Friedrich Wilhelm Raiffeisen: "Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele."

Philosophie von Raiffeisen

Die Kraft, die uns verbindet, ist das WIR aus dem sie entsteht. Denn nur im Zusammenhalt, dem genossenschaftlichen Füreinander, entsteht die Stärke, die alles möglich macht. Genauso wie unser Gründer Friedrich Wilhelm Raiffeisen im Jahre 1862, wissen wir heute:  Die Zukunft braucht ein starkes WIR! – mehr denn je.

Die Zukunft braucht ein starkes WIR! – mehr denn je.

Zwei Freunde schauen lachend auf ein Smartphone.

WIR wie: füreinander da sein.

Zusammenhalt ist das Wort der Stunde. Der Tage. Der Jahre. Eigentlich der Zukunft. Fördern wir uns deshalb gegenseitig. Helfen wir uns selbst zu helfen. Egal ob bei finanziellen Themen oder im Alltag, im persönlichen Gespräch oder über digitale Kanäle.

Unterstützen wir uns, wo wir können. Nehmen wir Hilfe an, wo wir sie brauchen.

Großvater liest Enkelkindern ein Buch vor.

WIR wie: gemeinsam stark sein.

Das Schöne am WIR: Es schafft sofort einen Mehrwert. Gedanken, Perspektiven und Erfahrungen werden zu einer neuen Kraft gebündelt. Somit werden aus Erfahrungen Vorschläge und aus Gedanken Visionen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen.

Denn das WIR sucht Lösungen für Kund:innen, Nicht-Kund:innen für unsere Lösungen. Verlässlich. Langfristig. Und nachhaltig.

Ein Mann und eine Frau arbeitet lachend an einem gemeinsamen Projekt.

WIR wie: miteinander gestalten.

Wir wollen nicht nur Träume und Vorhaben von einzelnen ermöglichen, sondern Ziele verfolgen, die wir alle haben. Das WIR kümmert sich um das Gemeinwohl am Land, in der Stadt, in der Region.

Dort, wo alle leben. Für das, was uns verbindet. Für den Ort, der uns alle stark macht. 

Genossenschaft - Sharing Economy seit über 200 Jahren

Häufige Fragen zur Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen (oder anderen Organisationen), die sich freiwillig zusammenschließen, um ihre wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern, anstatt den Gewinn zu maximieren.

Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer Genossenschaft. Die ersten Genossenschaften sind im 19. Jhdt. aus der Not heraus entstanden. Trotz ihrer langen Tradition hat die Rechtsform der Genossenschaft aber nichts an Aktualität und Attraktivität eingebüßt. Ganz im Gegenteil - in Österreich gibt es rund 1.600 Genossenschaften. Die österreichischen Genossenschaften haben rund 3 Millionen Mitglieder. Das bedeutet, dass fast jeder dritte Österreicher Mitglied in einer Genossenschaft ist.

Eine Genossenschaft ist eine eigene Rechtsform:

§ 1 Genossenschaftsgesetz: Genossenschaften sind...

...Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederanzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen...

  • Förderauftrag
    Genossenschaften bezwecken zu allererst die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Innerhalb einer Genossenschaft erfüllen die Mitglieder zwei Funktionen: Sie sind einerseits die Eigentümer und Kapitalgeber, andererseits aber als Kunden oder Lieferanten auch Geschäftspartner ihrer Genossenschaft. In der Geschäftsbeziehung zu ihren Mitgliedern stellt die Genossenschaft nicht die Maximierung ihres eigenen Profits in den Vordergrund, sondern den Nutzen der Mitglieder. Das Ziel der Genossenschaft besteht also darin, den Geschäftsbetrieb wirtschaftlich so erfolgreich zu führen, dass dadurch die Mitglieder optimal gefördert werden.
  • Offene Mitgliederanzahl
    Eine Genossenschaft ist grundsätzlich immer offen für die Aufnahme von Personen, die Interesse an der Mitwirkung in der Genossenschaft bzw. den genossenschaftlichen Förderleistungen haben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Umgekehrt kann man aus der Genossenschaft auch sehr einfach wieder ausscheiden.
  • Ideale Rechtsform
    Die Genossenschaft ist die ideale Rechtsform für Kooperationenen aller Art von Unternehmen oder Privatpersonen, die miteinander als Partner ein gemeinsames Ziel verfolgen und etwa Kostenvorteile durch die Kooperation generieren wollen.
  • Sicherheit
    Genossenschaften werden seltener insolvent als Unternehmen anderer Rechtsformen. Dies liegt sowohl an der hohen Identifikation der Mitglieder mit ihrer Genossenschaft, als auch an der Betreuung und Prüfung durch den jeweiligen Revisionsverband, welcher den Genossenschaften als ständiger Begleiter zur Seite steht.

Die Genossenschaftsbewegung nach dem System Raiffeisen hat ihre Wurzel im Gedanken der christlichen Solidarität. Gemäß dem Motto: "Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele" ist das Ziel die gemeinschafliche Selbsthilfe.

Oberstes Prinzip der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Diese fördernde Zusammenarbeit basiert auf den Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.

  • Selbsthilfe
    Man wartet nicht darauf, dass jemand anderer die Probleme für einen löst, sondern dass man diese selbst in Angriff nimmt. Die Genossenschaft ermöglicht dies durch die Bündelung der Kräfte vieler zu einer Kraft des Miteinander. Sie bildet den rechtlichen Rahmen, um konkrete Vorhaben in wirtschaftlicher Form umzusetzen und die gemeinsame Erreichung von Zielen zu unterstützen.
  • Selbstbestimmung
    Die Genossenschaft ist eine demokratisch organisierte privatwirtschaftliche Unternehmensform, bei der alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben. Die Mitglieder sind mit ihren Geschäftsanteilen Teilhaber am genossenschaftlichen Unternehmen und damit Träger der Genossenschaft. Sie verwalten und kontrollieren das genossenschaftliche Geschehen unmittelbar in der Generalversammlung und mittelbar durch die aus ihren Reihen gewählten Organe.
  • Selbstverantwortung
    Genossenschaften entscheiden selbstständig und werden von niemanden fremdbestimmt. Damit übernehmen sie Verantwortung für ihr Handeln.
  • Verbesserung der Verhandlungsposition: Die Gründung einer Genossenschaft führt allgemein zu einer Verbesserung der Verhandlungsstärke. 
  • Gemeinsame Anschaffungen von Anlagen: In einer Genossenschaft können Anlagen und Vermögensgegenstände zur gemeinsamen Nutzung angeschafft werden, die für ein einzelnes Unternehmen nicht leistbar wären.
  • Informationsaustausch: Wichtige Informationen können zwischen Mitgliedern der Genossenschaften geteilt werden, wodurch Risiken und Chancen schneller erkannt werden.
  • Risikoausgleich: Durch die besseren Möglichkeiten zum Ausgleich von Nachfrageschwankungen und Risiken können wirtschaftlich schlechtere Zeiten besser überwunden werden.
  • Höhere Kapazitäten: Durch die Bündelung der Kräfte können in der Genossenschaft größere Aufträge übernommen und umfassendere Marktsegmente bearbeitet werden.

 

Um Miteigentümer:in zu werden, müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden. Dies erfolgt in der Regel durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Der Prozess ist unkompliziert und oft mit einer einmaligen Zahlung verbunden. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrem Berater / Ihrer Beraterin.

Als Miteigentümer:in haben Sie das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und dort Ihr Stimmrecht auszuüben. Außerdem haben Sie Zugang zu speziellen Angeboten und Dienstleistungen. Zu Ihren Pflichten gehört die Einhaltung der Satzung der Genossenschaft und die einmalige Zeichnung der Anteile.

Die Investition in die Genossenschaft wird in Form von Genossenschaftsanteilen getätigt. Diese Anteile sind in der Regel unverzinst. Bei einem Austritt aus der Genossenschaft erhalten Sie Ihren Anteil zurück.