Gewinnfreibetrag für Unternehmer
Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag

Die attraktive Möglichkeit für Unternehmer:innen Geld zu sparen und in Ihre Zukunft zu investieren.

Sinnvoll vorsorgen und Steuervorteil bis zum Jahresende sichern.

Wer die Details kennt, kann gutes Geld für sein Unternehmen sparen.

Seit 2021 können kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des KMU Förderungsgesetzes bis zu 13 % des steuerpflichtigen Gewinnes (max. 46.400,- EUR) einkommenssteuerfrei vereinnahmen.

Wer kann den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?

Der Gewinnfreibetrag kann von allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, in Anspruch genommen werden, wie bespielsweise:

  • Alle Unternehmer mit Einkünften aus einem Gewerbebetrieb
  • Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker oder Zivilingenieure
  • Aufsichtsräte, Stiftungs- und Vereinsvorstände, Sportler
  • Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (> 25 % Anteil)
  • Land- und Fortswirte
  • Nicht aus Vermietung und Verpachtung

Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierungermittelt werden.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Gewinne aus betrieblichen Einkunftsarten natürlicher Personen.
  • Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung.
  • Behaltedauer der Investition von mindestens 4 Jahren im Betriebsvermögen.
  • Ausweis der Investitionen in einem (gesonderten) Verzeichnis.

 

Der Investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist gestaffelt: Der Gewinnfreibetrag beträgt maximal 15 % bzw. 13 % des Jahresgewinns (gültig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. 2023 beginnen).

Es gibt eine Unterscheidung:
  • Grundfreibetrag für die ersten 33.000 Euro Gewinn
    (15 %, max. 4.950 Euro)
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag mit prozentueller Staffelung:
  • Für die ersten 145.000 Euro über den Grundfreibetrag hinaus gehenden Gewinn: 13 %
  • Für die nächsten 175.000 Euro Gewinn: 7 %
  • Für die nächsten 230.000 Euro Gewinn: 4,5 %
  • Für den über 583.000 Euro hinaus gehenden Gewinn: 0 %

IHR BUSINESS ZÄHLT.

Gute Entscheidungen beginnen mit guten Gesprächen.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bietet die Möglichkeit, Steuervorteile mit einer passenden Veranlagung zu verbinden.
Entscheidend ist dabei die Auswahl: Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Planungsperspektive? Wir begleiten Sie gerne.

schwarze Tasse mit der Aufschrift: "Ihr Business zählt"

Wie wird der GfB berechnet?

Automatisch wird bis 2021 ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.900 Euro (13 % von 30.000 Euro) angerechnet.

Mit 1. Jänner 2022 wird dieser Grundfreibetrag im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 von 13 % auf 15 % angehoben.

Künftig wird also automatisch ein Betrag von 4.950 Euro für 33.000 Euro Gewinn pro Jahr angerechnet, ohne dass es einer besonderen Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung bedarf.

WAS WIRD BEGÜNSTIGT?

Der darüber liegende Gewinn kann wie bisher auch durch die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter durch den Kauf von

  • abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und
  • Wertpapieren iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG

gemindert werden.
 

Wann müssen die Wertpapiere gekauft werden?

In dem Jahr, in dem der Gewinn anfällt. 

 

Ausnutzung des Steuervorteiles

Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Die Ausnutzung des Steuervorteiles ist abhängig von Ihrem Gewinn.
Je nach Höhe beträgt er von 4,5 % bis 15 %.

Der Gewinnfreibetrag wird wie folgt gestaffelt:

  • 15 %              für Gewinne bis 33.000 Euro (Grundfreibetrag)
  • 13 %              > 33.000 Euro bis 178.000 Euro
  • 7 %                > 178.000 Euro bis 353.000 Euro
  • 4,5 %             > 353.000 Euro bis 583.000 Euro

Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 46.400 Euro. 

WIR UNTERSTÜTZEN SIE!

Die Raiffeisen Berater:innen informieren Sie umfassend, welche Wertpapiere und Veranlagungsalternativen geeignet sind, Gewinn zu veranlagen und dabei Steuern zu sparen. Raiffeisen bietet dabei attraktive Möglichkeiten und klärt Sie über die mit Wertpapierveranlagungen verbundenen Risiken auf. Vereinbaren Sie jetzt noch einen Beratungstermin und informieren Sie sich im Detail bei unseren Spezialisten.

BEISPIEL

 

Grundfreibetrag (15% von 33.000)                                        4.950
investitionsbedingter Freibetrag
(13% von 20.000 gedeckelt mit Investition)                         2.000
Gewinnfreibetrag insgesamt                                                  6.950
(maximaler Gewinnfreibetrag  4.950 + 2.600 = 7.550)  
zu versteuernder Gewinn (53.000 – 6.950)                        46.050

Der Gewinnfreibetrag beträgt 6.950 EUR und setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem durch Investitionen (2.000 EUR) gedeckten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag hätte 2.600 EUR betragen (13% von 20.000 EUR). Der steuerpflichtige Gewinn vermindert sich daher im Jahr 2025 um 6.950 EUR.

IHR VORTEIL

Ihre Steuerbelastung reduziert sich um 6.440 Euro

TIPP:
 Monatliches Fondssparen in §14-fähige Wertpapierfonds schont Ihre Liquidität, da nicht auf einmal zu Jahresende investiert werden muss.

Zur Berechnung der Ansparhöhe kann ein durchschnittlicher Jahresgewinn herangezogen werden und bei einem höheren Gewinn kann flexibel zum Jahresende der noch mögliche Betrag veranlagt werden.

Um für Sie das richtige GfB-fähige Wertpapier zu finden steht Ihnen Ihr persönlicher Raiffeisenberater gerne für einen Beratungstermin zur Verfügung.

ZU BEACHTEN

Marktbedingte Kursschwankungen - nach oben , aber auch nach unten bis hin zu Kapitalverlusten - gehören bei Veranlagungen am Kapitalmarkt dazu. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung gesetzlichen Änderungen unterliegen kann.

Unverbindliche Werbung der Raiffeisen Landesbank Kärnten. Sie stellt weder ein Angebot oder eine Einladung zur Angebotsstellung, noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar und kann die persönliche Beratung und Risikoaufklärung im Rahmen eines individuellen und auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmten Beratungsgesprächs nicht ersetzen.