Nachhaltig investieren, nachhaltig finanzieren
Wie betrifft mich als Bankkund:in das Thema ESG? Und warum zahlt es sich aus, bei Investitionen und deren Finanzierung auf Nachhaltigkeit zu achten?
Wofür steht ESG?
Die Vereinten Nationen legten 2015 den Grundstein für wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, in dem sie sich auf 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) einigten. Diese Schwerpunkte sind im Wirtschaftsleben überall präsent: Mit dem Kürzel „ESG“ für E = Environmental/Umwelt, S = Social/Soziales und G = Governance/Unternehmensführung hat Nachhaltigkeit Einzug in unseren Alltag gefunden.
Was beinhaltet die Taxonomie-Verordnung?
Die Europäische Kommission hat vor einiger Zeit begonnen, die SDGs in konkret ausformulierte Kriterien umzusetzen. Dieses Regelwerk trägt den Namen „Taxonomie-Verordnung“ und ein erster Teil mit den Regeln für zwei Umweltziele ist 2022 in Kraft getreten. Diese ersten beiden Umweltziele – „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ – sind mehr als ein „Startschuss“, auch wenn sie nur zwei von sechs Umweltzielen des Buchstaben „E“ von ESG umfassen. Die weiteren Umweltziele folgen 2024. Allein im Umweltziel 1 „Klimaschutz“ aber werden 88 Wirtschaftsaktivitäten in 9 Sektoren abgebildet, die 93% der EU-weiten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) verursachen. Betrachtet man davon wiederum nur den Gebäude-Sektor, verursacht dieser 36% der THG-Emissionen. Das zeigt auf, welch großes Klimaschutz-Potenzial in den ersten beiden Klimazielen steckt. Die Anwendbarkeit der Taxonomie-VO richtet sich in einem Stufenplan seit 2022 an größere Unternehmen und in weiterer Folge an KMU. Vorrangig hat die Europäische Kommission vor allem aber Banken und Finanzdienstleister, ebenfalls gestaffelt nach Unternehmensgröße, als Drehscheibe der Wirtschaft in die Pflicht genommen, den Anteil ihrer „nachhaltigen Finanzierungen“ auszuweisen. Daher müssen Finanzinstitute alle vergebenen Kredite für Investitionen, auch jene von KMU, auf ihren nachhaltigen Anteil prüfen.
Einfluss ESG-Rating auf Kreditkonditionen
Auch in der Risikobetrachtung der Kund:innen, die eine Bank regelmäßig durchführen muss, haben die Nachhaltigkeitsaspekte bereits Einzug gehalten. Aktuell betrifft dies vor allem die größeren Unternehmen, soll jedoch sukzessive im gesamten Bankgeschäft zur Anwendung kommen. Zukünftig wird im Rating abgebildet werden, wie nachhaltig die Wirtschaftstätigkeit und das betriebliche Verhalten der Kund:innen einzustufen ist. Dabei spielen neben der Ausrichtung des Kerngeschäftes auch Strategien und Policies von Unternehmen eine Rolle, oder auch die Frage, wie divers das Führungsteam eines Unternehmens zusammengesetzt ist. Und daraus werden sich in weiterer Folge die Kreditkonditionen berechnen.
Transparenz bei „grünen“ Veranlagungen
Die Nachfrage nach „grünen“ Veranlagungsprodukten ist so groß wie nie. Die Finanzinstitute konnten vor Inkrafttreten der Taxonomie-Verordnung eigene Rahmenbedingungen für diese Veranlagungsprodukte gestalten. Insbesondere im Wertpapierbereich haben sich dadurch am Markt verschiedenste Regelwerke und Bewertungslogiken etabliert, sodass es zwischen „grün“ und „grün“ durchaus erhebliche Unterschiede geben kann – je nach Schwerpunktsetzung und Strenge der Kriterien. Wer also sicher gehen möchte, dass sein Geld nach den eigenen Vorstellungen veranlagt wird, muss genau nachlesen. Sie wollen mehr zu den Kriterien für nachhaltige Investments wissen?
Hier erhalten Sie Infos zu den Nachhaltigkeitskriterien.
Die Ausrichtung des wirtschaftlichen Lebens auf Nachhaltigkeit ist bereits in vollem Gange. Auch wir als Raiffeisen bearbeiten das Thema Nachhaltigkeit bereits aktiv in allen Bankbereichen. Sie können sich bei Ihren nachhaltigen Investitionen und Veranlagungen auf uns als Ihre regionale Bank verlassen.