FAQ

Eine Wohnbaubauanleihe ist eine steuerbegünstigte Anleihe, die mit dem Ziel begeben wird, dem österreichischen Wohnbau günstige Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Einerseits wird vom Gesetzgeber die Verwendung der Emissionserlöse exakt vorgegeben (z.B. Erwerb und Sanierung von Wohnungen und Eigenheimen), andererseits wird dem Anleiheinhaber im Gegenzug ein KESt-freier Zinssatz von bis zu 4 % p.a. ermöglicht.

Die Raiffeisen Wohnbaubank AG ist eine 1994 gegründete Spezialbank der Raiffeisen Bankengruppe mit der Aufgabe, Wohnbauanleihen zu emittieren. Die Raiffeisen Wohnbaubank AG steht im alleinigen Eigentum der Raiffeisen Bank International AG.

Bei fix verzinsten Anleihen gilt der Zinssatz für die gesamte Laufzeit.
Bei variabel verzinsten bzw. strukturierten Anleihen wird der Zinssatz gemäß den Anleihebedingungen regelmäßig (zumeist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) neu festgelegt.

Für Wohnbauanleihen, die seit dem Jahr 2009 emittiert werden, besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Kapitalmarktprospekt zu erstellen. Erst nachdem dieser Prospekt durch die Finanzmarktaufsicht gebilligt wurde, darf die Anleihe öffentlich angeboten werden. Der Prospekt beinhaltet eine detaillierte Emittenten- und Wertpapierbeschreibung und genau definierte Risikohinweise, um sicherzustellen, dass dem Anleihezeichner alle für eine Kaufentscheidung relevanten Informationen über das Veranlagungsprodukt zur Verfügung stehen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Kaufwunsch an Ihre Raiffeisenbank, die die notwendigen Schritte in Abstimmung mit Ihnen durchführen wird. Selbstverständlich können Sie natürlich auch als Kunde einer Fremdbank Raiffeisen-Wohnbauanleihen erwerben.

Ja, obwohl Wohnbaubanleihen prinzipiell als eine langfristige Veranlagung gedacht sind, können sie jederzeit verkauft werden.

Bitte wenden sie Sie sich diesbezüglich an Ihren Kundenberater.

Bei Fragen über den aktuellen Tageskurs einer Wohnbauanleihe wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer bei Ihrer Raiffeisenbank. Informationen über Ausgabekurse und aktuelle Valutatage von Wohnbauanleihen, die gerade zur Zeichnung aufliegen, entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.raiffeisen-wohnbaubank.at

Die KESt-Befreiung bis zu einem Zinssatz von 4% p.a. wird, wofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, automatisch von Ihrer kontoführenden inländischen  Bank  berücksichtigt.

Ab 1. August 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich abgeschafft. Jedoch wurde eine Meldeverpflichtung bei Schenkungen eingeführt.

Ab 1. August 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich abgeschafft. Jedoch wurde eine Meldeverpflichtung bei Schenkungen eingeführt.

Grundsätzlich ja, allerdings sind Schenkungen zwischen Angehörigen von der Anzeigenpflicht befreit, wenn der Wert EUR 50.000 nicht übersteigt. (Schenkungen innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet). Unter Angehörige fallen Eltern, Geschwister, Ehegatten, Kinder, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen, Stiefkinder, Stiefgroßeltern, Stiefonkel, Stieftanten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Verschwägerte, Lebensgefährten sowie deren Kinder.

Erfolgt die Schenkung zwischen anderen Personen beträgt die Freigrenze EUR 15.000 (hier werden die Summe der Erwerbe von derselben Person innerhalb von 5 Jahren zusammengezählt).

 

Kursgewinne von Wohnbauanleihen, die ab dem 1.4.2012 angeschafft wurden, unterliegen  einer Kursgewinnsteuer in Höhe von 27,5 %.