Tourismus: Nachhaltigkeit & Resilienz werden gefördert
Seit Frühling 2023 liegt das neue Förderprogramm der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) vor. Im Fokus stehen Nachhaltigkeit und Resilienz. Ziel ist es, Österreich zu einer der nachhaltigsten Tourismus-Destinationen weiterzuentwickeln. Welche Förderungen gibt es nun seit dem Inkrafttreten in der Tourismusbranche und welche Kriterien müssen Betriebe dafür erfüllen?
ÖHT-INVESTITIONSKREDIT MIT ZINSENZUSCHUSS
Für ÖHT-Tourismus-Investitionskredite können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereits ab einer Projektgröße von 500.000 Euro den bereits bekannten Zinsenzuschuss von 2% p.a. für 10 Jahre Laufzeit beantragen. Die Projektobergrenze beträgt 7,14 Mio. Euro. Der geförderte Investitionskredit mit einer Förderquote von max. 70% beträgt somit mindestens 350.000 Euro bis maximal 5 Mio. Euro.
NACHHALTIGKEITSBONUS: ZUSCHUSS UND KOMBINATION MIT ÖHT-INVESTITIONSKREDIT
Ergänzend dazu gibt es als Neuerung einen Nachhaltigkeitsbonus in Form eines Zuschusses von 7% der nachhaltigkeitsrelevanten Teilinvestitionen. Die Obergrenze des Zuschussbetrages liegt bei 350.000 Euro. Dieser Bonus soll Investitionen in folgenden drei Bereichen unterstützen:
- Ökologie (Energie, Ressourcen, Emissionen, z.B. Fenstertausch, thermische Sanierung, …) - immer mit Vorlage eines Energieausweises
- Mitarbeiter:innen/Regionen (Mitarbeiter:innen-Unterkünfte, Reaktivierung von Leerstand für betriebliche Zwecke und Kooperationen)
- Wirtschaft (Betriebsübergabe, Digitalisierung)
HAFTUNG
Das bewährte Förderinstrument der Haftung ist weiterhin im Förder-Portfolio der ÖHT. Dabei übernimmt die Förderstelle eine Haftung von 80% für Investitionskredite bei der Hausbank oder ERP-Fonds-Kredite mit bestimmten Investitionsschwerpunkten (zB Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, …). Die Haftungssumme liegt zwischen 100.000 Euro und 4 Mio. Euro, bei Jungunternehmer:innen entfällt die Untergrenze.
FÖRDERUNG FÜR JUNGUNTERNEHMER:INNEN: ZUSCHUSS UND HAFTUNG
Ebenfalls wieder angeboten wird die Jungunternehmer:innen-Förderung für neu gegründete KMU oder solche, deren Grünung nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Für Investitionen im Rahmen der Gründung zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro sieht diese einen Zuschuss von 7.5% bei kleinen und 5% bei mittleren Unternehmen vor. Besonders attraktiv ist, dass die jeweiligen Bundesländer den Zuschuss verdoppeln. Die Jungunternehmer:innen müssen Mehrheitsgesellschafter sein und mindestens 25% an Eigenmittel für die Investition beibringen.
UNTERNEHMENSSTABILISIERUNG: ZUSCHUSS UND HAFTUNG
Einen weiteren neuen Schwerpunkt setzt die ÖHT mit einem Programm für Unternehmensstabilisierung. Das aber nur, wenn es sich um touristische Leitbetriebe im Bereich der Beherbergung (mind. 5% des örtlichen Nächtigungsaufkommens) oder Gastronomiebetriebe mit touristischer Bedeutung handelt. Dieses Programm sieht einen Zinsenzuschuss von 2% für einen restrukturierten Kredit zwischen 100.00 Euro und 2 Mio. Euro für eine Laufzeit von 10 Jahren vor. Zusätzlich auch die Übernahme einer Haftung von 80% für eine Haftungssumme von 100.000 Euro bis 4 Mio. Euro. Auch hier wird eine Anschlussförderung der Bundesländer in gleicher Höhe vorausgesetzt.
AUSSCHLUSSKRITERIEN
Bei allen vier Förderprogrammen gelten u.a. folgende Ausschlusskriterien:
- Vorhaben, die zu einer Bodenversiegelung von mehr als 25% im Vergleich zum Zustand vor Investition führen (Ausgleichsmaßnahmen möglich)
- Neubauten in tourismusintensiven Gemeinden
- Projekte, bei denen eine Teilfinanzierung aus Immobilienverkäufen erfolgt oder die touristische Nutzung nicht nachhaltig gesichert ist
- Vorhaben in Einkaufszentren
- Anlagen, die direkt fossile Energieträger nutzen