NEUE NoVA-Pflicht für alle Fahrzeuge ab Juli 2021

Mit 1. Juli 2021 wird in Österreich bei Neuzulassungen eine NoVA-Pflicht für alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht eingeführt. Das heißt, dass künftig auch leichte Nutzfahrzeuge durch die neue Berechnungsformel der NoVA betroffen sind.

NEUER CO2-Grenzwert

Planmäßig wird bei Erstzulassungen ab 1. Jänner 2021 bei der NoVA-Berechnung der CO2-Abzugsbetrag von 115 g/km auf 112 g/km reduziert. Diese Verknüpfung mit dem CO2-Ausstoß wurde vor einigen Jahren eingeführt und sieht eine jährliche Verringerung des CO2-Grenzwertes um 3g/km vor.

Fahrzeuge ohne CO2-Emissionen (E-Fahrzeuge, Batterie-elektrische- und Wasserstoff-Fahrzeuge) sind hier klar im Vorteil und bleiben auch weiterhin von der motorbezogenen Versicherungssteuer und dem Sachbezug (Firmenfahrzeuge) befreit.

 

NEU: NoVA-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge und Pick Ups

Mit 1. Juli 2021 wird in Österreich bei Neuzulassungen außerdem eine NoVA-Pflicht für alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht eingeführt. Davon sind also dann auch leichte Nutzfahrzeuge und Pick Ups betroffen, für die bisher eine Ausnahme bestand.

Auswirkungen auf die in der Praxis am häufigsten eingesetzten leichten Nutzfahrzeugen <3,5t

Fahrzeugtyp NoVA bis 30.06.2021
(aktuell 2020)
NoVA ab 01.07.2021 NoVA 2024
Fiat Ducato Fahrgestell L4 35 Maxi Doppelkabine Dreiseitenkipper 2.3 Multijet 180 0,- 14.553,70 21.281,80
Iveco Daily 35516 A8 Kastenwagen 1900/3520L 0,- 8.096,60 13.563,60
MAN TGE 3.180 axa AQ 0,- 13.473,- 24.255,-
Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagen 314 CDI Hochdach, lang 0,- 11.200,- 17.026,-
VW Crafter Doka-Pritsche 0,- 11.420,80 17.348,20

alle Werte in EUR

 

Unser Tipp

Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. November 2021 erfolgt, kann noch die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

Wenn auch Sie für 2021 die Anschaffung eines Neuwagens geplant haben, vereinbaren Sie am besten einen Gesprächstermin mit Ihrem Kundenberater in der örtlichen Raiffeisenbank. Profitieren Sie nicht nur von einer flexiblen Leasing-Finanzierung, die sich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpasst, sondern auch von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der E-Mobilität. 

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