Aktuelle Förderungen – Das ändert sich 2024

Die Jungunternehmer:innen-Förderung und das Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg wurden verlängert und in einzelnen Punkten adaptiert. Außerdem wurde die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen von 200.000 € auf 300.000 € angehoben.

Förderung für Jungunternehmer:innen verlängert

Die erfolgreiche Förderaktion des Landes Salzburg für Jungunternehmer:innen wurde bis 31.12.2025 verlängert. Im Fokus steht die Gründung oder Übernahme eines KMU (kleinen oder mittleren Unternehmens) im Bundesland Salzburg. Wie ist die Förderung ausgestaltet?

 

Direktzuschuss von 10% für

  • Investitionen des Anlagevermögens
  • Ablösekosten sowie Schuldübernahmen
  • Betriebsmittelaufwendungen
  • Bemessungsgrundlage: Untergrenze 5.000 €, Obergrenze 100.000 €

Förderung für Nahversorger:innen verlängert

Auch die Förderung für Lebensmittelhändler:innen wurde bis 31.12.2025 verlängert. Diese Aktion des Landes Salzburg zielt auf die Erhaltung und Stärkung sowie die Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittelnahversorgungsbetrieben mit einem „Vollsortiment“ ab. Die Obergrenze für den Jahresumsatz wurde mit der neuen Richtlinie von 4 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben. Die Förderung umfasst:

 

  • Investitionsförderung:
    Als Zinszuschuss von 6 % p.a. für 5 Jahre für Investitionskredite (max. 200.000 €)
    Direktzuschuss von 10 % zu Investitionen – Bemessungsgrundlage 5.000 - 50.000 €
  • Betriebsmittelförderung:
    Zinszuschuss von 3 % p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. 90.000 €)
  • Innovationsprämie bis zu 7.000 €
  • Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete

De-minimis-Beihilfen: Obergrenze auf 300.000 € angehoben

Grundsätzlich dürfen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union keine staatlichen Beihilfen an Unternehmen gewähren, da diese den Wettbewerb verzerren. Eine der Ausnahmen dazu bilden Förderprogramme, die als De-minimis-Beihilfen gekennzeichnet sind.

Bisher galt für ein „einzelnes Unternehmen“ eine Förderobergrenze von 200.000 € innerhalb von drei Jahren. Diese wurde mit 1.1. 2024 auf 300.000 € angehoben. Als Betrachtungszeitraum gelten das laufende Wirtschaftsjahr und die beiden vorangegangenen Jahre. Bei Unternehmen, die direkt oder indirekt mit anderen Unternehmen in einem Mitgliedsstaat verflochten sind, werden diese Beteiligungsverhältnisse ebenfalls berücksichtigt.

 

Ihr:e Kundenberater:in informiert und unterstützt Sie gerne, um zu Ihrer Finanzierung die optimale Förderung zu finden.