Ihre Anmeldung für den 29. April 2019
zur 9. Generalversammlung der Vorarlberger Raiffeisen Funktionärs eGen und
zur 123. ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg über das Geschäftsjahr 2018.
Einladung zur 9. ordentlichen Generalversammlung der Vorarlberger Raiffeisen Funktionärs eGen
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung, Bestellung eines Protokollführers, Wahl eines Protokollmitfertigers, Wahl von zwei Stimmenzählern sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der 8. Generalversammlung am 23.04.2018
3. Bericht des Obmannes
4. Vorlage des Jahresabschlusses GJ 2018
5. Vorstellung der Kurzfassung des Revisionsberichtes GJ 2017 und 2018
6. Anträge des Obmanns zur Beschlussfassung:
a) Genehmigung des Jahresabschlusses 2018
b) Verwendung des Bilanzgewinnes 2018
c) Entlastung des Vorstands, des Geschäftsführers sowie des Beirats
d) Kenntnisnahme der Kurzfassung des Revisionsberichtes GJ 2017 und 2018
7. Festlegung der Anzahl der Vorstandsmitglieder
8. Allfälliges
Die Generalversammlung ist nach § 20 Abs. 1 der Satzungen beschlussfähig, wenn die Einladung unter Angabe der Verhandlungsgegenstände satzungsgemäß ergangen ist und mindestens die Hälfte der Anzahl der Mitglieder berechnet nach Köpfen oder Kapitalanteilen (§ 8 Abs. 4) anwesend oder vertreten ist.
Gemäß § 20 Abs. 3 kann im Fall der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde – ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder - beschlossen werden.
Gemäß § 21 Abs. 1 werden die Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Kopfstimmen gefasst.
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung werden das Stimmrecht und die sonstigen Rechte der Mitglieder in der Generalversammlung wie folgt ausgeübt: a) physische Personen sollen ihre Rechte grundsätzlich nur persönlich ausüben. Sie können sich aber von einem anderen Genossenschaftsmitglied vertreten lassen.
Der Vertreter hat sich mit einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen und kann nicht mehr als eine physische Person vertreten. b) juristische Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten.
Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mind. 3 und max. 13 Mitgliedern, wobei ein Mitglied zum Obmann und eines zum Obmann-Stellvertreter zu wählen ist.
Der Jahresabschluss nach § 25 Abs. 3 der Satzung sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 Abs. 3 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder bis zur Generalversammlung im Vorstandssekretariat der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg auf.
Vorarlberger Raiffeisen Funktionärs eGen
DI Andreas Dorner e.h.
Obmann
Einladung zur 123. ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Tagesordnung
- Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Ernennung des Schriftführers, Wahl des Protokollmitfertigers und der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls der Generalversammlung vom 23.04.2018
- Bericht des Vorstandes und des Leiters des Revisionsverbandes der RLBV sowie Vorlage des Jahresabschlusses 2018 mit Geschäfts- und Jahresfinanzbericht inkl. Lagebericht
- Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2018
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
- Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2018
c) Verwendung des Bilanzgewinnes 2018
d) Entlastung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Leiters des Revisionsverbandes der RLBV - Emission CET1-Instrumente
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Beschluss Integration der RRZ reg.Gen.m.b.H. & Co KG in die RLB V mittels Einbringungsvertrag vorbehaltlich der Bewilligung durch die FMA
- Satzungsänderungen §§ 15 Abs. 1 lit. a – l, 15 Abs. 2, 15 Abs. 3, 19 Abs. 1, 22 Abs. 2 lit. a – o
- Allfälliges
Die Generalversammlung ist nach § 29 Abs 1 der Satzung beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und so viele Mitglieder anwesend oder vertreten sind, dass sie zusammen über mindestens fünfzig Prozent der Stimmrechte verfügen (§ 11 lit c der Satzung). Im Falle der Beschlussunfähigkeit kann über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlossen werden (§ 29 Abs 2 der Satzung).
Gemäß § 25 Abs 3 der Satzung haben Einzelmitglieder ihre Rechte auf der Generalversammlung persönlich auszuüben. Gemäß § 25 Abs 4 die Mitgliedsgenossenschaften und sonstigen juristischen Personen üben ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten aus, der sich durch eine Vollmacht auszuweisen hat. Der Bevollmächtigte muss bei Genossenschaften Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder Geschäftsleiter bzw. Geschäftsführer sein.
Gemäß § 30 Abs 1 der Satzung werden die Beschlüsse der Generalversammlung mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden den ungültigen Stimmen zugezählt.
Gemäß § 42 Abs 1 der Satzung obliegen Änderungen und Ergänzungen der Satzung der Beschlussfassung durch die Generalversammlung. Hiebei ist eine Zweidrittelmehrheit, bei einer Änderung des § 43 der Satzung eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Gemäß § 34 Abs 7 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Generalversammlung über die Ausgabe von CET1-Instrumenten i.S. des § 23 Abs 4 BWG der für Satzungsänderungen erforderlichen Beschlussmehrheit.
Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat (gem. § 19 Abs 1 der Satzung) können von den Mitgliedern mindestens fünf Werktage vor der Generalversammlung beim Vorsitzenden des Aufsichtsrates schriftlich eingebracht werden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 37 der Satzung sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 Abs 3 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder bis zur Generalversammlung im Vorstandssekretariat der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg auf.
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Waren- und Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
KommR Betriebsökonom Wilfried Hopfner e.h.
Vorstandsvorsitzender
DI Andreas Dorner e.h.
Aufsichtsratsvorsitzender