10 gute Gründe für eine Genossenschaft

Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer Genossenschaft. 

Überschwemmung

Die ersten Genossenschaften sind im 19. Jhdt. aus der Not heraus entstanden. Trotz ihrer langen Tradition hat die Rechtsform der Genossenschaft aber nichts an Aktualität und Attraktivität eingebüßt. Ganz im Gegenteil - mehr als 900.000 selbstständige Genossenschaften mit 800 Millionen Mitgliedern in über 100 Ländern der Erde orientieren sich am Genossenschaftsmodell von Friedrich Wilhelm Raiffeisen.

 
Was aber ist eine Genossenschaft und was ist so besonders an dieser Rechtsform?

Grundprinzipien einer Genossenschaft

Die Genossenschaftsbewegung nach dem System Raiffeisen hat ihre Wurzel im Gedanken der christlichen Solidarität. Gemäß dem Motto: "Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele" ist das Ziel die gemeinschafliche Selbsthilfe.

Oberstes Prinzip der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Diese fördernde Zusammenarbeit basiert auf den Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.

 

  • Selbsthilfe
    Man wartet nicht darauf, dass jemand anderer die Probleme für einen löst, sondern dass man diese selbst in Angriff nimmt. Die Genossenschaft ermöglicht dies durch die Bündelung der Kräfte vieler zu einer Kraft des Miteinander. Sie bildet den rechtlichen Rahmen, um konkrete Vorhaben in wirtschaftlicher Form umzusetzen und die gemeinsame Erreichung von Zielen zu unterstützen.
  • Selbstbestimmung
    Die Genossenschaft ist eine demokratisch organisierte privatwirtschaftliche Unternehmensform, bei der alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben. Die Mitglieder sind mit ihren Geschäftsanteilen Teilhaber am genossenschaftlichen Unternehmen und damit Träger der Genossenschaft. Sie verwalten und kontrollieren das genossenschaftliche Geschehen unmittelbar in der Generalversammlung und mittelbar durch die aus ihren Reihen gewählten Organe.
  • Selbstverantwortung
    Genossenschaften entscheiden selbstständig und werden von niemanden fremdbestimmt. Damit übernehmen sie Verantwortung für ihr Handeln.
  • Nachhaltigkeit
    Das Wirtschaften der Genossenschaften ist auf Nachhaltigkeit angelegt und nicht auf ein schnelles Abcashen. 

 

Unsere Raiffeisengenossenschaften sind Unternehmen der Privatwirtschaft. Sie erfüllen als dezentrale Einheiten einen wichtigen gesellschaftspolitischen Auftrag. Diese Genossenschaftsgrundsätze verwirklichen kompetente Eigentümervertreter, ein engagiertes Management und leistungsbereite Mitarbeiter.

10 gute Gründe für eine Genossenschaft

Die Stärken und Vorteile einer Genossenschaft im Vergleich zu anderen Rechtsformen sind:

  1. kein Mindestkapital
  2. geringe Gründungskosten
  3. keine Mindestkörperschaftsteuer
  4. flexible Satzungsgestaltung ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen
  5. geringer laufender Rechtsformaufwand (kein Notar bei Generalversammlung, keine notarielle Beurkundung von Protokollen, einfache Einberufung der Generalversammlung etc.)
  6. einfache Ein- und Austrittsmöglichkeit mit kostengünstiger Zeichnung, Kündigung und Übertragung von Geschäftsanteilen
  7. keine Gefährdung der Genossenschaft und keine Unternehmensbewertung bei Ausscheiden von Mitgliedern
  8. erhöhte Sicherheit für die Mitglieder wegen Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Gründung und verpflichtender Genossenschaftsrevision
  9. professionelle Betreuung durch den Raiffeisen-Revisionsverband in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen
  10. Mitbestimmung der Mitglieder (Generalversammlung ist höchstes Organ)

Rechtsform

§ 1 Genossenschaftsgesetz: Genossenschaften sind...

...Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederanzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen...

  • Förderauftrag
    Genossenschaften bezwecken zu allererst die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Innerhalb einer Genossenschaft erfüllen die Mitglieder zwei Funktionen: Sie sind einerseits die Eigentümer und Kapitalgeber, andererseits aber als Kunden oder Lieferanten auch Geschäftspartner ihrer Genossenschaft. In der Geschäftsbeziehung zu ihren Mitgliedern stellt die Genossenschaft nicht die Maximierung ihres eigenen Profits in den Vordergrund, sondern den Nutzen der Mitglieder. Das Ziel der Genossenschaft besteht also darin, den Geschäftsbetrieb wirtschaftlich so erfolgreich zu führen, dass dadurch die Mitglieder optimal gefördert werden.
  • Offene Mitgliederanzahl
    Eine Genossenschaft ist grundsätzlich immer offen für die Aufnahme von Personen, die Interesse an der Mitwirkung in der Genossenschaft bzw. den genossenschaftlichen Förderleistungen haben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Umgekehrt kann man aus der Genossenschaft auch sehr einfach wieder ausscheiden.
  • Ideale Rechtsform
    Die Genossenschaft ist die ideale Rechtsform für Kooperationenen aller Art von Unternehmen oder Privatpersonen, die miteinander als Partner ein gemeinsames Ziel verfolgen und etwa Kostenvorteile durch die Kooperation generieren wollen.
  • Sicherheit
    Genossenschaften werden seltener insolvent als Unternehmen anderer Rechtsformen. Dies liegt sowohl an der hohen Identifikation der Mitglieder mit ihrer Genossenschaft, als auch an der Betreuung und Prüfung durch den jeweiligen Revisionsverband, welcher den Genossenschaften als ständiger Begleiter zur Seite steht.
Rechtsform

ERFOLGSMODELL GENOSSENSCHAFT

Weitere Informationen zum Erfolgsmodell Genossenschaft finden Sie auf kooperieren.at - eine Gemeinschaftswebsite aller österreichischen Raiffeisen-Revisionsverbände.

kooperieren.at