Tipps zur Abrechnung der Investitionsprämie

Wie man das volle Förderpotential ausschöpft und die wesentlichen Fristen im Überblick behält.

Die erste wesentliche Frist ist jene für die Setzung der ersten Maßnahme. Diese wurde bis 31.5.2021 verlängert, bis dahin muss entweder die Beauftragung eines Generalunternehmers erfolgen oder jedes einzelne Gewerk in Auftrag gegeben werden.

Die Durchführung der Investition muss bis 28.2.2023 abgeschlossen, in Betrieb genommen und bezahlt sein, bei Projekten über EUR 20 Mio. bis 28.2.2025.

 

Tipps zur Abrechnung:

  • Pro Antrag eine Abrechnung
  • Jede Investition einzeln erfassen und genau beschreiben
  • Abrechnungen können nicht nachgebessert werden
  • Teilabrechnungen sind bei Anträgen unter EUR 20 Mio. nicht möglich
  • Der Zahlungsbetrag ist netto anzugeben
  • Keine Rechnungsvorlage erforderlich
  • Rechnungs- und Zahlungsdatum sowie Inbetriebnahme müssen vor dem Abrechnungsdatum liegen
  • Positionen mit 7%iger und 14%iger Förderprämie müssen getrennt abgerechnet werden, sonst fällt alles unter den geringeren Fördersatz
  • Können einzelne Gewerke nicht rechtzeitig fertig gestellt und in Betrieb genommen werden, fallen nur diese aus der Antragstellung hinaus. Die rechtzeitig abgeschlossenen Gewerke können jedoch trotzdem abgerechnet werden

 

weiterführende Informationen:

Disclaimer: 
Die enthaltenen Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherchen, lediglich der unverbindlichen Information, basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Publizierung. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhaltes oder für das Eintreten der darin erstellten Prognosen, ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung hängt von persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Für eine verbindliche steuerrechtliche Auskunft kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.