Mit der fortschreitenden Einführung des ISO 20022-Standards werden strukturierte Adressdaten zum neuen Standard. Stellen Sie sicher, dass Überweisungen weiterhin reibungslos funktionieren.
Strukturierte Adressdaten
Werden im Zahlungsverkehr Empfängeradressdaten verwendet, müssen diese ab 15. November 2026 strukturiert erfasst werden.
Was ändert sich ab November 2026?
Welche Varianten sind ab November 2026 zulässig?
Wann besteht für mich Handlungsbedarf?
Was ist jetzt zu tun?
Um Ihren Zahlungsverkehr rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, empfehlen wir folgende Schritte:
Adressdaten prüfen
- Unstrukturierte Adressen strukturieren
- Adressen auf Vollständigkeit prüfen
- Ort/Stadt und Land/Ländercode getrennt erfassen
- Geschäftspartnerdaten aktualisieren
Systeme prüfen
- ERP- und Buchhaltungssysteme prüfen
- XML-Schnittstellen kontrollieren
- ISO 20022 XML 2019 verwenden
- Unterstützung strukturierter Adressdaten sicherstellen
Anbieter kontaktieren
- Anforderungen frühzeitig mit dem Softwareanbieter abstimmen
- Unterstützung der neuen Formate klären
- Erforderliche Updates planen
- Technische Anpassungen rechtzeitig umsetzen
INFINITY vorbereiten
- Geschäftspartnerdaten überprüfen
- Vorlagen kontrollieren
- Bestehende Adressdaten aktualisieren
- Importierte Zahlungsdateien prüfen
Was ist in INFINITY zu beachten?
Manuelle Erfassung
- Die Erfassungsmasken in INFINITY werden strukturiert angepasst. Eine fehlerhafte Erfassung ist damit nicht mehr möglich.
- Bereits bestehende, nicht korrekt angelegte Geschäftspartner müssen angepasst werden: Menüpunkt "Verwaltung" - "Geschäftspartner" - Reiter "unstrukturiert" - Button "Suchen"
- Prüfen Sie hier jene Geschäftspartner, bei denen in der Spalte "Adresse" ein Eintrag besteht. Sie können die Daten durch Anklicken des Spaltenkopfes sortieren.
- Bei der ersten Verwendung einer nicht korrekten Vorlage oder Auswahl eines bestehenden Geschäftspartner erscheint automatisch ein Hinweis. Sie können nun die Vorlage bzw. den Auftrag korrigieren.
Datenträgerimport als Auftrag
- INFINITY weist darauf hin, dass der Datenträger Aufträge enthält, bei denen die Adressdaten nicht nach der strukturierten Form befüllt wurden.
- Ein Umstieg in der Buchhaltungssoftware auf XML-Version 2019 (ISO 20022) wird empfohlen.
Datenträgerimport zur Unterschrift
- Die Anlieferung wird 1:1 weitergegeben. Dadurch kann es bei nicht korrekt angelieferten Adressdaten zu Ablehnungen kommen.
- Um Ablehnungen zu vermeiden, muss in der Buchhaltungssoftware auf strukturierte Adressdaten umgestellt werden.
- Ein Umstieg in der Buchhaltungssoftware auf XML-Version 2019 (ISO 20022) wird empfohlen.
Adressdaten im Überblick
Beispiel strukturierter Adressdaten
| Feld | Beispiel |
| Land | AT |
| PLZ | 1234 |
| Stadt | Musterstadt |
| Straße | Musterstraße |
Hausnummer/ Stock/Stiege |
1/2/3 |
Bei Überweisungen außerhalb der EU/EWR können je nach Zielland zusätzliche Adressangaben erforderlich sein.
Wichtig: Das ist keine neue Anforderung – ab November 2026 ändert sich nur die Art der Erfassung, nicht die Pflicht zur Angabe. Weitere Details zu länderspezifischen Anforderungen finden Sie auf unserer Seite zum Auslandszahlungsverkehr.
Die häufigsten Fragen & Antworten zu den strukturierten Adressdaten
Was bedeutet strukturierte, hybride bzw. unstrukturierte Adressdaten?
- Strukturiert: Die Adresse muss in einzelne, definierte Felder (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt., Land) aufgeteilt sein. Diese Variante wird in INFINITY verwendet.
- Hybrid: Zumindest die Felder Stadt und Land müssen in standardisierten Feldern übermittelt werden. Der Rest der Adresse kann in einer Freitextzeile stehen.
- Unstrukturiert: Alle Adressbestandteile sind in einem einzigen Textfeld ohne feste Trennung zusammengefasst. Diese Form ist ab November 2026 nicht mehr zulässig und wird von allen Banken abgelehnt.
Müssen künftig bei jeder Überweisung Adressdaten angegeben werden?
Nein. Die Verwendung von Adressdaten bleibt grundsätzlich optional. Werden Adressdaten angegeben, müssen diese ab 15. November 2026 strukturiert übermittelt werden. Informationen zu länderspezifischen Besonderheiten beim Auslandszahlungsverkehr finden sich auf der Seite: Auslandszahlungsverkehr - besondere Bestimmungen.
Was ist ab November 2026 die Mindestanforderung?
Die Felder Stadt und Land/Ländercode müssen in eigenen Feldern erfasst werden. Alle weiteren Adressbestandteile können optional ergänzt werden.
Was muss ich als Firmenkund:in jetzt tun?
Frühzeitig prüfen, ob Zahlungsverkehrssoftware, ERP-Systeme und XML-Schnittstellen die neuen Anforderungen unterstützen. Die Verwendung der XML-Version 2019 mit strukturierten Adressdaten wird empfohlen.
Bei Verwendung von INFINITY:
- Erfassungsmasken werden strukturiert angepasst – eine fehlerhafte Erfassung ist damit nicht mehr möglich. Vorlagen müssen angepasst werden; bei der ersten Verwendung einer Vorlage erscheint automatisch ein Hinweis.
- Datenträgerimport als Auftrag: INFINITY weist darauf hin, dass der Datenträger angepasst werden muss – Adressen müssen strukturiert werden, ein Umstieg auf ISO 2019 wird empfohlen.
- Datenträgerimport zur Unterschrift: Die Kundenanlieferung wird grundsätzlich 1:1 weitergegeben. Unstrukturierte Adressen werden dabei automatisch in hybride Adressen umgewandelt – das kann bei Fremdbanken jedoch zu Ablehnungen führen. Es wird daher dringend empfohlen, auch diese Datenträger auf strukturierte Adressen umzustellen.
Was passiert, wenn bei einem Geschäftspartner erforderliche Adressdaten fehlen?
INFINITY weist Sie beim Verwenden des Geschäftspartners oder der Vorlage auf fehlende Angaben hin. Die Daten können anschließend direkt ergänzt werden.
Was gilt für importierte Datenträger zur Unterschrift?
Importierte Datenträger werden von INFINITY grundsätzlich unverändert weitergegeben. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die angelieferten Daten den aktuellen Anforderungen entsprechen.