Orderrichtlinien

Wichtige Hinweise für die erfolgreiche Auftragserfassung von Wertpapieraufträgen über Mein ELBA.

Sie können folgenden Limit auswählen:

  • Bestens -  Der Auftrag wird zum nächst möglichen Kurs durchgeführt. Gerade in Zeiten von enormen Kursschwankungen kann dies zu deutlichen Unterschieden zwischen dem Preis des Wertpapieres bei der Erteilung des Auftrages und dem tatsächlichen Ausführungspreis an der Börse führen. Es kann dadurch auch zu Kontoüberziehungen kommen
  • Betraglimit - Der Auftrag wird nur bis zu (Kauf) oder ab (Verkauf) einem bestimmten Kurs, den Sie in dem dafür vorgesehenen Feld (Limithöhe) eingeben, durchgeführt

Hinweis bei Abweichungen der Limiteingabe: Nach der Erfassung eines Limitauftrages wird geprüft, inwieweit das Limit bzw. Marke vom letzt verfügbaren Kurs abweicht. Erreicht die Abweichung der eingegebenen Limithöhe bzw. Marke nach oben oder nach unten 20 %, dann wird ein Hinweis ausgegeben.

 

Sie haben mit diesem Limitzusatz die Möglichkeit, eine so genannte Stopmarke einzugeben. Das bedeutet: Erreicht Ihr Wertpapier eine bestimmte, von Ihnen gesetzte Stopmarke, wird der Auftrag (je nach gewählter Limitart bestens oder limitiert) ausgeführt. Ein Stop Order ist sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf möglich.

Damit ein Stop Order (Stop market und Stop limit) gültig ist, muss bei einem Verkaufsauftrag die Stopmarke unter dem aktuellen Kurs, bei einem Kaufauftrag über dem aktuellen Kurs liegen. Damit ist gewährleistet, dass ein Stoporder erst bei Erreichen der eingegebenen "Stopmarke" aktiv wird.

1) Beispiel Stop Market: 
Verkauf:
Ihre Aktie notiert aktuell bei 110 EUR. Sie wollen unter keinen Umständen, dass Sie die Aktie noch besitzen, wenn der Kurs unter 100 EUR fällt. So entscheiden Sie sich dafür, einen Stop Market zu geben. In das Feld "Stopmarke" geben Sie 100 EUR ein. Fällt nun der Kurs von aktuell 110 EUR auf 100 EUR, wird die Order aktiv und Ihre Aktie bestens (d. h. zum nächsten Kurs) verkauft - 

2) Beispiel Stop Limit
Verkauf:
Ihre Aktie notiert aktuell bei 110 EUR. Sie wollen unter keinen Umständen, dass Sie die Aktie noch besitzen, wenn der Kurs unter 100 EUR fällt, die Aktie soll aber nicht zu einem beliebigen Kurs verkauft werden. Sie wollen mindesten 95 EUR erhalten. So entscheiden Sie sich dafür, einen Stop Limit zu geben. In das Feld "Limithöhe" geben Sie 95 EUR ein und in das Feld "Stopmarke" geben Sie 100 EUR ein. Fällt nun der Kurs von aktuell 110 EUR auf 100 EUR, wird Ihre Aktie zu mindestens 95 EUR verkauft (natürlich nur, wenn sich ein Käufer zu diesem Kurs findet). - Sie haben einen "Stop Limit"-Verkaufsauftrag gegeben.

Kauf:
Sie verfolgen eine Aktie, die aktuell bei 160 EUR steht, schon seit längerem. Sie wollen nun diese Aktie, sollte sie auf 170 EUR steigen, bis zum Kurs von 171 EUR kaufen. In das Feld "Limithöhe" geben Sie 171 EUR ein und in das Feld "Stopmarke" geben Sie 170 EUR ein. Steigt nun der Kurs von aktuell 160 EUR auf 170 EUR, wird die Aktie zu maximal 171 EUR gekauft. - Sie haben einen "Stop Limit"-Kaufauftrag gegeben.

  • Hinweis: Die jeweiligen Limitzusätze, die gegeben werden können, variieren von Börse zu Börse. Sollten Sie einen Limitzusatz auswählen, der an der von Ihnen gewählten Börse nicht akzeptiert wird, wird Ihr Auftrag storniert.

Um Fehler zu vermeiden, bitten wir Sie bei Unklarheiten auf alle Fälle mit Ihrem Betreuer in der Raiffeisenbank Rücksprache zu halten.

 

Durch die Einführung von MiFID II mit 3.1.2018 werden unter anderem neue Anforderungen an die Vor- und Nachhandelstransparenz für Wertpapier-transaktionen gestellt. Dies hat zur Folge, dass sämtliche europäischen Börsen neue, einheitliche Limitschritte (Tick Sizes) im Börsenhandel eingeführt haben.

 

Tick Size Aktienhandel EU Aktien (inkl. Schweiz)

Jede EU-Aktie (inkl. Schweiz) wurde in ein Liquiditätsband von 1 - 6 eingeteilt. Diese Einstufung wurde je Aktie gemacht und ist somit an jeder europäischen Börse gleich. Eine Aktualisierung findet jährlich statt. 1 steht für nahezu illiquide Aktien, 6 für sehr liquide Aktien. Je nach Liquiditätsband sind unterschiedliche Limitschritte möglicn.

Beispiele:

 

  • Aktie A, Liquiditätsb. 3
    aktueller Kurs 51 EUR

Bei Limits im Bereich von 20 bis 50 sind zwei Nachkommastellen möglich wobei die zweite Nachkommastelle in 0,05er Schritten gesetzt werden muss. Bsp: 49,95; 49,90; 49,85…
Bei Limits im Bereich von 50 bis 100 ist eine Nachkommastelle möglich wobei diese in 0,1er Schritten gesetzt werden muss. Bsp: 51,0; 51,1; 51,2…

 

  • Aktie B, Liquiditätsb. 6
    aktueller Kurs 167 EUR

Bei Limits im Bereich von 100 bis 200 sind zwei Nachkommastellen möglich wobei die zweite Nachkommastelle in 0,02er Schritten gesetzt werden muss. Bsp: 167,00; 167,02; 167,04…

 

Betrifft zB US- und CA-Aktien, die an einer europäischen Börse gehandelt werden.

0,001er Limit-Schritte von 0 bis inkl. 1 EUR

0,01er Limit-Schritte über 1 EUR Bsp.: 0,998; 0,999; 1,01; 1,02

Limitschritte in 0,01 Prozentpunkten

Bsp.: 100,09; 100,10; 100,11;...

0,001er Limit-Schritte von 0 bis inkl. 1 EUR
0,01er Limit-Schritte über 1 EUR

Bsp.: 0,998; 0,999; 1,01; 1,02

Die Einstufung der Aktien an der Wr. Börse können unter dem Link abgefragt werden.

Liquiditätsbänder

Besonderheit bei Aufträgen für Optionsscheine, Zertifikate und Aktien die aktuell unter EUR 1,-- notieren:  

Aufträge für Optionsscheine Zertifikate und Aktien, die aktuell unter EUR 1,-- notieren, können nicht mit Limitart Bestens geordert werden, sondern ausschließlich mit Betragslimit. Der Limitzusatz Stop Market kann weiterhin verwendet werden..


Die Gültigkeit von Börsenaufträgen kann bei den Börsen in Österreich und Deutschland bis maximal 360 Tage und bei den restlichen Börsen bis maximal 90 Tage in die Zukunft gewählt werden (Samstag, Sonntag und ausgewählte österreichische Bankfeiertage werden nicht angezeigt). Zusätzlich können die Aufträge in der Schnellauswahl tagesgültig, wochengültig, Monatsultimo (Monatsletzter), ultimo Folgemonat, 90 oder 360 Tage gegeben werden bzw. über eine Kalenderfunktion gesucht werden.

Bitte beachten Sie Folgendes:

 

  • Wertpapieraufträge können mit der Gültigkeit über das Jahr hinaus erfasst werden
  • Anleiheafträge, die nach ca. 17:00 Uhr erfasst wurden, werden erst am nächsten Bankarbeitstag weitergeleitet. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Auftragsgültigkeit


Es werden bei einem Kaufauftrag nur jene Handelsplätze angezeigt, an denen das gewählte Wertpapier notiert und die für Raiffeisen ELBA-internet Wertpapiere freigeschalten sind. Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen wird die Börse anhand des liquidesten Handelsplatzes vorbelegt (Text: Vorgeschlagener Handelsplatz lt. Durchführungspolitik). Eine Änderung ist jederzeit möglich.

Bei einem Verkaufsauftrag können Sie aus allen Handelsplätzen, an denen das Wertpapier notiert und die in demselben Land wie die Kaufbörse liegen auswählen. Ein Börsenplatzwechsel innerhalb des Kauflandes ist somit möglich (z.B. Kauf in München und Verkauf in Stuttgart möglich, Kauf in Wien und Verkauf in Frankfurt nicht möglich). Ein Börsenplatzwechsel außerhalb des Kauflandes ist für den Kunden mit Kosten verbunden

 

Folgende Börsenplätze sind über Raiffeisen ELBA-internet verfügbar:

 

Börsenkürzel Bezeichnung
ARCX  NYSE ARCA
XATH Athens Exchange
XHEL OMX Nodic Exchange Stockholm
XMCE Madrid Stock Exchange
1OTC Nasdaq other OTC
RZTI Raiffeisen Intern
XAMS Amsterdam
XASE NYSE Alternext
XASX Sydney
XBER Berlin
XBRU Brüssel
XCSE Nasdaq Copenhagen
XDUB Euronext Dublin
XDUS Düsseldorf
XETR Xetra Frankurt
XFRA Frankfurt
XHAM Hamburg
XLIS Lissabon
XLON London
XMIL Mailand
XMUN München
XNMS Nasdaq
XNYS New York
XOSL Oslo
XOTC Nasdaq OTC
XPAR Paris
XQMH SWX Quotematch
XSTO Stockholm
XSTU Stuttgart
XSWX SIX Swiss Exchange
XTKS Tokio
XTSX Toronto
XVIE Wien
   

Hinweis

 

  • Kauf- und Verkaufsorders an US-Börsen mit einem Kurs unter USD 1,--, sowie an europäischen Börsen unter EUR 1,-- (Pennystocks) können nicht entgegengenommen werden. Definition: Pennystocks ist im Aktienhandel und in der Börsensprache der Anglizismus für Aktien, deren Börsenkurs in der Inlandswährung unterhalb der Geldeinheit „Eins“ liegt.
  • Auftrage an den US-Börsen sind nur mit US-ISIN möglich
  • Beim Anleihenhandel an der Börse Wien lassen wir aus Liquiditätsgründen und zum Schutz des Kunden keine Bestens-Orders mehr zu. Aufträge müssen zwingend mit einem Betragslimit (Limitart „Betrag“) versehen werden.
  • Käufe für Luxemburg werden nicht mehr zugelassen. Verkäufe werden weiterhin möglich sein und es wird versucht diese auch entsprechend auszuführen.
  • Aufträge für Anleihen sind an folgenden Börsen nicht möglich: London, Schweizer Börse Blue Chips, Brüssel, Athen, Barcelona, Kopenhagen, Dublin, Helsinki, Lissabon, Madrid, Spanische Börse, Stockholm, Bratislava, Budapest, Prag, Warschau, Tokio, Singapur, Sydney, Hongkong, Kanada. Beim Versuch eine Anleihe über einen dieser angeführten Börseplätze zu handeln, wird eine entsprechende Hinweismeldung ("Börse nicht möglich. Bitte anderen Handelsplatz auswählen.") ausgegeben.
  • Titel mit FO.... (Färöer-Inseln) können nicht gehandelt werden.

Sonderfälle Ausführungsländer und –plätze

Frankreich

Frankreich verrechnet eine Finanztransaktionssteuer - das entsprechende Gesetz dazu wurde im März 2012 verabschiedet. Es handelt sich dabei nicht um die Steuer auf Finanztransaktionen, die seit geraumer Zeit auf europäischer Ebene diskutiert wird, sondern um eine nationale französische Steuer.

Eingehoben wird eine Steuer in Höhe von 0,2 % des Kaufpreises bei Käufen von französischen Aktien (und damit in Zusammenhang stehenden sogenannten ADRs und GDRs), die eine Marktkapitalisierung von über 1 Milliarde Euro aufweisen. Diese Steuer ist am Abrechnungsbeleg unter der Position Finanztransaktionssteuer ausgewiesen. 

Aus abwicklungstechnischen Gründen können Kaufaufträge für französischer Aktien ab sofort ausschließlich über die Börse Paris (= vorgeschlagener Handelsplatz lt. Durchführungspolitik) getätigt werden.

Italien

Italien hebt seit 1. März 2013 eine Finanztransaktionssteuer ein. Die Höhe dieser Steuer ist derzeit 0,12 % vom Kurswert und gilt für alle italienischen Aktien. Diese Steuer ist am Abrechnungsbeleg unter der Position Finanztransaktionssteuer ausgewiesen.

Aus abwicklungstechnischen Gründen können Kaufaufträge für italienische Aktien ab sofort ausschließlich über die Börse Mailand (= vorgeschlagener Handelsplatz lt. Durchführungspolitik) getätigt werden.

Griechenland

Die Einführung einer 15%igen Spekulationssteuer auf Kursgewinne auf griechische Wertpapiere wurde vom griechischen Parlament mit 1. Jänner 2014 beschlossen. Österreichische Anleger sind von dieser Steuer aufgrund des aktuellen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) derzeit befreit. Für ausländische Anleger kann die Auswirkung dieser neuen Steuer (Abzug, Abwicklung,..) aktuell nicht abgeschätzt werden.

Großbritannien

Die Stempel-Steuer in Großbritannien bezieht sich derzeit ausschließlich auf den Kauf von britischen und irischen Aktien an den britischen Börsen. An Börsen außerhalb Großbritanniens wird diese Steuer momentan nicht verrechnet. Bei britischen Aktien beträgt die Steuer 0,50 % vom Kurswert, bei Irischen 1 % des Kurswertes.

Norwegen

Entsprechend den Regelungen des norwegischen Rechts, ist es notwendig, die Identität des endbegünstigten Wertpapierinhabers gegenüber der norwegischen Aufsichtsbehörde Kredittilsynet bekannt zu geben. Der Offenlegung stimmt der Kunde im Depotvertrag zu und somit können Wertpapiere mit einer norwegischen ISIN gekauft und verkauft werden.

Spanien

Spanien verrechnet ab 16. Jänner 2021 eine Finanztransaktionssteuer. Es handelt sich hierbei um eine nationale spanische Steuer (keine EU-Gesetzgebung). Die Transaktionssteuer in Spanien bezieht sich auf den Kauf von ausgewählten Aktien von Unternehmen, die ihren Sitz in Spanien haben. Die Höhe ist aktuell 0,20 % vom Kaufpreis. Um Haftungsausschlüsse im Vorfeld zu vermeiden, werden ab sofort alle Aufträge spanischer Aktien ausschließlich über die Börse Madrid oder anderer entsprechender Handelspartner geleite, die den Abzug dieser Steuer an der Quelle für uns berechnen. Am Beleg wird die Steuer unter Finanztransaktionssteuer ausgewiesen.

USA

Wird im Zug eines Wertpapierauftrags ein amerikanischer Handelsplatz (zB NYSE, NASDAQ) ausgewählt, so kann eine Durchführung an diesem gewählten Handelsplatz nicht garantiert werden. Grund ist eine US-amerikanische Vorschrift namens "Order Protection Rule", welche jeden US-Broker vor-schreibt, den Auftrag an jenem amerikanischen Handelsplatz mit dem besten Preis durchzuführen. Somit ist es dem US-Broker nicht erlaubt, jeden Auftrag an dem vom Kunden explizit gewünschten Handelsplatz auszuführen und ändert den Handelsplatz automatisch. Beispiel: Kauf Microsoft an der Börse NASDAQ, Abrechnung über die Börse NYSE.

Das US-Finanzministerium (U.S. Department of the Treasury) hat mit den im September 2015 veröffentlichten Verordnungen (Treasury Regulations) zu Section 871 (m) des US-amerikanischen Steuer-gesetzbuches (Internal RevenueCode; IRC) eine US-Quellensteuerpflicht auf sogenannte Dividen-denersatzzahlungen („dividend equivalent payments“) aus sämtlichen derivativen Finanzinstrumenten eingeführt, deren Wertentwicklung in einem bestimmten Maße (Delta) an die Wertentwicklung von US-Aktien gekoppelt ist. Diese Quellensteuerpflicht wird ab dem 1. Januar 2017 gelten. Die neue Rege-lung bedeutet eine massive Erweiterung der US-Quellensteuerpflicht, die Emittenten als auch Invest-ment- und Depotbanken betreffen wird. Da konkrete Vorgaben zur Besteuerung der einzelnen Produk-te fehlen, ist die Auftragserfassung für Käufe betroffener Produkte vorübergehend gesperrt. Für Ver-käufe gelten diese Einschränkungen nicht. Fehlermeldung: „Seit dem 1. Jänner 2017 unterliegen be-stimmte Wertpapiere bzw. Derivate mit einem US-Basiswert der US-Quellensteuer gemäß Abschnitt 871 (m) des US Bundessteuergesetztes. Mangels konkreter Besteuerungsvorgaben sind Käufe bis auf weiteres nicht möglich.“

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es für die angeführten Länder notwendig, die Identität des end-begünstigten Wertpapierinhabers gegenüber der Aufsichtsbehörde bekannt zu geben. Hat der Kunde dieser Offenlegung zugestimmt, können Wertpapiere mit einer ausländischen ISIN gekauft und ver-kauft werden. Erfolgt keine Offenlegung, können alle Wertpapiere mit einer ausländischen ISIN der oben genannten Länder für Käufe und Verkäufe in Raiffeisen ELBA-internet bzw. Mein ELBA gesperrt sein. Es kann sein, dass zukünftig noch weitere Länder hinzukommen. Bitte wenden Sie sich im Be-darfsfall an Ihren Berater.

Der Kassatag ist der Erfüllungstag des Geschäfts.

Börse Regelung
Österreich Kassatag = Schlusstag + 2 Werktage
Deutschland Kassatag = Schlusstag + 2 Werktage
USA, Kanada  Kassatag = Schlusstag + 2 Werktage
Restliche Länder Kassatag = Schlusstaag + 2 bzw. 3 Werktage


Bei Verkaufsaufträgen wird nach Einlangen der Durchführungsbestätigung eine entsprechende Haben-Vormerkung erstellt. Diese Vormerkung bewirkt eine vorzeitige Erhöhung des verfügbaren Betrags am Verrechnungskonto. Da dieser Betrag allerdings valutarisch noch nicht gebucht ist, kann es (unter anderem bei Überweisungen innerhalb der Valutafrist) zu valutarischen Überziehungen und somit zur Verrechnung von Soll- und Überziehungszinsen kommen.
Bei Kaufaufträgen wird sofort nach Absenden des Auftrags anhand einer Soll-Vormerkung der verfügbare Betrag um den Auftragsgegenwert reduziert. Der Abrechnungsbetrag kann allerdings von der Soll-Vormerkung abweichen (Kurs erst nach Ausführung bekannt, Spesen abhängig von Ausführungskurs, ...).
Bei einem Storno wird der verfügbare Betrag erst nach Bestätigung des Storno-Auftrags durch die Börse wieder erhöht. Erfolgt das Storno außerhalb der Börseöffnungszeiten, wird der verfügbare Betrag erst zu Börseeröffnung erhöht.
Wird im Zuge einer Auftragsänderung das Limit nach oben geändert, wird auch die Soll-Vormerkung entsprechend angepasst. Bei Limitsenkung bleibt die Soll-Vormerkung unverändert.
Auch bei einer positiven Kontodeckungsprüfung kann aufgrund Kursveränderungen am Verrechnungskonto ein Soll-Stand (inkl. Soll- und Überziehungszinsen) entstehen.

Kauf/Verkauf

Bei Fremdwährungsgeschäften, hierbei handelt es sich um Wertpapier-Aufträge, die nicht in EURO abgerechnet werden kann KEINE Sofort-Abrechnung erfolgen, da der Devisenkurs, der bei der Abrechnung zur Geltung kommt, zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht. Es wird der von der Raiffeisenlandesbank Tirol AG fixierte Devisengeld- (bei einem Wertpapier-Kauf) bzw. -briefkurs (bei einem Wertpapier-Verkauf) des folgenden Tages herangezogen.

Verwendeter Devisenkurs: Zwei Werktage vor Valuta aber mindestens einen Werktag nach Schlusstag (= Tag der Auftragsdurchführung)

Die Abrechnung erfolgt an diesem Tag um ca. 16:00 Uhr - ab diesem Zeitpunkt kann die Abrechnung im Orderbuch abgerufen werden (zuvor ist das Belegsymbol nicht vorhanden). Diese Regelung ist notwendig, da vor Konvertierung die nötigen Barmittel beschafft werden müssen.

Die Haben-Vormerkung wird allerdings mit dem Devisenkurs des Tages der Auftragsdurchführung (=Schlusstag) generiert – dadurch kann es beim Abrechnungsbetrag und den vorgemerkten Haben-Beträgen (Differenz zwischen Kontostand und verfügbaren Betrag) zu Abweichungen kommen.

  • Die Wiener Börse hat im Jahr 2024 an folgenden österreichischen Feiertagen geöffnet: Christi Himmelfahrt (09.05.), Pfingstmontag (20.05.), Fronleichnam (30.05.), Maria Himmelfahrt (15.08.) und Allerheiligen (01.11.) und an diesen Tagen findet auch eine Auftragsweiterleitung statt.
  • An ausgewählten österreichischen Bankfeiertagen (Heilige 3 Könige, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Nationalfeiertag, Allerheiligen und Maria Empfängnis) werden Wertpapieraufträge nach Deutschland und in die USA bis 20:00 Uhr weitergeleitet.
  • An den restlichen Feiertagen findet bis auf Weiteres keine Auftragsweiterleitung statt. Diese Aufträge werden am nächsten Bankarbeitstag an die jeweiligen Börsen weitergeleitet.
  • Die deutschen Börsen sind zwar grundsätzlich bis 20:00 Uhr geöffnet, allerdings findet die Schlussauktion zwischen 19:30 und 20:00 statt. Der Zeitpunkt ist von Titel zu Titel verschieden. Aufträge die während oder nach dem Ende der Schlussauktion erteilt werden, können in der laufenden Handelssitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte ein tagesgültiger Auftrag während oder nach dem Ende der Schlussauktion erteilt werden, so wird dieser Auftrag nicht weitergeleitet - wir bitten um besondere Vorsicht bei Aufträgen nach 19:30 Uhr, da Sie keine Benachrichtigung darüber erhalten.
  • Wir bitten um besondere Vorsicht bei Aufträgen für Wertpapiere, bei denen es lediglich eine Auktion pro Tag gibt. Bei diesen Wertpapieren - die nicht im Fließhandel notieren - findet die Auktion meist mittags statt. Es erfolgt keine Ablehnung, wenn Sie einen tagesgültigen Auftrag für solch ein Wertpapier während oder nach der Auktion absenden - dieser Auftrag kann in der Folge allerdings nicht weitergeleitet werden. Sie erhalten darüber keine Benachrichtigung. Informationen zu den jeweiligen Auktionszeiten finden Sie in den jeweiligen Börsenusancen.
  •  An die Börsen Wien und Frankfurt/Xetra werden die Aufträge bis 17:36 Uhr weitergeleitet. Dadurch können auch während der Schlussauktionen noch tagesgültige Aufträge erteilt werden. Ist die Auktion bei Erteilung eines tagesgültigen Auftrags bereits vorbei, wird der Auftrag von der Börse abgelehnt und nicht durchgeführt. Wird der Auftrag mit einer längeren Gültigkeit versehen und bei der Schlussauktion nicht berücksichtigt, bleibt der Auftrag bis zum Ablauf der Gültigkeit im System bzw. wird am nächsten Tag berücksichtigt.
  • Bei den Zeitumstellungen (Sommer- und Winterzeit) kann es an den amerikanischen, kanadischen, asiatischen und australischen Börsen zu veränderten Öffnungszeiten kommen.
  • Aufgrund der Zeitverschiebung an den Börsen Japan (Tokio), Australien (Sydney), China (Hongkong) und Singapur (Singapur) ist die Erteilung von "tagesgültigen Aufträgen" generell nicht möglich. Die Handelszeiten in China (Hongkong) und Singapur (Singapur) überschneiden sich für einige Stunden, in diesem Zeitraum ist die Teilnahme an der aktuellen Börsesitzung möglich, Aufträge müssen jedoch mit Gültigkeit mindestens nächster Werktag erteilt werden.
  • Aufträge für Anleihen sind an folgenden Börsen nicht möglich: London, Brüssel, Barcelona, Kopenhagen, Dublin, Helsinki, Lissabon, Madrid, Spanische Börse, Stockholm, Bratislava, Budapest, Prag, Warschau, Tokio, Singapur, Sydney, Hongkong, Kanada. Beim Versuch eine Anleihe über einen dieser angeführten Börsenplätze zu handeln, wird eine entsprechende Hinweismeldung ("Börse nicht möglich. Bitte anderen Handelsplatz auswählen.") ausgegeben.

Kauf- und Verkaufsaufträge für Bezugsrechte sind über Mein-Elba und über die Bank möglich. (Fehlermeldung: "Kaufaufträge für Bezugsrechte nur über die Bank möglich!"). Verkaufsaufträge sind möglich (Hinweismeldung: "Bitte Weiterleitungszeiten für Bezugsrechte in den Orderrichtlinien beachten!").

Abwicklungsrichtlinien für den Handel mit Bezugsrechten:

Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, legt die Bank im Interesse der Kunden Aufträge zum An- bzw. Verkauf von Bezugsrechten zusammen. Eine Zusammenlegung erfolgt nur, wenn sich diese nicht nachteilig auf die beteigten Kunden auswirkt.

  • Bezugsrechtshandel mit AT- oder DE-ISINs: Diese Bezugsrechtsaufträge werden automatisch und unverzüglich an die Börse weitergeleitet (auch an österreichischen Bankfeiertagen). Die Erfassung eines Betragslimits ist möglich.
  • Bezugsrechtshandel ungleich AT-/DE-ISINs: Diese Bezugsrechtsaufträge werden zusammengefasst und einmal täglich an die jeweilige Börse weitergeleitet. Die Erfassung eines Betragslimit ist möglich.

 Nach der Weisungsfrist werden Bezugsrechtsverkäufe zu nicht ausgeübten Bezugsrechten am letzten Tag des Bezugsrechtshandels interessewahrend in der Mittagszeit zusammengefasst an die jeweiligen Börsen oder in Ausnahmefällen an die jeweiligen Lagerstellen weitergeleitet. Nach Ausführung erfolgt die Zuordnung automatisch über das System mit dem entsprechenden Kundenauftrag. Sofern es zu Teilausführungen kommt, findet eine prozentuelle Zuordnung statt.

Es gibt verschiedene Stadien, in denen sich der Auftrag befinden kann - diese können im Orderbuch anhand des Auftragsstatus abgelesen werden.

Handelsaufträge

Status Beschreibung
abgelaufen Die Gültigkeit ist abgelaufen
abgelehnt Auftrag wurde aufgrund fehlerhafter Eingabe gelöscht
bestätigt Auftrag ist  von der Börse bestätigt
durch Bank entgegengenommen Auftrag ist im System eingelangt, aber von der Börse noch nicht bestätigt
gelöscht Auftrag wurde von der Börse gelöscht
Status unbekannt Status kann nicht festgestellt werden
storniert Auftrag wurde storniert
teilausgeführt Auftrag teilweise ausgeführt
teilausgeführt und abgelaufen Auftrag teilweise ausgeführt. Gültigkeit offene Menge abgelaufen
teilausgeführt und abgelehnt Auftrag teilweise ausgeführt, offene Menge von der Börse abgelehnt
teilausgeführt und gelösch Auftrag teilweise ausgeführt, wurde von der Börse gelöscht
voll ausgeführt Auftrag wurde zur Gänze ausgeführt
vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich

Fondsaufträge

Status Beschreibung
an Fondsgesellschaft weitergeleitet Auftrag wurde an die Fondsgesellschaft weitergeleitet
durch Bank entgegengenommen Auftrag ist im System eingelangt aber, noch nicht bestätigt
voll ausgeführt Auftrag wurde zur Gänze ausgeführt

Stornoaufträge

Status Beschreibung
abgelehnt Auftrag wurde von der Börse abgelehnt
abgeleht, Auftrag teilausgeführt Auftrag wurde von der Börse abgelehnt und teilweise ausgeführt
abgelehnt, Auftrag voll ausgeführt Auftrag wurde von der Börse abgelehnt und zur Gänze ausgeführt
bestätigt Auftrag wurde von der Börse bestätigt
bestätigt, Auftrag teilausgeführt Auftrag wurde von der Börse bestätigt und teilweise ausgeführt
durch Bank entgegengenommen Auftrag ist im System eingelangt, wurde aber von der Börse noch nicht bestätigt
entgegengenommen, Auftrag teilausgeführt

teilausgeführt

Auftrag ist im System eingelangt wurde aber von der Börse noch nicht bestätigt und teilweise ausgeführt

vorbehaltlich bestätigt, Auftrag 

Bei bestimmte Börsen ist keine Bestätigung möglich und teilweise ausgeführt

vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmte Börsen ist keine Bestätigung möglich

Zeichnungsaufträge

Status Beschreibung
abgelaufen, keine Zuteilung Die Gültigkeit ist abgelaufen
durch Bank entgegengenommen Auftrag ist im System eingelangt, aber von der Börse noch nicht bestätigt
storniert Auftrag wurde storniert
teilzugeteilt Auftrag teilweise ausgeführt
voll zugeteilt Auftrag wurde zur Gänze ausgeführt

Bei einem Anleihenkauf über das Fixkursangebot erfolgt die Abrechnung zum Fixkurs, der im jeweiligen Angebot sichtbar ist und es fallen nur eigene Kaufspesen an. Aufträge können über die Kauf-Funktion direkt über Mein ELBA (mittels Eingabe der ISIN in der Auftragserfassungsmaske) erfasst werden. Sollte ein Fixkursangebot vorhanden sein, wird eine Börse namens "FIXKURSANGEBOT" angezeigt. Nach der Auswahl dieses Börseplatzes und Eingabe des gewünschten Nominales wird der Auftrag sofort ausgeführt und die Abrechnung kann sofort im Orderbuch abgerufen werden (außer Fremdwährungsanleihen). Das Angebot ist tagesgültig und gilt solange ein Volumen zur Verfügung steht. Bei Auswahl einer echten Börse (Berlin, Frankfurt, ...) wird der Auftrag an die Börse weitergeleitet.


Ein Stornoauftrag wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet. Aufgrund eines erteilten Stornoauftrages kann nicht auf eine tatsächliche Stornierung geschlossen werden. Es ist durchaus möglich, dass, da der ursprüngliche Auftrag bereits ausgeführt wurde, eine Stornierung nicht mehr möglich ist, obwohl im Orderbuch keine Durchführungsbestätigung angezeigt wird.

Folgende Stati geben Aufschluss über erfolgreiche Durchführung von Stornoaufträgen:

Storno entgegengenommen - Der Storno-Auftrag ist in unserem System angelangt; wurde aber von der Börse bzw. Geschäftspartner noch nicht bestätigt bzw. durchgeführt.

Storno bestätigt - Der Stornoauftrag wurde von der Börse bzw. Geschäftspartner bestätigt und durchgeführt.

Storno vorbehaltlich bestätigt - Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Storno vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Stornos nicht festgestellt werden. Also keine Änderung zur vergangenen Vorgehensweise.

Vorgehensweise bei Storno:

Um Schadens- und Reklamationsfälle optimal vorbeugen zu können, sind während des Status "Storno entgegengenommen" keine weiteren Aufträge zu diesem Auftrag möglich. Folgeaufträge sind somit erst dann möglich, wenn das Storno "bestätigt" bzw. "vorbehaltlich bestätigt" ist, da erst zu diesem Zeitpunkt der Disposaldo erhöht wird (z.B. bei stornierten Verkäufen) bzw. der Kontosaldo wieder freigegeben wird (z.B. bei stornierten Käufen).

Werden Auftragsstornos außerhalb der Börsenöffnungszeiten erfasst, sind Folgeaufträge (vor allem bei Storno von Verkaufsaufträgen) für die betroffenen Stücke erst am nächsten Werktag möglich, sobald diese von der Börse bestätigt wurden.


Ein Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet. Aufgrund eines erteilten Änderungsauftrages kann nicht auf eine tatsächliche Änderung geschlossen werden. Es ist durchaus möglich, dass, da der ursprüngliche Auftrag bereits ausgeführt wurde, eine Änderung nicht mehr möglich ist, obwohl im Orderbuch keine Durchführungsbestätigung angezeigt wird.

Folgende Stati geben Aufschluss über erfolgreiche Durchführung von Auftragsänderungen:

  • Auftrag entgegengenommen - Die Auftragsänderung ist in unserem System eingelangt, wurde aber von der Börse bzw. Geschäftspartner noch nicht bestätigt.
  • Auftrag bestätigt - Die Auftragsänderung ist an der Börse bzw. Geschäftspartner eingelangt und wurde von dieser/diesem bereits bestätigt.
  • Auftrag vorbehaltlich bestätigt - Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Auftrag vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Änderungsauftrags nicht festgestellt werden. Also keine Änderung zur vergangenen Vorgehensweise.
  • Auftrag ausgeführt - Der Änderungsauftrag wurde an der Börse durchgeführt; die Ausführungsdaten bzw. Abrechnung kann im Orderbuch abgerufen werden.

Folgende Auftragseigenschaften können geändert werden:

  • Limitart (nur Betrag zu Bestens)
  • Limithöhe
  • Stopmarke
  • Gültigkeit

Die Änderung der Stopmarke ist nur an der Börse Wien sowie den deutschen Börsenplätzen (ausgenommen Hamburg und Hannover) möglich. Sollte eine spezielle Änderung von Aufträgen an Börsen ohne Änderungsmöglichkeit gewünscht werden, muss weiterhin ein Storno- und Neuauftrag erfasst werden.

Vorgehensweise bei Änderung:

Um Schadens- und Reklamationsfälle optimal vorbeugen zu können, sind während des Status "Auftrag entgegengenommen" keine weiteren Aufträge zu diesem Auftrag möglich. Folgeaufträge zu den betroffenen Stücken sind somit erst dann möglich, wenn die Änderung "bestätigt" bzw. "vorbehaltlich bestätigt" ist, da erst zu diesem Zeitpunkt der Kontosaldo angepasst wird (nur wenn bei Kaufaufträgen das Limit erhöht wurde).

Kommt es im Beratungsgeschäft zu einer Limitänderung bei Kaufaufträgen wird bei Limiterhöhung die Vormerkbuchung entsprechend angepasst, bei Limitsenkung bleibt diese jedoch unverändert.

 

Aufträge für börsenotierte Fonds werden laufend weitergeleitet. Aufträge für nicht börsenotierte Fonds werden zwischen 08:00 und 17:00 Uhr laufend weitergeleitet. Raiffeisenfonds werden nur bis 13:00 Uhr weitergeleitet. Je nach Fonds werden von der Fondsgesellschaft täglich, wöchentlich oder monatlich Preise festgelegt und veröffentlicht. Aufträge, die bei uns eintreffen, werden je nach Annahmefrist mit dem nächsten oder übernächsten veröffentlichten Preis abgerechnet. Die Annahmefrist wird von der jeweiligen Fondsgesellschaft bestimmt. Die Mindestordergröße - sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Investmentfonds - beträgt 2.500 EUR (Ausnahme: Raiffeisenfonds – hier liegt die Mindestordergröße bei 1 Stück).

Bei Aufträgen für Fonds wird in den Auftragsmasken ein Link zu einem entsprechenden PDF "Wesentliche Anlegererinformationen" von TeleTrader eingebaut. Steht seitens TeleTrader / Software Systems kein KID zur Verfügung wird der entsprechende "Vereinfachter Verkaufsprospekt" angezeigt.

Schlusstagregelung bei RCM-Publikums-Fonds
Einzeltitelfonds: Schlusstag zum:
bis 13:00 Uhr nächsten Werktag
nach 13:00 Uhr nächsten Werktag + 1 Werktag
   
Dachfonds: Schlusstag zum:
bis 13:00 Uhr nächsten Werktag + 1 Werktag
nach 13:00 uhr nächsten Werktag + 2 Werktage

Valutaregelung bei RCM Fonds: T+1

Nicht börsenotierte Fonds:

  • Ausgabe und Rücknahme werden direkt über die jeweilige Fondsgesellschaft abgewickelt
  • Stornos sind aus abwicklungstechnischen Gründen nicht zugelassen!

Börsenotierte Fonds:

  • Aufträge für börsenotierte Wertpapierfonds können auch limitiert werden
  • Käufe und Verkäufe erfolgen über eine Börse
  • Die Ordergültigkeit kann individuell festgelegt werden

Hinweis:

  • Handel in deutschen Immobilienfonds sind nicht möglich

Gemäß PRIIP-Verordnung (Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte) sind den Anlegern bei jedem Kauf-Auftrag zu strukturierten Finanzprodukten Zertifikate, Optionsscheine, Investmentfonds etc. bestimmte Produktinformationen rechtzeitig vor der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. In der Mein ELBA-App bzw. „Mein ELBA“ wird in der jeweiligen Auftragsmaske ein entsprechender Link zum Abruf der entsprechenden Dokumente in elektronischer Form bereitgestellt.

Weitere Produktinformationen sind bei der Fondsgesellschaft bzw. beim Emittenten des Finanzproduktes abrufbar.

Am 22. Juli 2013 ist das sogenannte Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (kurz AIFMG) in Österreich in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt neue Regeln für Alternative Investmentfonds vor. Diese Fondskategorie, die Palette reicht von Hedgefonds, Immobilienfonds, Spezialfonds bis hin zu Fonds, die in illiquide Vermögenswerte investieren (wie zum Beispiel Private Equity, Infrastruktur, Rohstoffe, Kunstgegenstände), soll dadurch einheitliche und strengere Standards bekommen. Es werden durch die Darstellung im österreichischen Recht die europäischen Regelungen (EU-Richtlinie) und die dazu ergangenen Verordnungen betreffend den Bereich der alternativen Investmentfonds umgesetzt.

Beim Erwerb von AIFM-Produkten ergeben sich für die Bank gegenüber dem Kunden erweiterte Veröffentlichungspflichten von Dokumenten. Es sind neben dem Kundeninformationsdokument (KID) auch das "§21-Dokument AIFMG Information für Anleger" sowie der zuletzt veröffentlichte Rechenschafts- und Halbjahresbericht auszuhändigen.

Wählen Sie für Zeichnungsaufträge immer die Funktion „Wertpapier > Auftrag > Zeichnung“ oder verwenden Sie den Zeichnungs-Button auf der Homepage direkt beim Produkt.

Grundvoraussetzung, um einen Zeichnungsauftrag erteilen zu können, sind folgende Punkte:

  • Die Kennnummer muss in unserem System bereits angelegt sein.
  • Die Preisbandbreite muss bereits bekannt sein. Vor der Bekanntgabe können wir leider keine Zeichnungsaufträge entgegennehmen!

Bei Erteilung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kennnummer muss in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Börse auswählen.
  • Zeichnungsaufträge sind prinzipiell bestens (Limitart "Bestens") zu erfassen. Die Ausnahme bilden Tenderemissionen (Emissionen nach dem Auktionsverfahren) für die ein Limit eingegeben werden muss.
  • Die Aufträge werden standardmäßig ultimogültig (Monatsletzter) erteilt. Eine Erfassung der Gültigkeit ist nicht notwendig.

Achtung:

  • Geben Sie keine Zeichnungsaufträge für bereits an der Börse notierende Wertpapiere, da diese Aufträge von uns nicht weitergeleitet werden können.
  • Geben Sie keine Kaufaufträge für Emissionen, da diese Aufträge ebenfalls von uns nicht weitergeleitet werden können.
  • Zeichnungen sind über ELBA nur für IPO's in Österreich und Deutschland  möglich

Bekommen Sie – nach erfolgter Auftragserfassung - die Fehlermeldung "Datenübertragung war nicht erfolgreich“, dann ist es trotzdem möglich, dass der Auftrag noch weitergeleitet wurde - z. B. weil die Leitungsprobleme erst nach Abschicken des Auftrages entstanden sind. Bitte kontrollieren Sie deshalb vor Erteilen eines neuen Auftrages, ob der gegebene Auftrag im Orderbuch bereits zu sehen ist.

Wertpapierorders werden gelegentlich nur über einen Teil der in Auftrag gegebenen Stückzahl ausgeführt, wenn es sich um einen umsatzschwachen Titel handelt. Indiz für einen engen Markt sind bei Aktien z.B. niedrige Marktkapitalisierung oder die Konzentration des Aktienvolumens in der Hand weniger Privateigentümer oder beteiligter Konzerne. Der Börsenmakler (oder das Computerhandelssystem) bemüht sich, möglichst alle eingehenden Orders abzuwickeln, ist aber von Angebot und Nachfrage abhängig. Daher ist er (es) zur Teilung einer Order berechtigt. Auf diese Maßnahme kann die Bank weder bei Erteilung der Order noch bei Erhalt der Abrechnung Einfluss nehmen. Es kann vorkommen, dass eine Order im Verlauf des Börsenhandels in zwei oder mehreren Teilausführungen abgewickelt wird. Bitte beachten Sie, dass eine eigene Abrechnung je Teilausführungen erstellt wird. Die Spesenbelastung bei Teilausführungen erfolgt aliquot.

Für teilausgeführte Aufträge besteht die Möglichkeit, für den noch offenen Teil einen Storno- bzw. Änderungsauftrag zu erfassen.

Positionen mit offenen Aufträgen werden in der Positionsübersicht mit einem Symbol im Feld „Menge“ gekennzeichnet.

Storno bei Auftragsablehnung durch die Börse/Bank

Falls ein von Ihnen erteilter Wertpapierauftrag von der Börse nicht akzeptiert wird, dann müssen wir diesen Auftrag aus technischen Gründen stornieren. Dies wird im Orderbuch mit dem Status „Gelöscht“ angezeigt. Der Grund wird im Orderbuch und in der Auftragshistorie angezeigt. Sie erhalten in solchen Fällen eine Information durch Ihren Bankbetreuer.

Beispiel:

  • Der Auftrag wurde mit einer ungültigen Stop-Marke versehen
  • Handelsaussetzung
  • Vola-Unterbrechnung
  • Beim Limit wurden zu viele Nachkommastellen eingegeben
  • Be bereits bestehenden Orders kommt es zu Kapitalmaßnahmen (Splits, Reverse Split, Spin Off, ISIN Änderung, Knock-out- Zertifikate).

Mit dem Menupunkt "Neuer Ansparplan" können einzelnen Fondssparaufträge angelegt werden. Über "Fondssparen" können bestehende abgefragt, geändert oder storniert werden:

 

  • Mit "Neuer Ansparplan" können neue Fondssparaufträge angelegt werden. Nach Eingabe der ISIN und Auswahl der Depotnummer, kann der Ansparbetrag, der Anssparrhytmus, der Ansparbeginn und eine eventuelle Wertsicherung eingegeben bzw. ausgewählt werden.
  • Mit "Auftrag ändern" kann das Verrechnungskonto, der Ansparbetrag, die Wertsicherung und eine eventuelle Aussetzung eingegeben oder abgeändert werden.
  • Mit "Auftrag stornieren"  können bestehende Fondssparaufträge storniert werden.

 

Hinweis

 

  • Fondssparaufträge sind nur mit RCM (T)-Fonds und ausgewählten Fremdfonds möglich.
  • Mindestensbetrag bei RCM (T)-Fonds 50 EUR und bei ausgewählten Fremdfonds 100 EUR.
  • Fondssparaufträge sind generell betraglich begrenzt - die maximale Höhe pro Ansparauftrag liegt bei EUR 2000,-- (egal ob monatlich, viertel- oder halbjährlich oder jährlich)
  • "Ausgabe aus Dauerauftrag" werden zu Standardkonditionen abgerechnet. Die Abrechnungen können im Orderbuch abgefragt werden.
  • Soll ein Fondssparauftrag lediglich einmalig durchgeführt werden, wird dieser in der Fondssparübersicht angezeigt. Allerdings sind keine Änderungen möglich.
  • Bei der Anlage/Änderung des Fondsspares wird in den Auftragsmasken ein Link zu einem entsprechenden PDF "Wesentliche Anlegererinformationen" von TeleTrader eingebaut. Steht seitens TeleTrader / Software Systems kein KID zur Verfügung wird der entsprechende "Vereinfachter Verkaufsprospekt" angezeigt.


Ein beratungsfreies Geschäft ist die Durchführung von Wertpapieraufträgen, denen keine persönliche Empfehlung der Bank
(Anlageberatung) zugrunde liegt. Dazu muss die Bank Informationen zu Ihrer Erfahrung und Ihren Kenntnissen in Bezug auf das von Ihnen gewünschte Finanzinstrument einholen.

Anhand dieser Informationen beurteilt die Bank, ob Sie über die erforderliche Erfahrung und Kenntnisse verfügen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem von Ihnen gewünschten Finanzinstrument zu verstehen (Angemessenheitsprüfung). Es erfolgt keine Prüfung, ob das gewünschte Finanzinstrument (Wertpapier) Ihren Anlagezielen, Ihren finanziellen Verhältnissen und Ihrer Risikotoleranz entspricht.

Wird Ihr Depot als Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügung von mehreren Depotmitinhabern geführt, erfolgt die oben erwähnte Angemessenheitsprüfung auf den Depotmitinhaber, der den konkreten Auftrag erteilt. Die anderen Depotmitinhaber bleiben in diesem Fall unberücksichtigt.Wird ein konkreter Auftrag von einem Zeichnungsberechtigten erteilt, erfolgt die Angemessenheitsprüfung auf den Zeichnungsberechtigten, der den konkreten Auftrag erteilt. Auch hier erfolgt keine Prüfung, auf die bereits oben genannten Parameter.


Aufgrund der neuen steuerlichen Regelungen im Rahmen der Einführung der Kursgewinnsteuer kann es zu unterschiedlichen steuerlichen Beständen kommen: steuerlicher Altbestand und steuerlicher Neubestand. Die steuerlichen Kategorien Altbestand (Aktien- und Fondskäufe vor 1.1.2011, Anleihen- und Zertifikate-Käufe vor 1.4.2012) und Neubestand (Aktien- und Fondskäufe nach 1.1.2011, Anleihen- und Zertifikate-Käufe nach 1.4.2012) werden im Depot in einer Position zusammengefasst dargestellt. Allerdings werden im Hintergrund, in der sogenannten steuerlichen Positionsführung, die einzelnen Bestände getrennt abgespeichert.

Bei Neubestand kann der Fall eintreten, dass die Anschaffungskosten nicht vorhanden sind. Dies kann bei Depotüberträgen und Lieferungen von Wertpapieren der Fall sein, wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten von der übertragenden Bank nicht mitgegeben werden beziehungsweise die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können. In diesen Fällen werden die Anschaffungskosten pauschal anhand des aktuellen Marktpreises ermittelt (Neubestand mit Ersatzbemessung). Ist allerdings kein aktueller Marktpreis vorhanden, werden die Anschaffungskosten erst bei Verkauf der Wertpapiere vom Verkaufserlös abgeleitet (Neubestand ohne Kurs).Erklärung steuerliche Zusammsetzung:

 

  • Neubestand - Bei Neubestand sind die steuerlichen Anschaffungskosten vollständig vorhanden. Rechtlicher Hintergrund: § 27a Abs. 4 Zi 3 EStG, KESt-Neubestand mit Anschaffungskosten nach dem gleitenden Durchschnittsverfahren. Die Gewinne sind durch den Kapitalertragssteuerabzug endbesteuert.
  • Neubestand mit Ersatzbemessung - Bei Neubestand mit Ersatzbemessung werden die steuerlichen Anschaffungskosten anhand eines Gemeinen Wertes ermittelt. Rechtlicher Hintergrund: § 93 Abs. 4 EStG, KESt-Neubestand mit Anschaffungskosten nach dem gleitenden Durchschnittsverfahren. Der Gemeine Wert dient als Ersatzbemessung für die fehlenden steuerlichen Anschaffungskosten. Dies kann bei Lieferungen und Depotüberträgen der Fall sein. Die Gewinne sind nicht endbesteuert.
  • Neubestand ohne Kurs - Bei Neubestand ohne Kurs sind weder die steuerlichen Anschaffungskosten noch ein Gemeiner Wert ermittelbar. Rechtlicher Hintergrund: § 93 Abs. 4 EStG, KESt-Neubestand ohne vorhandene Anschaffungskosten. Die Gewinne sind nicht endbesteuert.
  • Altbestand - Der Altbestand unterliegt nicht der KESt auf Kursgewinne. Es handelt sich dabei um Aktien und Fonds, die vor 01.01.2011 und um Anleihen und Zertifikate, die vor 01.04.2012 erworben wurden.

Hier wird die Summe der bezahlten Steuer und der Saldo des Verlusttopfes angezeigt. Einzelne Bewegungen in den Steuertöpfen werden nicht angezeigt. Kann keine Verlusttopf ermittelt werden erfolgt die Ausgabe eines allgemeinen Hinweistextes. Abruf erfolgt über die Positionsübersicht Button "Verlusttopf". Kundennummer des ELBA-Verfüger muss gleich der Kundennummer des Depotinhabers sein 

Angaben zu den angezeigten Wertpapier-Kursen

Die Angabe der Kurse und der daraus errechneten Werte erfolgt ohne Gewähr. Alle Kursangaben sind Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während der Auftragserteilung bis zu dessen Durchführung kann es zu Kursänderungen kommen. Alle Kursinformationen sind je nach ausgewählter Börse und Typ eines Wertpapiers unterschiedlich - in der Regel 15 Minuten - zeitverzögert.

Berechnungsmethodik für Kurswertveränderung in der Positionsübersicht

Die in der Positionsübersicht dargestellten Informationen zu absoluten und prozentuellen Änderungen bei Einzelpositionen sowie die angezeigten Summenveränderungen auf Basis des Gesamtdepots stellen keine Performanceentwicklung sondern lediglich eine Kurswertentwicklung dar. Eine Kurswertentwicklung kann von einer Performanceentwicklung abweichen. Bei einer Kurswertentwicklung werden keine Kontobewegungen, Bestandsveränderungen, ertragsmindernde Gebührenaufwendungen und Ausschüttungen bei Wertpapierfonds berücksichtigt. Bei Einstandskursen werden bei allen Wertpapieren die Kurswerte herangezogen (Ausnahme: Fonds mit Serviceentgelt). Die dargestellten Berechnungen stellen Vergangenheitswerte dar und beziehen sich rein auf den Einstandskurs bei Kauf bzw. bei Zukäufen auf einen Mischkurs der einzelnen Kauf-Einstandskurse verglichen mit dem aktuellen Börsenkurs (neartime – d.h. 15 Minuten zeitverzögert). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der Einstandskurse keine Haftung übernommen wird

In Mein ELBA steht für alle Wertpapierunden ein eigenes Menüpunkt "Dokumente" zur Verfügung. Diese Funktion bietet jedem Kunden die Möglichkeit, Belege die durch Wertpapiergeschäfte generiert wurden, zu verwalten.

Folgende Belege stehen derzeit zur Verfügung:

  • Auftragsbestätigungen
  • Steuerinformationen
  • Vereinbarungen
  • Abrechnungen (Abrechnung und Ausgleichsabrechnung)
  • Depotauszug  (Mail und im Mailbox)
  • Aviso (Mail und im Mailbox)
  • Preis- und Leistungsblatt (Mail und im Mailbox)
  • Prospektänderung Kundeninfo (Mail und im Mailbox)

Bitte beachten Sie hier folgendes:

  • Belege werden in der Regel erst am Folgetag im Downloadcenter zur Verfügung gestellt (Einspielung über Nacht!).
  • Der Kunde bekommt eine Benachrichtigung auf der Persönlichen Seite, wenn neue Belege vorhanden sind (nur Aviso, Depotauszug und Prospektänderung Kundeninfo).
  • Belege stehen 90 Tage zum Download zur Verfügung


Hauptpflicht der Bank ist ein dem Stand der Technik entsprechendes System für alle ELBA-Funktionen zur Verfügung zu stellen und laufend dem technischen Fortschritt anzupassen. Die absolu-te Funktionstüchtigkeit ist demgegenüber eine Nebenpflicht, weil mit allen technischen Systemen ein Ausfalls- und Störungsrestrisiko verbunden ist. Eine Haftung für Systemausfälle oder -störungen wird daher gemäß Z 9 Abs. 1 der AGB bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern die Bank nach-weist, dass die EDV-Organisation dem Stand der Technik eines sorgfältigen Bankkaufmanns ent-spricht. Die Bank haftet nicht für den Ausfall eines Börserechners, eines Handelspartners oder sonsti-ger fremder EDV-Systeme.

Crossings, auch als In-sich-Geschäfte bezeichnet, sind Transaktionen ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers. Bei einem börslichen Crossing stellt ein Handelsteilnehmer in einer Transaktion gleichzeitig den Käufer und Verkäufer eines Finanzinstruments, womit es zu keinem Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers und somit zu einem Scheingeschäft kommt. Aufgrund eines Crossings kann es an einem Handelsplatz zu Verwerfungen im Handel des betroffenen Finanzinstruments kommen. Ein Crossing kann daher den Tatbestand der Marktmanipulation gemäß § 154 Abs 1 Z 3 BörseG 2018 iVm Art 12 Marktmissbrauchsverordnung erfüllen und ist gemäß Art. 15 der Marktmissbrauchsverordnung EU-weit verboten, es sei denn, dass legitime Gründe dafür vorlagen und nicht gegen die zulässige Marktpraxis verstoßen wurde.

Aus diesem Grund  ist bei Kauf- und Verkaufsorders unter anderem auf folgendes zu achten:

  • Dass zeitnah in Auftrag gegebene Kauf- und Verkaufsorders keine gegenläufigen Orderlimits aufweisen (z.B. u.a. idente Limite oder gegenläufige Orders in Kombination mit dem Orderzusatz „Bestens“) wodurch es zu einer gegenseitigen Ausführung an der Börse kommen könnte. Achten Sie hierbei auch auf das durchschnittliche Handelsvolumen des Titels. Bei illiquideren Titeln erhöht sich die Chance, dass der Anleger bei gegenläufigen Orders Transaktionen mit sich selbst ausführt. 
  • Dass Sie keine gegenläufigen Orders nach dem börslichen Handelsschluss in Auftrag geben, wodurch es in der Eröffnungsauktion des folgenden Handelstags zu In-sich-Geschäften kommen könnte. 
  • Dass Sie vorab überprüfen, ob eine neue Wertpapierorder (z.B. Kauf) unter Umständen gegen eine bereits zu einem früheren Zeitpunkt beauftragte, aber noch nicht ausgeführte, Order im gleichen Titel (z.B. Verkauf), gegeneinander ausgeführt werden könnte. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch noch nicht ausgeführte, aber möglicherweise gegenläufige Stopp-Orders.

Konditionen

Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG bieten Ihnen die Möglichkeiten, Ihr persönliches Wertpapierdepot für Mein ELBA (Raiffeisen Onlinebanking)  freischalten zu lassen und Ihre Wertpapiergeschäfte selbständig zu tätigen. Diesen umfassenden Service können Sie zu attraktiven Konditionen nutzen.

Rechner mit Münzen und Kugelschreiber