Unsere Werte – Verbindlich und zuverlässig
Unsere Werte bei Raiffeisen
Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG ist wesentlicher Bestandteil der österreichischen Kreditwirtschaft. Ihre Grundprinzipien gehen auf Friedrich Wilhelm Raiffeisen und dessen Grundsatz „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das Vermögen viele“ zurück. Dieses Grundprinzip ist in der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien tief verankert und bestimmt unser tägliches Handeln.
Verantwortung in der Führung
Die Führungskräfte der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG erhalten eine umfassende Ausbildung in Führungskompetenzen. Darüber hinaus orientieren sie sich an den Werten der Organisationskultur, an den allgemeinen Verhaltensgrundsätzen, an der Richtlinie zur Diversität und Antidiskriminierung, an der Diversitätsstrategie und an den Ansprüchen der Nachhaltigkeit. Als Grundlage steht ihnen der Leadershipkompass zur Verfügung, der unsere Ansprüche an die Führungsgrundsätze – „Kümmern, Kraft & Klarheit" – sowie die dazugehörigen Instrumente und Prozesse zur Wahrnehmung der Führungsverantwortung vermittelt. Durch den Leadershipkompass erhalten Sie unter anderem Inputs zu stärken- und lebensphasenorientiertem Führen, zu aktivem Generationenmanagement, zu den Anliegen der Diversität und Antidiskriminierung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Mitarbeiter:innenentwicklung.
Arbeitsplatzsicherheit & verantwortungsvolle Umstrukturierung
Im Rahmen der letzten Restrukturierung in der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG wurde eine "Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung" abgeschlossen, die in den wesentlichen Inhalten auch als Vorsorge-Betriebsvereinbarung für zukünftige Anlassfälle zw. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung abgestimmt wurde. Bei Eintreten eines Anlassfalls wird diese Vorsorge-Beteibsvereinbarung mittels Beschluss durch den Vorstand bzw. die Geschäftsleitung wirksam. Diese Betriebsvereinbarungen regeln - über die strengen Arbeitnehmerschutzbestimmung der österreichischen Gesetzgebung und Rechtsprechung hinausgehend - Maßnahmen, um wirtschaftlich notwendige Organisationsanpassungen so sozial verträglich wie möglich zu gestalten. Sie dienen zur Herbeiführung eines Interessenausgleichs zwischen Betriebsinhaberin und Belegschaft und insbesondere auch zur Abwehr von tatsächlichen oder möglichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.