Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag

Auch 2021 können Kleine und Mittlere Unternehmen im Rahmen des KMU Förderungsgesetzes bis zu 13 % des steuerpflichtigen Gewinnes (max. 45.350 Euro) einkommensteuerfrei vereinnahmen.

 

Wer kann den GfB in Anspruch nehmen?

Der Gewinnfreibetrag kann von allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen in Anspruch genommen werden wie beispielsweise

  • Alle Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker oder Zivilingenieure
  • Aufsichtsräte, Stiftungs- und Vereinsvorstände, Sportler
  • Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (> 25 % Anteil)
  • Land- und Forstwirte
  • Nicht Vermietung und Verpachtung!!

Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierung ermittelt werden.

 

Wie wird der GfB berechnet?

Automatisch wird bis 2021 ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.900 Euro (13 % von 30.000 Euro) angerechnet.

 

Mit 1. Jänner 2022 wird dieser Grundfreibetrag im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 von 13 % auf 15 % angehoben.

Künftig wird also automatisch ein Betrag von 4.500 Euro für 30.000 Euro Gewinn pro Jahr angerechnet, ohne dass es einer besonderen Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung bedarf.

 

Was wird begünstigt?

Der darüber liegende Gewinn kann wie bisher auch durch die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter durch den Kauf von

  • abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und
  • Wertpapieren iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG

gemindert werden.

 

Wann müssen die Wertpapiere gekauft werden?

In dem Jahr, in dem der Gewinn anfällt. Der Gewinn von 2021 muss also noch heuer investiert werden.

 

Ausnutzung des Steuervorteiles

Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 175.000 Euro kann er in voller Höhe genutzt und damit Steuern gespart werden:

  • 13,0 %         für Gewinne bis 175.000 Euro
  • 7,0 %             für die nächsten 175.000 Euro
  • 4,5 %             für die nächsten 230.000 Euro
  • 0,0 %             für Gewinne ab 580.000 Euro

 

Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 45.350 Euro. Unter Berücksichtigung eines Steuersatzes in Höhe von 50 % ist eine Steuerersparnis bis 22.675 Euro möglich.

Ein Beispiel

Ihr Steuerberater errechnet einen Gewinn von 100.000 Euro im Jahr 2021

  Bei Inanspruchnahme des Grundfreibetrages Bei maximaler Ausnützung des Steuervorteiles
Steuerpflichtiger Gewinn 100.000,00 100.000,00
Investition in beg. Wertpapiere 0,00 9.100,00
Grundfreibetrag (max 3.900 Euro) 3.900,00 3.900,00
Steuerbemessungsgrundlage 96.100,00 87.000,00
Steuer 35.930,00 31.440,00
     
Steuerersparnis 1.950,00 6.440,00

Ihr Vorteil:

Ihre Steuerbelastung reduziert sich um 6.440 Euro

 

TIPP: Monatliches Fondssparen in §14-fähige Wertpapierfonds schont Ihre Liquidität, da nicht auf einmal zu Jahresende investiert werden muss.

Zur Berechnung der Ansparhöhe kann ein durchschnittlicher Jahresgewinn herangezogen werden und bei einem höheren Gewinn kann flexibel zum Jahresende der noch mögliche Betrag veranlagt werden.

Um für Sie das richtige GfB-fähige Wertpapier zu finden steht Ihnen Ihr persönlicher Raiffeisenberater gerne für einen Beratungstermin zur Verfügung.