Interesse geweckt? Jetzt Miteigentümer:in werden.

Miteinander mehr Werte schaffen. Aus der Region. Für die Region.

Raiffeisen Salzburg

Dir ist eine nachhaltige Wirtschaftsweise in der Region wichtig? Du suchst Ansprechpersonen vor Ort und möchtest schnelle Entscheidungen? Du bist der Meinung, Raiffeisen trägt mehr als andere Unternehmen zur regionalen Entwicklung bei? Dann gestalte als Miteigentümer:in in deiner Salzburger Raiffeisenbank mit. Wir freuen uns auf dich.

Was das Salzburger Land bewegt

Erich Zauner, Obmann des Raiffeisenverbandes Salzburg
© HELGE KIRCHBERGER Photography GmbH
Erich Zauner, Obmann des Raiffeisenverbandes Salzburg

Raiffeisen ist ein starker Motor für Salzburg

Mit 914 Mio. Euro Wertschöpfung, 354 Mio. Euro an Steuern und Abgaben sowie knapp 6.000 gesicherten Arbeitsplätzen stärkt die Gruppe Wirtschaft, regionale Besonderheiten und Lebensqualität im Bundesland.
Dies zeigt der erstmals veröffentliche Wertschöpfungsbericht der Raiffeisen-Gruppe Salzburg. 

Ein Dankeschön. Für Sie als Miteigentümer:in.

Raiffeisen Miteigentümer:innen kommen in den Genuss von Ermäßigungen und Vorteilen bei regionalen Partnern.

Stöbern Sie hier durch die Raiffeisen Salzburg Vorteilswelt:

salzburg

Interesse geweckt?

Frau sitzt in Büro und lächelt ihre Kollegin an
© Seventyfour

Jetzt Miteigentümer:in werden

Sind Sie interessiert, Miteigentümer:in zu werden? Dann wählen Sie die gewünschte Raiffeisenbank und vereinbaren Sie einen Termin. 

FAQs – Wissenswertes zur Miteigentümer:innenschaft

Miteigentümer:in werden

Grundsätzlich kann jede volljährige Person Miteigentümer:in werden, die sich mit den Werten von Raiffeisen verbunden fühlt und einen Bezug zur Region hat. Auch juristische Personen (z.B. Unternehmen oder Vereine) können Miteigentümer:in der Raiffeisenbank werden.

Voraussetzung ist die Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und die Aufnahme gemäß den geltenden Statuten der jeweiligen Raiffeisenbank.

Die Miteigentümer:innenschaft mit dem damit verbundenen Geschäftsanteil kann direkt bei deiner Raiffeisenbank unterzeichnet werden.

Deine Beraterin oder dein Berater informiert dich über die nächsten Schritte und unterstützt dich beim Zeichnen des Geschäftsanteils.

Ja. Auch ohne bestehende Kundenbeziehung ist eine Miteigentümer:innenschaft grundsätzlich möglich. 

Über die genauen Voraussetzungen informiert dich gerne eine Raiffeisenbank in deiner Nähe. 

Für die Miteigentümer:innenschaft ist zumindest ein Geschäftsanteil (einmalig) zu zeichnen. Die Geschäftsanteilshöhe beträgt meist EUR 40,-. 

Der genaue Betrag richtet sich nach den Bestimmungen deiner Raiffeisenbank. Laufende Kosten entstehen nicht.

Nein, für eine Miteigentümer:innenschaft muss man volljährig sein. 

Mehr als Kund:in

Als Miteigentümer:in bist du mehr als Kund:in. Du wirst Teil einer regionalen Genossenschaftsbank, die den Menschen vor Ort gehört. Gemeinsam tragen Miteigentümer:innen dazu bei, die Region zu stärken und langfristige Entscheidungen im Sinne der Region zu ermöglichen.

Die Raiffeisenbank gehört nicht anonymen Investor:innen, sondern den Menschen vor Ort.

Als Miteigentümer:in wirst du Teil dieser regionalen Eigentümer:innenstruktur und stärkst damit eine Bank, die Entscheidungen in der Region und für die Region trifft.

Die Vorteile reichen über finanzielle Aspekte hinaus und umfassen insbesondere:

  • Stärkung der regionalen Eigentümer:innenstruktur

  • Exklusive schwarze Debitcard für Miteigentümer:innen

  • Unterstützung regionaler Projekte und Initiativen 

  • Teil einer starken Gemeinschaft sein

  • Exklusive Aktionen und Einkaufsvorteile

  • Informationen über regionale Entwicklungen

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten im Rahmen der Generalversammlung 

  • Einladungen zu ausgewählten Veranstaltungen

  • Angebote und Programm können je nach Raiffeisenbank variieren.

Ja. Als Miteigentümer:in bist du Teil der regionalen Eigentümer:innenstruktur deiner Raiffeisenbank. Salzburger Raiffeisenbanken stehen im Eigentum ihrer durchschnittlich 5.000 Miteigentümer:innen je Bank. 

Die Miteigentümer:innenschaft ist mit einem Geschäftsanteil verbunden. Dieser behält, im Gegensatz zu einer Aktie, stets denselben Wert (Nominalwert). 

Nein.

Miteigentümer:innenschaft und Kundenbeziehung sind grundsätzlich unabhängig voneinander möglich. Der größte Mehrwert entsteht für beide Seiten, wenn Kund:innen zugleich Miteigentümer:innen sind.

Ja.

Miteigentümer:innen erhalten wichtige Informationen über ihre Raiffeisenbank, regionale Projekte, Veranstaltungen und weitere Aktivitäten.

Die Miteigentümer:innenstruktur ist ein Merkmal genossenschaftlicher Organisationen und zentraler Bestandteil einer Raiffeisenbank. 

Sie sorgt dafür, dass die regionale Eigentümer:innenstruktur gewahrt bleibt und sie stärkt die Arbeit der Raiffeisenbank für die Interessen der Kund:innen und der Region. 

Raiffeisen ist als Genossenschaft organisiert.

Das bedeutet, dass die Bank den Menschen vor Ort gehört und Entscheidungen regional getroffen werden.

Genau das macht die Miteigentümer:innenschaft aus. Sie ist Ausdruck des Gründungsgedankens von Friedrich Wilhelm Raiffeisen: „Was dem einen nicht möglich ist, das vermögen viele.“

Mitreden und Mitgestalten

Miteigentümer:innen haben die Möglichkeit, sich über die Entwicklung ihrer Raiffeisenbank zu informieren und sich im Rahmen der Generalversammlung einzubringen.

Dort werden aktuelle Entwicklungen, Projekte und wichtige Themen der Bank vorgestellt.

Die Generalversammlung ist das jährliche Treffen der Miteigentümer:innen einer Raiffeisenbank.

Dort werden Informationen zur Entwicklung der Bank präsentiert, regionale Aktivitäten vorgestellt und Mitbestimmungsmöglichkeiten wie z.B. Wahlen des Vorstands oder Aufsichtsrats wahrgenommen.

Außerdem bietet die Veranstaltung die Möglichkeit zum persönlichen Austausch.

Organisatorisches

Die Beendigung der Miteigentümer:innenschaft erfolgt schriftlich bei der jeweiligen Raiffeisenbank. Wird der Austritt bis November eines Jahres bekannt gegeben, ist die Miteigentümer:innenschaft mit Jahresende beendet. Der ursprünglich einbezahlte Geschäftsanteil wird nach Ablauf eines Jahres (= gesetzliche Sperrfrist) wieder ausbezahlt. 

Der ursprünglich einbezahlte Geschäftsanteil wird nach Ablauf einer einjährigen gesetzlichen Sperrfrist in gleicher Höhe wieder ausbezahlt.

Deine Miteigentümer:innenschaft bleibt bestehen.

Bitte informiere deine Raiffeisenbank über deine neuen Kontaktdaten, damit wir dich weiterhin über wichtige Informationen und Veranstaltungen informieren können.

Panoramabild über Wiese und See
©auergraphics - stock.adobe.com
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