WIR machen's einfach.
131. Generalversammlung am 16.06.2026

Geschäftsbericht 2025

Mario Grimm
© Gsaller Hartwig
Geschäftsleiter Mario Grimm

Das beste Jahr der Bankgeschichte

 

2025 war das Jahr mit dem höchsten Jahresüberschuss, den unsere Raiffeisen

Regionalbank je erzielt hat: 4,1 Millionen Euro, ein Plus von 22,4 Prozent. Die

Bilanzsumme wuchs von 248 Millionen Euro im Jahr 2020 auf heute 323

Millionen. Eigenkapital und Ertrag haben sich in die gleiche Richtung bewegt. Das

Ergebnis einer langen Linie, nicht eines einzelnen guten Jahres.

Was hinter dem Ergebnis steckt

Der Ertrag der Bank entsteht aus Kundenbeziehungen: aus Krediten, Spareinlagen, Zahlungsverkehr und Beratung. Das Dienstleistungsgeschäft wuchs 2025 um 10,5 Prozent. Das ist ein Zeichen, dass die Bank nicht vom Zinsniveau abhängig ist, sondern von der Tiefe ihrer Kundenbeziehungen. 11.817 dokumentierte Kundenkontakte und 6.025 Vertragsabschlüsse stehen hinter diesem Ergebnis. Davon gehen Betriebskosten und Risikovorsorge ab. Was bleibt, ist das Ergebnis. Keine Spekulation, sondern das Resultat solide geführter Geschäfte.

 

Meinhard Hopfgartner
© Gsaller Hartwig
Geschäftsleiter Meinhard Hopfgartner

Was Mitglieder davon haben

 

Ein Teil des Gewinns geht direkt an die Mitglieder: Kontobonus bei hoher

Produktnutzung und 50 Prozent Ermäßigung beim Carsharing. Ein weiterer Teil

stärkt das Eigenkapital – damit die Bank stabil bleibt, wenn es schwieriger wird.

Der Rest wirkt in der Region: über Bankstellen, Vereinsunterstützung und

Sponsoring. Das ist das Geschäftsmodell.

Geld, das in der Region bleibt

 

Was hier gespart wird, wird hier verliehen. Arbeitsplätze bleiben, Vereine werden unterstützt, Bankstellen bleiben besetzt. Die Bank begleitet ihre Kunden – digital

mit 95.360 App-Aufträgen im Jahr, persönlich mit fast 50.000 Bartransaktionen am Schalter. Als Mitglied haben Sie ein Stimmrecht – das ist der Unterschied zu

einer normalen Bank. 2025 war ein gutes Jahr, und die Art, wie wir wirtschaften, ist der Grund dafür.

Hinweis gemäß § 281 Abs. 2 UGB – Keine gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um keine gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung. Der Abschlussprüfer hat den in gesetzlicher Form aufgestellten Jahresabschluss mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung erfolgt nach der Generalversammlung beim Firmenbuchgericht Innsbruck.

Ein Bild von einer kleinen Alm, grünen Wiesen und blauem Himmel