Zwei Personen stehen im Büro und unterhalten sich mit Kaffeetassen.
Änderungen im Zahlungsverkehr ab 15. November 2026

Mit der fortschreitenden Einführung des ISO 20022-Standards werden strukturierte Adressdaten zum neuen Standard. Stellen Sie sicher, dass Überweisungen weiterhin reibungslos funktionieren.

Strukturierte Adressdaten

Werden im Zahlungsverkehr Empfängeradressdaten verwendet, müssen diese ab 15. November 2026 strukturiert erfasst werden.

Was ändert sich ab November 2026?

Ausschließlich strukturierte Adressdaten sind zulässig

  • Ab 15. November 2026 müssen Empfängeradressdaten im Zahlungsverkehr verpflichtend strukturiert erfasst werden.
  • Mindestens Stadt und Land/Ländercode müssen getrennt übermittelt werden.
  • Falsch strukturierte oder unstrukturierte Adressdaten führen zu Ablehnungen oder erheblichen Verzögerungen.
  • Unstrukturierte Adressdaten werden ab 15. November 2026 von den Banken nicht mehr akzeptiert.
  • Alle Zahlungen können aber auch weiterhin nur mit IBAN und Empfängername OHNE Adressdaten erfasst und gesendet werden.

Welche Zahlungen sind betroffen?

Manuelle und importierte Aufträge, bei denen Empfängeradressdaten erfasst werden:

 

  • SEPA-Zahlungen in EU-/EWR-Länder
  • SEPA-Zahlungen in Nicht-EU-/EWR-Länder
  • Auslandsüberweisungen

Überprüfen Sie die Daten bei Zahlungen, die aus ERP-Systemen (FIBU) in INFINITY importiert werden oder bereits als Vorlagen in INFINITY abgespeichert sind, und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Umstellung auf ISO 20022 Version 2019

  • Alle Formate – Zahlungsverkehr sowie Reporting – werden auf ISO Version 2019 aktualisiert.
  • Ziel ist eine durchgehend strukturierte Verarbeitung von Adressdaten.
  • Diese EU-Vorgabe ermöglicht einen schnelleren und stärker automatisierten Zahlungsverkehr.

Welche Varianten sind ab November 2026 zulässig?

  • Keine Adressdaten sind zulässig.
  • Strukturierte Adressdaten sind zulässig.
  • Unstrukturierte Adressdaten sind nicht mehr zulässig.
  • INFINITY unterstützt ausschließlich strukturierte Adressdaten. Hybride Adressdaten sind in INFINITY nicht möglich.

Wann besteht für mich Handlungsbedarf?

Es besteht Handlungsbedarf:

Wenn folgende Dinge zutreffen, sollten Sie eine ➝ Prüfung vornehmen:

  • Zahlungsdaten werden automatisiert importiert
  • eigene XML-Schnittstellen sind im Einsatz
  • Geschäftspartnerdaten werden aus Fremdsystemen übernommen
  • Nutzung von ERP/Buchhaltungssystemen
  • Auslandszahlungen

Was ist in INFINITY zu beachten?

Manuelle Erfassung

  • Die Erfassungsmasken in INFINITY werden strukturiert angepasst. Eine fehlerhafte Erfassung ist damit nicht mehr möglich.
  • Bereits bestehende, nicht korrekt angelegte Geschäftspartner müssen angepasst werden: Menüpunkt "Verwaltung" - "Geschäftspartner" - Reiter "unstrukturiert" - Button "Suchen"
  • Prüfen Sie hier jene Geschäftspartner, bei denen in der Spalte "Adresse" ein Eintrag besteht. Sie können die Daten durch Anklicken des Spaltenkopfes sortieren.
  • Bei der ersten Verwendung einer nicht korrekten Vorlage oder Auswahl eines bestehenden Geschäftspartner erscheint automatisch ein Hinweis.  Sie können nun die Vorlage bzw. den Auftrag korrigieren.

 

Datenträgerimport als Auftrag

  • INFINITY weist darauf hin, dass der Datenträger Aufträge enthält, bei denen die Adressdaten nicht nach der strukturierten Form befüllt wurden.
  • Ein Umstieg in der Buchhaltungssoftware auf XML-Version 2019 (ISO 20022) wird empfohlen.

 

Datenträgerimport zur Unterschrift

  • Die Anlieferung wird 1:1 weitergegeben. Dadurch kann es bei nicht korrekt angelieferten Adressdaten zu Ablehnungen kommen.
  • Um Ablehnungen zu vermeiden, muss in der Buchhaltungssoftware auf strukturierte Adressdaten umgestellt werden.
  • Ein Umstieg in der Buchhaltungssoftware auf XML-Version 2019 (ISO 20022) wird empfohlen.

Adressdaten im Überblick

Beispiel strukturierter Adressdaten

Feld Beispiel
Land AT
PLZ 1234
Stadt Musterstadt
Straße Musterstraße

Hausnummer/

Stock/Stiege

1/2/3

Mindestanforderung

Die Mindestanforderung besteht aus den Angaben Stadt und Land/Ländercode in eigenen Feldern.

Empfohlen: XML-Version 2019

Für importierte Zahlungsdateien wird die Verwendung der XML-Version 2019 (ISO 20022) empfohlen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Softwareanbieter, ob Ihre Systeme die aktuellen Formate unterstützen.

Sprechblase-Icon mit Rufzeichen auf gelbem Hintergrund

Bei Überweisungen außerhalb der EU/EWR können je nach Zielland zusätzliche Adressangaben erforderlich sein.

Wichtig: Das ist keine neue Anforderung – ab November 2026 ändert sich nur die Art der Erfassung, nicht die Pflicht zur Angabe. Weitere Details zu länderspezifischen Anforderungen finden Sie auf unserer Seite zum Auslandszahlungsverkehr.

 

Die häufigsten Fragen & Antworten zu den strukturierten Adressdaten

  • Strukturiert: Die Adresse muss in einzelne, definierte Felder (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt., Land) aufgeteilt sein. Diese Variante wird in INFINITY verwendet.
  • Hybrid: Zumindest die Felder Stadt und Land müssen in standardisierten Feldern übermittelt werden. Der Rest der Adresse kann in einer Freitextzeile stehen.
  • Unstrukturiert: Alle Adressbestandteile sind in einem einzigen Textfeld ohne feste Trennung zusammengefasst. Diese Form ist ab November 2026 nicht mehr zulässig und wird von allen Banken abgelehnt.

Nein. Die Verwendung von Adressdaten bleibt grundsätzlich optional. Werden Adressdaten angegeben, müssen diese ab 15. November 2026 strukturiert übermittelt werden. Informationen zu länderspezifischen Besonderheiten beim Auslandszahlungsverkehr finden sich auf der Seite: Auslandszahlungsverkehr - besondere Bestimmungen.

Die Felder Stadt und Land/Ländercode müssen in eigenen Feldern erfasst werden. Alle weiteren Adressbestandteile können optional ergänzt werden.

Frühzeitig prüfen, ob Zahlungsverkehrssoftware, ERP-Systeme und XML-Schnittstellen die neuen Anforderungen unterstützen. Die Verwendung der XML-Version 2019 mit strukturierten Adressdaten wird empfohlen.

Bei Verwendung von INFINITY:

  • Erfassungsmasken werden strukturiert angepasst – eine fehlerhafte Erfassung ist damit nicht mehr möglich. Vorlagen müssen angepasst werden; bei der ersten Verwendung einer Vorlage erscheint automatisch ein Hinweis.
  • Datenträgerimport als Auftrag: INFINITY weist darauf hin, dass der Datenträger angepasst werden muss – Adressen müssen strukturiert werden, ein Umstieg auf ISO 2019 wird empfohlen.
  • Datenträgerimport zur Unterschrift: Die Kundenanlieferung wird grundsätzlich 1:1 weitergegeben. Unstrukturierte Adressen werden dabei automatisch in hybride Adressen umgewandelt – das kann bei Fremdbanken jedoch zu Ablehnungen führen. Es wird daher dringend empfohlen, auch diese Datenträger auf strukturierte Adressen umzustellen.

INFINITY weist Sie beim Verwenden des Geschäftspartners oder der Vorlage auf fehlende Angaben hin. Die Daten können anschließend direkt ergänzt werden.

Importierte Datenträger werden von INFINITY grundsätzlich unverändert weitergegeben. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die angelieferten Daten den aktuellen Anforderungen entsprechen.