Wer haftet bei einem Hoppala?

Was passiert, wenn Ihr Hund einen Radfahrer zum Sturz bringt oder ein Ast aus Ihrem Garten einen Schaden am Nachbargrundstück verursacht? Ein Schaden ist schnell passiert. Und nicht immer ist die Schuldfrage einfach zu lösen. Schutz gegen finanzielle Folgen kann die richtige Versicherung bieten.

Kinder umarmen einen Baum

Durch Kinder verursachte Schäden

Verursacht Ihr Kind einen Schaden und es liegt keine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht vor, dann haften Sie als Eltern nicht für die angerichteten Schäden. Da unter 14-Jährige nicht deliktsfähig sind, trifft Sie in der Regel auch keine Haftung betreffend Schadenersatzansprüchen. 

Über 14-Jährige sind hingegen bereits deliktsfähig und können somit haftungsrechtlich in die Pflicht genommen werden. Laut ABGB kann jedoch auch Kinder unter 14 Jahren eine Haftung treffen, sofern sie über "die nötige Einsichtsfähigkeit" verfügen. Dies entscheidet dann der Richter im Einzelfall.

Süßer kleiner Hund auf Fliesenboden

Schäden durch Hunde

Auch die Vierbeiner verursachen oft Schäden. Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund stets so zu halten bzw. aufzubewahren, dass er keine Gefahr für Dritte darstellt. Kann der Hund beispielsweise leicht über den Zaun des Grundstücks springen, gilt er nicht als ordnungsgemäß verwahrt – Sie haften dann für Schäden. 

Ein anderes Beispiel: Kreuzt ein Hund, egal, ob er an der Leine oder frei läuft, den Weg eines Radfahrers, wodurch dieser stürzt und sich verletzt, können Sie als Hundehalter ebenfalls zur Haftung gezogen werden.

Lesende Frau im herbstlichen Park bei Baum

Schäden durch Bäume

Bei einem Sturm bricht ein Ast eines Baumes in Ihrem Garten ab und zerstört ein Glasdach am Nachbargrundstück. Handelte es sich dabei um einen erkennbar morschen Baum, haften Sie als Baumeigentümer für den Schaden. Anders liegt der Fall, wenn es sich um einen nicht ortsüblichen starken Sturm handelt. Dann gilt dies als höhere Gewalt. 

Weist der Geschädigte allerdings nach, dass der Baum bereits krank oder morsch war, haften Sie als Baumbesitzer auch trotz starken Sturms für den Schaden. Wenn Sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung (Teil der Eigenheimversicherung) abgeschlossen haben, dann übernimmt diese in der Regel den Schaden.

Was kann die Haftpflichtversicherung?

Das Um und Auf bei der Absicherung durch von Ihnen verursachte Schäden ist die Haftpflichtversicherung. 

  • Die Privathaftpflichtversicherung ist Teil Ihrer Raiffeisen Wohnungsversicherung (Haushaltsversicherung). Sie deckt Schadenersatzansprüche gegen Sie oder Ihre Angehörige ab, d.h. sie übernimmt die Schadenersatzverpflichtungen bzw. wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. 
  • In der Eigenheimversicherung ist die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht enthalten. Diese erstreckt sich unter anderem auf Schadenersatzverpflichtungen, die aus dem Besitz, der Verwaltung, der Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der versicherten Liegenschaft entstehen. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Raiffeisenberater, welche Schadenfälle durch die Privathaftpflicht gedeckt sind und welche nicht.