Bausparen mit Raiffeisen - Familie mit Kind
Mit Raiffeisen Bausparen Ihre Vorhaben verwirklichen

„Dank Bausparzinsen und staatlicher Prämie können wir uns mit einem Bausparvertrag in einem überschaubaren Zeitraum ein sicheres Guthaben schaffen.“

Raiffeisen Bausparen

Sich etwas Eigenes aufzubauen liegt in der Natur des Menschen. Doch dazu braucht es Geld.
Das Gute ist, auch das kann man aufbauen: Mit Raiffeisen Bausparen.

Die Vorteile des Bausparens auf einen Blick

Bausparzinsen

Entscheiden Sie selbst – Sie können zwischen vier Bausparprodukten und verschiedenen Einzahlungsmöglichkeiten wählen.

 

Staatliche Prämie

Für Ihre Einzahlungen bis zu EUR 1.200,– jährlich erhalten Sie die staatliche Bausparprämie. Diese gibt es zusätzlich zu den Bausparzinsen.

Ihr Darlehensanspruch

Als Bausparer:in haben Sie Anspruch auf eine attraktive Bausparfinanzierung und erfüllen sich so Ihren Wohnwunsch sicher und günstig.

Wählen Sie Ihr Bausparprodukt

Bis zu dem ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsende (Fixzinsperiode) beträgt der Zinssatz beim Spartarif 3,75 % p.a., beim Jugendtarif 4 % p. a. Beim MixZins-Tarif beträgt der Zinssatz bis zu dem drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsende (Fixzinsperiode) 3 % p. a. Nach der Fixzinsperiode wird beim Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif der Zinssatz bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr anhand des 12-Monats-EURIBOR abzüglich 1,25 Prozentpunkte ermittelt, beträgt aber mindestens 0,75 % p. a. und maximal 4 % p. a. Beim Relaxtarif beträgt der Zinssatz 2,75 % p. a. für sechs Jahre.

Effektive Jahreszinssätze vor KESt bei 6 Jahren Laufzeit :

Bei einer Einzahlung von EUR 100,– monatlich (Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif) bzw. einmalig EUR 7.200,– (Relaxtarif): mindestens 1,1 % und maximal 4,9 % beim Spartarif, mindestens 1,1 % und maximal 4,9 % beim Jugendtarif, mindestens 1,6 % und maximal 4,7 % beim MixZins-Tarif, mindestens 2,9 % und maximal 3,2 % beim Relaxtarif.

Berechnungsannahmen: Vertragsbeginn 1. Jänner. Erste bzw. einmalige Einzahlung: Beginn des Monats Jänner. Zinssatz nach der Fixzinsperiode (Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif): mindestens 0,75 % p. a. und maximal 4 % p. a. Staatliche Bausparprämie: im Jahr des Vertragsbeginns 1,5 % der Einzahlung, für die folgenden Kalenderjahre mindestens 1,5 % und maximal 4 % der Einzahlung. Das Entgelt für die Kontoführung (derzeit EUR 7,65 in jedem Kalenderjahr) ist bei der Berechnung berücksichtigt.

Raiffeisen Bausparen ist ein Produkt der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., FN 116309v.

Stand: 01.03.2024

So schliessen Sie Ihren Bausparvertrag ab

Online abschliessen

Als Raiffeisenkund:in mit Mein ELBA Zugang können Sie Ihren Raiffeisen Bausparvertrag auch einfach online abschließen.

  1. Wählen Sie Ihren gewünschten Einzahlungsbetrag und -intervall.
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten ein und überprüfen Sie Ihre Angaben.
  3. Unterschreiben Sie Ihren Bausparantrag einfach mittels pushTAN oder cardTAN.
  4. Alle Unterlagen zu Ihrem Bausparvertrag werden an Ihre Mein ELBA Mailbox geschickt.

In der Bank abschliessen

Alternativ können Sie Raiffeisen Bausparen auch in Ihrer Raiffeisenbank Kitzbühel - St. Johann abschließen. Unsere Berater:innen sind gerne für Sie da!

  1. Informieren Sie sich auf unserer Website oder in Ihrer Raiffeisenbank Kitzbühel - St. Johann über die Bausparprodukte.
  2. Berechnen Sie mit unserem Bausparrechner schnell und einfach Ihr Bausparguthaben nach 6 Jahren.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Raiffeisenbank Kitzbühel - St. Johann.
  4. Schließen Sie Ihren Bausparvertrag in Ihrer Raiffeisenbank Kitzbühel - St. Johann ab.
 

Bausparen einfach erklärt

Paar auf einer Couch

Bausparfinanzierung

Wenn Sie ein Haus bauen, eine Immobilie kaufen oder eine energiesparende Sanierung planen, ist das Bauspardarlehen der Raiffeisen Bausparkasse für Sie passend. Eine Bausparfinanzierung erfüllt aber weitaus mehr Wünsche, als Sie vielleicht vermuten.

Münzstapel steigende Gewinne

Gewinntabellen

Informieren Sie sich über Ihre Erträge bei monatlicher oder einmaliger Einzahlung. Sehen Sie selbst, was unter dem Strich rauskommen kann - ganz übersichtlich nach Produkten und Einzahlungsbetrag gegliedert.

Gut zu wissen: Einlagensicherung beim Bausparen

In Österreich sind Spareinlagen grundsätzlich bis zu maximal EUR 100.000,- gesetzlich gesichert. Unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen auch sämtliche Guthaben aus Raiffeisen Bausparverträgen.

 

Weitere Infos zur Einlagensicherung

Häufige Fragen zum Bausparen

Ein Bausparvertrag von Raiffeisen bietet viele Vorteile:

  • Bausparzinsen
  • staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, für die noch dazu keine KESt anfällt
  • individuelles Ansparen
  • Vorsorge für die Zukunft
  • Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung

Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Einzahlungen gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird bis zum 30. November jedes Jahres für das Folgejahr anhand der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und veröffentlicht.

Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der jährlichen Einzahlung. Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,- für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).

Ob jemand die Bausparprämie erhält, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Die entscheidende Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich.

Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 2 EStG).

  • Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, wobei die Umstände darauf schließen lassen müssen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO)
  • Ob es sich beim Wohnsitz um den „Hauptwohnsitz“, Lebensmittelpunkt etc. handelt, ist egal, da es für die unbeschränkte Steuerpflicht nur darauf ankommt, dass „ein“ Wohnsitz in Österreich besteht.

Wenn Sie also in Österreich über einen gemeldeten Wohnsitz verfügen, haben Sie Anspruch auf die staatliche Bausparprämie.

Wird die Bausparprämie beantragt, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Pro Person darf bei allen Bausparkassen zusammen nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag bestehen. Die Finanzverwaltung prüft jährlich anhand der Sozialversicherungsnummer, ob von den Bausparkassen für dieselbe Person zu insgesamt mehr als einem Bausparvertrag die Bausparprämie angefordert wird.

Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der:die Bausparer:in verpflichtet bzw. die er:sie ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann. 

Zum Beispiel: 

  • Will jemand monatlich EUR 100,- einzahlen, wird er:sie mit der Raiffeisen Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages eine Sparleistung von EUR 7.200,- (EUR 100,- x 12 Monate x 6 Jahre) vereinbaren.
  • Eine vierteljährliche Einzahlung von EUR 200,- ergibt eine vereinbarte Sparleistung von EUR 4.800,- (EUR 200,- x 4 Quartale x 6 Jahre)

Für die staatliche Bausparprämie fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Die Höhe der Bausparprämie wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und ist von der Entwicklung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abhängig.

Im Jahr 2024 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 % der Einzahlung (Einzahlung pro Person max. EUR 1.200,-).

Somit beträgt die Prämie 2024 max. EUR 18,00 (nämlich bei Einzahlung des maximal prämienbegünstigten Betrages von EUR 1.200,-).

Die Gutschrift der Prämie erfolgt jeweils am 30.01. des Folgejahres vorbehaltlich der Überweisung durch die Finanzbehörde.

Das hängt davon ab, zu welcher Sparleistung Sie sich bei Abschluss des Bausparvertrages verpflichtet haben. Die geringste zu vereinbarende Sparleistung pro Person beträgt EUR 2.160,- (= monatlich EUR 30,- / vierteljährlich EUR 90,- / halbjährlich EUR 180,- / jährlich EUR 360,-).

Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,-, als weitere prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.

Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Zwischenbankengeschäft. Anders ausgedrückt: Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenz für die Ermittlung des Zinssatzes von Anlageprodukten und Darlehen mit variabler Verzinsung.

Hier finden Sie weitere FAQ zum Thema Bausparen: https://www.bausparen.at/de/bausparen/faqs.html

FAQ Bausparen

Ein Bausparvertrag von Raiffeisen bietet viele Vorteile:

  • Bausparzinsen
  • staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, für die noch dazu keine KESt anfällt
  • individuelles Ansparen
  • Vorsorge für die Zukunft
  • Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung

Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Einzahlungen gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird bis zum 30. November jedes Jahres für das Folgejahr anhand der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und veröffentlicht.

Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der jährlichen Einzahlung. Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,- für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).

Ob jemand die Bausparprämie erhält, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Die entscheidende Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich.

Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 2 EStG).

  • Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, wobei die Umstände darauf schließen lassen müssen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO)
  • Ob es sich beim Wohnsitz um den „Hauptwohnsitz“, Lebensmittelpunkt etc. handelt, ist egal, da es für die unbeschränkte Steuerpflicht nur darauf ankommt, dass „ein“ Wohnsitz in Österreich besteht.

Wenn Sie also in Österreich über einen gemeldeten Wohnsitz verfügen, haben Sie Anspruch auf die staatliche Bausparprämie.

Wird die Bausparprämie beantragt, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Pro Person darf bei allen Bausparkassen zusammen nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag bestehen. Die Finanzverwaltung prüft jährlich anhand der Sozialversicherungsnummer, ob von den Bausparkassen für dieselbe Person zu insgesamt mehr als einem Bausparvertrag die Bausparprämie angefordert wird.

Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der:die Bausparer:in verpflichtet bzw. die er:sie ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann. 

Zum Beispiel: 

  • Will jemand monatlich EUR 100,- einzahlen, wird er:sie mit der Raiffeisen Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages eine Sparleistung von EUR 7.200,- (EUR 100,- x 12 Monate x 6 Jahre) vereinbaren.
  • Eine vierteljährliche Einzahlung von EUR 200,- ergibt eine vereinbarte Sparleistung von EUR 4.800,- (EUR 200,- x 4 Quartale x 6 Jahre)

Für die staatliche Bausparprämie fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Die Höhe der Bausparprämie wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und ist von der Entwicklung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abhängig.

Im Jahr 2024 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 % der Einzahlung (Einzahlung pro Person max. EUR 1.200,-).

Somit beträgt die Prämie 2024 max. EUR 18,00 (nämlich bei Einzahlung des maximal prämienbegünstigten Betrages von EUR 1.200,-).

Die Gutschrift der Prämie erfolgt jeweils am 30.01. des Folgejahres vorbehaltlich der Überweisung durch die Finanzbehörde.

Das hängt davon ab, zu welcher Sparleistung Sie sich bei Abschluss des Bausparvertrages verpflichtet haben. Die geringste zu vereinbarende Sparleistung pro Person beträgt EUR 2.160,- (= monatlich EUR 30,- / vierteljährlich EUR 90,- / halbjährlich EUR 180,- / jährlich EUR 360,-).

Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,-, als weitere prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.

Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Zwischenbankengeschäft. Anders ausgedrückt: Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenz für die Ermittlung des Zinssatzes von Anlageprodukten und Darlehen mit variabler Verzinsung.