Das können Sie mit Ihrer Lebensversicherung machen

Ob Sie sich eine Zusatzpension sichern wollen, für eine größere Investition ansparen möchten oder ob Sie eine Absicherung für Ihre Familie suchen: Lebensversicherungen sind vielfältig einsetzbar. Lebensversicherungen vereinen so viele verschiedene Funktionen wie kaum ein anderes Vorsorge- oder Anlageprodukt. Durch die Wahlmöglichkeit bei der Auszahlung sind Sie bei Lebensversicherungen besonders flexibel.

Ihre Lebensversicherung - Ihre Möglichkeiten

Zusatzpension

Mit einer Lebensversicherung haben Sie eine Zusatzpension – garantiert Ihr gesamtes Leben lang.

Einmalauszahlung

Wenn Sie eine größere Investition vorhaben, dann können Sie sich für eine Einmalauszahlung entscheiden.

Absicherung

Mit einer Ablebensversicherung erhalten Ihre Angehörigen im Falle Ihres Ablebens eine einmalige, garantierte Versicherungssumme.

Vater spielt mit seinen Töchtern mit Bauklötzen

Risikoabdeckung für viele Lebensbereiche

  • Berufsunfähigkeit: "Meine Berufsunfähigkeits-Pension" sichert Ihnen im Fall von Berufsunfähigkeit die Auszahlung einer monatlichen Pension (bis zum Vertragsende, längstens bis zum Ende des 67. Lebensjahres). 
  • Kontovorsorge: "Meine Kontovorsorge" leistet im Ablebensfall eine vereinbarte Versicherungssumme, die von Ihren Hinterbliebenen zur Abdeckung eines Sollsaldos oder auch als kurzfristig verfügbare Überbrückungshilfe verwendet werden kann.
  • Begräbniskosten: Mit "Meine Begräbniskostenversicherung" haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation zumindest finanziell entlastet werden.
Lächelndes Seniorenpaar mit Laptop

Lebensversicherung vererben

Mit einer Lebensversicherung können Sie den Nachlass durch eine entsprechende Gestaltung des Bezugsrechtes individuell festlegen. Folgende Möglichkeiten gibt es dabei:

  • Sie haben in der Polizze einen Begünstigten genannt. Dann fällt die Lebensversicherung nicht in die Verlassenschaft. Auf diese Art kann daher auch jemand bedacht werden, der nicht automatisch zu den Erben gehört. Der Begünstigte kann die Versicherungssumme mit der Sterbeurkunde und der Polizze bei der Versicherung beheben.
  • Steht kein Bezugsberechtigter in der Versicherung, fällt diese in die Erbmasse.
  • Der Überbringer der Polizze erhält den Auszahlungsbetrag.