Zuschuss des Landes Salzburg für Kleinbetriebe unterstützt Investitionen

Bis zu 20.000 Euro für heimische Kleinbetriebe (max. 50 MitarbeiterInnen)

Das Land Salzburg bietet aktuell eine erhöhte und einmalige Investitions-Anschubförderung an. Im Rahmen dieser kann ein Salzburger Kleinbetrieb mit bis zu 50 MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente ohne Lehrlinge) beim Land Salzburg eine nicht rückzahlbare Zuschussförderung von maximal 20.000 Euro für Investitionen beantragen. Die verbesserten Bedingungen gelten von 15. Mai bis 31. Dezember 2020.

Die Förderung beträgt 20 % (statt bisher 10 %) der förderbaren Investitionssumme (10.000 bis 100.000 Euro). Die Investitionssumme kann natürlich auch höher sein. Förderfähige Projekte sind:

  • §  Bauliche oder maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen
  • §  Produkt- und/oder Dienstleistungsverbesserungen
  • §  Neue oder verbesserte Produktionsverfahren
  • §  Tourismus- und Freizeitbetriebe:
  •         Maßnahmen zur Saisonverlängerung
  •         Gewinnung neuer Zielgruppen
  •         Qualitätsverbesserungen im Betrieb
  •         Schaffung und/oder Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen
  • Immaterielle Investitionen, wenn sie für die Nutzung von materiellen Wirtschaftsgütern notwendig sind

Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn online bis längstens 31. Dezember 2020 bzw. bis zur Ausschöpfung des Budgets beim Land Salzburg eingebracht werden. Der Verwendungsnachweis ist bis 31. Dezember 2021 vorzulegen.

Betriebe, die bereits im Jahr 2019 einen Antrag eingebracht haben, können ausnahmsweise auch 2020 wieder einreichen. Es kann die Förderung sowohl eigen- als auch kreditfinanzierter Projekte beantragt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auf https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/wachstumsprogramm.aspx

Ihr Berater in der örtlichen Raiffeisenbank sowie die Förderberatung des RVS stehen Ihnen selbstverständlich gerne für fachliche Fragen zur Verfügung.

 

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