nachhaltig investieren
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Nachhaltig investieren, nachhaltig finanzieren

Was bedeutet für mich als Unternehmer:in ESG, die Taxonomie-Verordnung und das Lieferkettengesetz? Und warum zahlt es sich aus, bei Investitionen und deren Finanzierung auf Nachhaltigkeit zu achten? Erfahren Sie mehr.

 

Wofür steht ESG?

Die Vereinten Nationen legten 2015 den Grundstein für wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, in dem sie sich auf 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) einigten. Diese Schwerpunkte sind im Wirtschaftsleben überall präsent und mit dem Kürzel „ESG“ für E = Environmental/Umwelt, S = Social/Soziales und G = Governance/Unternehmensführung hat Nachhaltigkeit Einzug in unseren Alltag gehalten.

Die Taxonomie-Verordnung erklärt

Die Europäische Kommission hat vor einiger Zeit begonnen, die SDGs in konkret ausformulierte Kriterien umzusetzen. Dieses Regelwerk trägt den Namen „Taxonomie-Verordnung“ und ein erster Teil mit den Regeln für zwei Klimaziele ist 2022 in Kraft getreten. Diese ersten beiden Umweltziele – „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ – sind mehr als ein „Startschuss“, auch wenn sie nur zwei von sechs Zielen des Buchstaben „E“ von ESG umfassen und die restlichen Nachhaltigkeitsziele von „E“ „S“ und „G“ noch folgen werden. Denn allein im Umweltziel 1 „Klimaschutz“ werden 88 Wirtschaftsaktivitäten in neun Sektoren abgebildet, die 93% der EU-weiten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) verursachen. Betrachtet man davon wiederum nur den Gebäude-Sektor, verursacht dieser 36% der THG-Emissionen, was aufzeigt, welch großes Klimaschutz-Potenzial in den ersten beiden Umweltzielen steckt. Die Anwendbarkeit der Taxonomie-VO richtet sich in einem Stufenplan seit 2022 an größere Unternehmen und in weiterer Folge an KMU. Vorrangig hat die Europäische Kommission vor allem aber Banken und Finanzdienstleister, ebenfalls gestaffelt nach Unternehmensgröße, als Drehscheibe der Wirtschaft in die Pflicht genommen, den Anteil ihrer „nachhaltigen Finanzierungen“ auszuweisen.

 

Was bedeutet das für Finanzinstitute?

Sie müssen alle vergebenen Kredite für Investitionen, auch jene von KMU, auf ihren nachhaltigen Anteil prüfen.

 

Diese Unternehmensinvestitionen fallen unter anderem unter die Anwendbarkeit der Taxonomie-Verordnung:

  • Gebäude-Errichtung und die thermische Sanierung,
  • Photovoltaikanlagen
  • Gebäudemanagementsysteme
  • Heizungs-Lüftungs-Klimaanlagen
  • E-Mobilität und die dazugehörige Infrastruktur
  • Beleuchtungsoptimierung und Umstellung auf LED-Beleuchtung

Auch in der Förderlandschaft spiegelt sich die Ausrichtung auf nachhaltige Investitionen wider. So werden in naher Zukunft kaum noch Förderungen ohne ESG-Schwerpunkte angeboten werden.

 

Inwiefern betrifft das Lieferkettengesetz Unternehmen?

Auch wenn in Österreich die EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz noch nicht umgesetzt wurde, betrifft das bereits in Deutschland beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch KMU und Familienbetriebe in Österreich als Teil einer Lieferkette. Das LkSG sieht ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in ihrer weltweiten Lieferkette vor. Aber auch aus Sicht der Kund:innen wird jenes Unternehmen attraktiver im Marktauftritt wahrgenommen werden, das mit Nachhaltigkeit punkten kann. Den eigenen Betrieb rechtzeitig auf Nachhaltigkeit auszurichten, wird sich zukünftig als relevanter Wettbewerbsvorteil erweisen. 

Haben Sie Fragen?

Ihr:e Berater:in informiert Sie gerne zu den Aspekten von nachhaltigen Finanzierungen.