
- Warum zahlen wir Gemeinsames noch von verschiedenen Konten?
- Und warum kostet etwas so Einfaches jeden Monat wieder Zeit?
Typische Reibungspunkte
Was mit einem Gemeinschaftskonto leichter wird
Gemeinschaftskonto oder getrennte Konten?
Die stärkste Alltagslösung ist oft keine Entweder-oder-Entscheidung, sondern eine klare Kombination.
* Das WIR Konto, das Gemeinschaftskonto von Raiffeisen, kann erworben werden, wenn bereits jeder der Kontoinhaber über ein (Einzel- oder Gemeinschafts-)Konto mit einem der neuen Kontoprodukte (egal welches) in der Bank verfügt.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind können die Kunden ein Girokonto Classic, Premium, Premium Plus oder Individual als Gemeinschaftskonto eröffnen (volles Kontoführungseltgelt, nur eine Debitkarte ist inkludiert). Sie können auch direkt Ihr Girokonto online eröffnen.
Für wen ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll?
Nicht jede Lebenssituation braucht dieselbe Lösung. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den Alltag dahinter.
Gemeinschaftskonto für WGs
Miete, Strom, Internet, Einkäufe oder Haushaltskosten fairer organisieren — ohne jeden Monat neu nachzurechnen.
Typische Frage:
Wie teilen wir Fixkosten, ohne ständig nachzuhaken?
Gemeinschaftskonto für Paare
Gemeinsame Kosten gemeinsam regeln und private Ausgaben trotzdem bewusst getrennt halten.
Typische Frage:
Wie organisieren wir gemeinsame Ausgaben ohne Hin-und-her-Überweisen?
Gemeinschaftskonto für Familien
Fixkosten, Einkäufe und Alltagsausgaben an einem Ort bündeln — für mehr Ruhe im Familienalltag.
Typische Frage:
Wie behalten wir gemeinsame Familienkosten leichter im Blick?
Finanztipps für Paare & Familien
Gemeinsame Zukunft - getrennte Konten?
Wenn aus „Ich“ und „Du“ ein „Wir“ wird, stellt sich auch die Konto-Frage.
Ein Gemeinschaftskonto reicht oft nicht aus. Besonders wenn ein Partner für die Familie beruflich kürzer tritt, entstehen schnell Ungleichgewichte bei der Altersvorsorge und Unabhängigkeit.
Partnerschaft auf Augenhöhe braucht ein System, das Care-Arbeit fair ausgleicht und individuelle Absicherung garantiert.
Drei Szenarien für finanzielle Bildung, Unabhängigkeit & Ausgleich der Care-Arbeit
Das "Drei-Konten-Modell"
Struktur
- gemeinsames Konto für alle Fixkosten
- privates Konto Person A
- privates Konto Person B
Aufteilung
- Gehalt bleibt auf privaten Konten
- Einzahlung auf Gemeinschaftskonto proportional zu Nettoeinkommen
Fairness-Faktor
Der Vollzeit-Partner überweist zusätzlich einen fixen Betrag direkt in die private Pensionsvorsorge (zB: Sparplan) des Teilzeit-Partners.
Vorteil des Drei-Konten-Modells
Der Partner, der weniger verdient, kann trotz Teilzeit ein eigenes Vermögen aufbauen, das im Falle einer Trennung oder im Alter nur ihm/ihr gehört.
Das "Taschengeld-Modell"
Struktur
Alle Einnahmen fließen auf das Gemeinschaftskonto.
Aufteilung
Alle Fixkosten, Sparraten und Investitionen werden vom Gemeinschaftskonto bezahlt.
Fairness-Faktor
Am Ende des Monats wird der verbleibende Restbetrag zu gleichen Teilen auf die Konten beider Partner überwiesen.
Vorteil
Beide Partner haben monatlich denselben Betrag zur freien Verfügung – unabhängig davon, wer wie viel Geld nach Hause bringt.
Das "Einkommens-Splitting & Invest-Modell"
Struktur
- Gemeinschaftskonto für Fixkosten & Konsum
- zwei identische Depots
Aufteilung
Es wird festgelegt, wie viel des Netto-Einkommens des Haushalts investiert werden soll (zB: 15%).
Fairness-Faktor
Unabhängig, wer das Geld verdient, werden die monatlichen Sparraten zur Hälfte auf beide Depots verteilt. Das restliche Geld wird für das Leben genutzt.
Vorteil
Beide Partner bauen parallel zueinander Wissen und Kapital auf. Der Teilzeit-Partner ist nicht "Bittsteller", sondern Miteigentümer des Familienvermögens.