Hier können Sie sich über juristische Grundlagen wie Bauordnung und Baubewilligung informieren und erhalten unter anderem eine Antwort auf die Frage, was Wohnungseigentum eigentlich ist.
Rechtsfragen bei Immobilien – Raiffeisen berät Sie
Rechtsfragen sind gerade im Immobilienbereich von großer Bedeutung. Denn immerhin geht es um die Regelung dessen, wofür man üblicherweise das meiste Geld im Leben ausgibt. Wir haben einen Überblick über rechtliche Regelungen für die Bereiche Hausbau/Wohnungskauf, Eigentum und Vermieten zusammengestellt.
INFORMATIONEN ZUM GRUNDBUCH
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten geführt wird. Darin eingetragen sind alle österreichischen Grundstücke. Zweck des Grundbuchs ist es, dass die Grundstücksverhältnisse ersichtlich sind und die Grundstücksgrenzen nachgewiesen werden können.
Im Grundbuch ersichtlich sind
- Eigentum
- Wohnungseigentum (wer ist der Besitzer der Immobilie)
- Pfandrechte (wenn der Käufer einer Immobilie ein Darlehen bzw. Hypothek zur Finanzierung des Kaufs aufgenommen hat),
- Baurechte (wer darf auf dem Grundstück bauen?)
- Dienstbarkeiten bzw. Reallasten (Dienstbarkeiten können etwa das Recht sein, ein fremdes Grundstück zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder eine Wasserleitung über das Grundstück zu führen).
Recht und Ordnung beim Hausbau
Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage, welche rechtlichen Schritte Sie setzen müssen, um etwa ein Gartenhaus oder eine Garage zu errichten, ist nicht möglich. Denn Bauvorschriften sind in Österreich Ländersache und daher gibt es neun verschiedene Bauordnungen.
Grundlegendes zum Wohnungseigentum
Der Eigentumsbegriff bei Wohnungen entspricht nicht unbedingt dem, was sich viele landläufig unter Eigentum vorstellen. Wohnungseigentum ist das Recht, eine bestimmte Wohnung (oder etwa einen Kfz-Abstellplatz) ausschließlich zu nutzen und darüber alleine verfügen zu können. Zur sogenannten Begründung von Wohnungseigentum sind mehrere Schritte erforderlich, unter anderem die Nutzwertberechnung (Parifizierung). Da Kauf bzw. Verkauf einer Wohnung ohnehin von einem:einer Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin abgewickelt werden, erhalten Sie dort auch die umfassenden Auskünfte dazu. Das Wohnungseigentum wird im Grundbuch eingetragen.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, dann kaufen Sie rein rechtlich nicht direkt eine Wohnung, sondern einen Anteil an dem Haus, in dem sich diese Wohnung befindet. Mit dem Besitz dieses Anteils ist wiederum das ausschließliche Nutzungsrecht für "Ihre" Wohnung verbunden. Welcher Hausanteil auf welche Wohnung entfällt, wird durch das Nutzwertgutachten festgestellt, das Sie im Grundbuch einsehen können. Analoges gilt, wenn Sie ein Viertel- oder ein Reihenhaus kaufen.