Compliance - CRS/GMSG

Was ist der Common Reporting Standard (CRS)?

Im Jahr 2014 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen globalen einheitlichen Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkontenveröffentlicht. Der sogenannte Common Reporting Standard (CRS) ist im Wesentlichen eine regulatorische Meldeverpflichtung für Finanzinstitute in teilnehmenden Staaten (derzeit mehr als 100 Staaten) mit dem erklärten Ziel, Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Der CRS wurde im Jahr 2014 in die Amtshilferichtlinie der Europäischen Union eingegliedert und war somit von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. In Österreich erfolgte die Umsetzung des CRS am 14. August 2015 mit demGemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG).

Identifikations-, Dokumentations- und Meldeverpflichtung der Österreichischen FIs

Aufgrund des GMSG sind österreichische Finanzinstitute verpflichtet, ausreichende Maßnahmen und Verfahren einzurichten, um die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden (sowohl natürliche Personen als auch Rechtsträger und gegebenenfalls beherrschende Personen)zu identifizieren und gegebenenfalls deren Steueridentifikationsnummer einzuholen. Kunden, die in teilnehmenden Staaten steuerlich ansässig sind, müssen grundsätzlich an die österreichische Steuerbehörde gemeldet werden. Diese tauscht die Informationen gegebenenfallsmit dem/n entsprechenden Ansässigkeitsstaat/en aus.

Bis 31.12.2019 waren Wohnbaubanken davon ausgenommen. Seit 01.01.2020 hat sich die Klassifizierung für Wohnbaubanken geändert:

Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus,BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer nationalen Einstufung keine Finanzinstitute im Sinne des GMSG, sondern werden in Abstimmung mit der OECD und dem Globalen Forum grundsätzlich als passive NFE angesehen. 

Code of Conduct

Der RBI-Konzern-Verhaltenskodex bildet das Fundament für unsere Unternehmenskultur.

Dieser Verhaltenskodex ist für den RBI-Konzern intern bindend, begründet jedoch im Außenverhältnis keine Rechte oder Pflichten Dritter gegenüber Mitgliedern des RBI-Konzerns.

Von Personen, die Leistungen an den RBI-Konzern erbringen oder sonst für ihn tätig werden sowie von allen anderen Geschäftspartnern des RBI-Konzerns wird erwartet, dass sie den RBI Group Supplier Code of Conduct als verpflichtenden Vertragsbestandteil vereinbaren und alle darin enthaltenden Regeln und Standards einhalten.

Den Code of Conduct finden Sie hier.