Betriebsübergabe im Tourismus? Bis zu 8.000 € Förderung für Ihren Businessplan
Sie planen die Übergabe Ihres Tourismusbetriebs im ländlichen Raum? Nutzen Sie attraktive Förderungen für die Erstellung eines professionellen Businessplans – mit bis zu 8.000 € Zuschuss. Zusätzlich warten weitere Fördermöglichkeiten, etwa für Jungunternehmer:innen oder bei nachhaltigen Investitionen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Betriebsübergabe finanziell optimal begleiten lassen!
Für wen ist die Förderung?
Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im ländlichen Raum (Gemeinden/Städte unter 30.000 Einwohner:innen) können für die Erstellung eines individuellen Businessplans anlässlich der Übergabe des Betriebes eine Pauschalförderung von 8.000 Euro erhalten.
Fördervoraussetzungen
Der Businessplan muss von einem gewerblichen Beratungsunternehmen erstellt werden und festgelegte Mindestinhalte umfassen. Weiters muss der Businessplan innerhalb von 12 Monaten ab Genehmigung des Förderantrages erstellt und als Auszahlungsnachweis eingebracht werden.
Antragstellung
Anträge können über die digitale Förderungsplattform (DFP) der AMA eingereicht werden.
Weitere Fördermöglichkeiten für erfolgreiche Betriebsübergaben
Auch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) bietet für Neugründungen und Betriebsübergaben für Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Zuschüsse und Haftungen:
- Jungunternehmer-Förderung: Bei einer Gründung oder Betriebsübernahme gibt es bis zu 7,5 % Zuschuss vom Bund – maximal 37.500 Euro.
- Mit der zusätzlichen Förderung aus dem jeweiligen Bundesland sind bis zu 15 % bzw. 75.000 Euro möglich.
- Nachhaltigkeitsbonus: Wer mindestens 20% der förderbaren Gesamtinvestitionskosten bei einer Betriebsübernahme in die Bereiche Ökologie, Mitarbeiter & Regionen und Digitalisierung & Wirtschaft investiert, kann zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 3,5 % bzw. 175.000 Euro erhalten (ausschließlich in Kombination mit einem OeHT-Investitionskredit beantragbar).
- Sicherstellung über max. 80 % des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals für aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen.